PAKISTAN: Geistig verwirrte Muslima Tanveer zum Tode verurteilt
Quelle: Fidesdienst, www.fides.org
Ein Gericht in Lahore hat am 27. September 2021 eine muslimische Frau erster Instanz wegen Verstoßes gegen das so genannte Blasphemiegesetz zum Tode verurteilt. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat sich Salma Tanveer, "als Prophetin“ ausgegeben und angeblich die Prophezeiung des Propheten Mohammed geleugnet und sich abfällig über ihn geäußert.
Die fünfzigjährige Salma Tanveer war Rektorin einer öffentlichen Schule in Lahore, eine Position, die sie bis 2013 innehatte, als sie verhaftet wurde. Konkret wurde ihr vorgeworfen, Fotokopien ihrer Schriften verteilt zu haben, in denen sie angeblich den Straftatbestand der Gotteslästerung erfüllte und den Propheten Mohammed beleidigte.
Die Polizei hatte am 2. September 2013 eine Anzeige gegen die Frau gemäß Abschnitt 295 C des pakistanischen Strafgesetzbuchs (PPC) aufgenommen. Die Anzeige hatte Qari Iftikhar Ahmad Raza, Imam der örtlichen Moschee, Anzeige erstattet.
Der Paragraph 295 C stellt die Verwendung von abfälligen Äußerungen gegen den Propheten Muhammad durch mündliche oder schriftliche Äußerungen oder durch sichtbare Darstellung oder durch jede direkte oder indirekte Anspielung, die den Namen des Propheten Muhammad beleidigt, unter Strafe. Er sieht die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe vor.
Der Fall wurde erst acht Jahre nach den Ereignissen verhandelt, nachdem der Anwalt der Frau ein medizinisches Gutachten vorgelegte, in dem der Angeklagte als psychisch labil bezeichnet wurde. Nach Artikel 84 des Strafgesetzbuchs ist eine Straftat nichtig, wenn sie von einer Person begangen wird, die zum Zeitpunkt der Begehung aufgrund von Unzurechnungsfähigkeit nicht in der Lage ist, die Natur der Tat zu erkennen oder zu verstehen, dass sie gegen das Gesetz verstößt
"Es ist zweifelsfrei bewiesen, dass die Angeklagte die Schriften, die den Propheten Muhammad verunglimpfen, geschrieben und verbreitet hat, und sie hat nicht bewiesen, dass ihr Fall unter die Ausnahmeregelung in Abschnitt 84 des PPC fällt", betonte nun der Richter Mansoor Ahmed Qureshi in seiner Urteilsbegründung. Der Richter führte an, dass ein medizinisches Gutachten des Kuratoriums des Punjab Institute of Mental Health die Angeklagte als "verhandlungsfähig" bezeichnet hatte. Der Richter stellte fest, dass die Frau bis zu ihrer Verhaftung eine Schule leitete, was ausschliesse, dass sie psychisch krank war.
Der katholische Menschenrechtsaktivist Sabir Michael erklärt dazu gegenüber Fides: "Es ist besorgniserregend, dass ein weiterer pakistanischer Staatsbürger aufgrund des Blasphemieparagraphen zum Tode verurteilt wurde. Aus Respekt vor der unveräußerlichen Menschenwürde und den Menschenrechten lehnen wir die Todesstrafe in allen Fällen ab. Selbst in Fällen von Gotteslästerung gefährdet der Angeklagte nicht das Leben anderer. Zwar werden religiöse Gefühle verletzt, doch scheint die Todesstrafe eine zu harte Maßnahme zu sein, die noch einmal überdacht werden muss". Er fügte hinzu: "Es kommt oft vor, dass die Blasphemiegesetze für persönlichen Groll missbraucht werden: Ich frage mich, wie eine Frau, die Erzieherin ist, in solche Angelegenheiten verwickelt sein kann“.
"Seit 1987 wurden über 1.800 Personen aufgrund der Blasphemiegesetze verurteilt, und die meisten von ihnen sind Muslime“, betont Sabir Michael, „Derzeit sitzen allein mehr als 80 Menschen wegen Gotteslästerung in der Todeszelle oder verbüßen lebenslange Haftstrafen. Darunter befinden sich 24 christliche Gefangene in Pakistan, die in 21 Fällen der Blasphemie angeklagt sind“.
Einem Bericht des Centre for Social Justice, einer in Lahore ansässigen NRO unter der Leitung des Katholiken Peter Jacob, vom Februar 2021 zufolge nehmen Verurteilungen und Verstöße gegen das Blasphemiegesetz in Pakistan exponentiell zu. Dies sei ein äußerst besorgniserregender Trend, der mehr Aufmerksamkeit seitens der Zivilbehörden erfordere. Organisationen der Zivilgesellschaft, christliche, hinduistische und muslimische Führer sprechen.
>>> Bitte helfen Sie mit, die Hinrichtung von Salma Tanveer zu verhindern, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
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Herrn
Staatspräsidenten Arif Alvi
c/o: Botschaft der Islamischen Republik Pakistan
Schaperstraße 29
D-10719 Berlin
Fax: 030 21244210
E-Mail: mail@pakemb.de
Exzellenz,
erlauben Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit auf das Schicksal von Salma Tanveer zu lenken.
Die 50-jährige war Rektorin einer öffentlichen Schule in Lahore, eine Position, die sie bis 2013 innehatte, als sie verhaftet wurde. Konkret wurde ihr vorgeworfen, Fotokopien ihrer Schriften verteilt zu haben, in denen sie angeblich den Straftatbestand der Gotteslästerung erfüllte und den Propheten Mohammed beleidigte.
Die Polizei hatte am 2. September 2013 eine Anzeige gegen die Frau gemäß Abschnitt 295 C des pakistanischen Strafgesetzbuchs (PPC) aufgenommen. Die Anzeige hatte Qari Iftikhar Ahmad Raza, Imam der örtlichen Moschee, Anzeige erstattet.
Der Staatsanwaltschaft zufolge hat sich Salma Tanveer, "als Prophetin“ ausgegeben und angeblich die Prophezeiung des Propheten Mohammed geleugnet und sich abfällig über ihn geäußert.
Selbst wenn Frau Tanveer solche Äußerungen getätigt haben sollte, wäre dies von den Menschenrechten auf Meinungs- und auch auf Religionsfreiheit gedeckt. Sie hat weder Gewalt angewandt noch zu Gewaltanwendung aufgerufen.
Aus diesem Grunde betrachte ich sie als eine politische Gefangene und bitte Sie, sich für die Aufhebung des Urteils einzusetzen.
Hochachtungsvoll
KOPIEN:
>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de