ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

ÄGYPTEN: Erneut in Haft wegen Anti-Folter-T-Shirt

Quelle: Amnesty International, www.amnesty.de

Mahmoud Hussein ist seit 30. August 2023 willkürlich inhaftiert, weil er von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Er war auf dem Rückweg von Beni Suef nach Kairo, als ihn Sicherheitskräfte an einem Kontrollpunkt anhielten.

Die folgenden fünf Tage blieb er "verschwunden". Die Behörden informierten weder seine Rechtsbeistände noch seine Angehörigen über sein Schicksal und seinen Verbleib. Später stellte sich heraus, dass er während dieser Zeit an drei verschiedenen Orten festgehalten wurde, darunter auch in einer vom Geheimdienst NSA kontrollierten Einrichtung. Dort wurde er mit verbundenen Augen und ohne Beisein seines Rechtsbeistands verhört. Außerdem durchsuchten Sicherheitskräfte am 1. September seine Wohnung in der Stadt Al-Obour. Sie nahmen seinen Computer, seinen Drucker und andere persönliche Gegenstände mit.

Am 5. September wurde er zur Staatsanwaltschaft Nord-Kairo gebracht, um dort in einem Fall verhört zu werden, der auf Proteste vom 25. Januar 2014 zurückgeht. Der damals 18-Jährige war wegen des Tragens eines T-Shirts mit dem Slogan "Eine Nation ohne Folter" festgenommen und zwei Jahre lang willkürlich festgehalten worden. Im März 2016 wurde er gegen Kaution freigelassen. Später wurde er in Abwesenheit vor einem Staatssicherheitsgericht (ESSC) angeklagt, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Besitz von Sprengkörpern und Molotowcocktails sowie Anstiftung zur Gewalt. Am 26. Februar 2018 wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Da sein Fall in Abwesenheit verhandelt worden war, sieht das ägyptische Recht die Wiederaufnahme seines Verfahrens wegen derselben Vorwürfe vor, und zwar erneut vor einem Staatssicherheitsgericht. Verfahren vor den Staatssicherheitsgerichten sind grundsätzlich nicht fair.

Angeklagten, die vor einem ESSC angeklagt sind, werden die verschiedenen Instanzen verwehrt, die in anderen Strafverfahren zur Verfügung stehen. Gegen die Urteile eines ESSC kann keine Berufung eingelegt werden, lediglich der Präsident ist befugt, Urteile umzuwandeln oder aufzuheben.

Mahmoud Hussein ist derzeit im Gefängnis Badr 1, etwa 70 km östlich von Kairo, inhaftiert, das von Amnesty International wegen der dort herrschenden unmenschlichen Haftbedingungen und der Verweigerung einer angemessenen medizinischen Versorgung der Gefangenen kritisiert wird. Ihm wurde am 14. September ein kurzer Familienbesuch gewährt, der vor dem Hintergrund einer wachsenden Sorge um seinen Gesundheitszustand stattfand.

Vor seiner Inhaftierung hatte Mahmoud Hussein zwei Hüftoperationen, die eine regelmäßige Nachsorge durch medizinisches Fachpersonal erforderlich machen. Bei dem Besuch berichtete Mahmoud Hussein auch über starke Schmerzen aufgrund eines Leistenbruchs, der laut ärztlichem Rat, den er vor seiner Inhaftierung erhalten hatte, operiert werden muss. Seit er während seiner ersten Haft gefoltert und anderweitig misshandelt wurde, leidet er außerdem unter Panikattacken.

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Mahmoud Hussein zu erreichen, da  seine Inhaftierung ausschließlich auf der Ausübung seiner Menschenrechte beruht. Dazu gehört auch das Tragen eines Anti-Folter-T-Shirts. Bitte beteiligen Sie sich an der Online-Aktion von Amnesty International, die sie über folgenden Link erreichen: https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/aegypten-erneut-haft-wegen-anti-folter-t-shirt-2023-09-21