IRAN: Behörden verhaften 90-jährigen Bahá'í und verfolgen 180 weitere Personen unerbittlich
Quelle: Bahá’í-Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R., https://menschenrechte.bahai.de/
Jamaloddin Khanjani, ein 90-jähriger Bahá'í, der bereits 10 Jahre wegen seines Bahá'í-Glaubens im Gefängnis saß und sich in einem schlechten Gesundheitszustand befindet, wurde am 13. August 2023 im Iran verhaftet. Damit setzt sich eine neue Repressionswelle gegen die Bahá'í im Iran fort, in deren Verlauf es in den letzten Wochen zu mehr als 180 Verfolgungsmaßnahmen gegen diese Religionsgemeinschaft kam.
Die Bahá'í sind die größte nicht-muslimische religiöse Minderheit im Iran und werden seit der Islamischen Revolution von 1979 systematisch verfolgt.
Herr Khanjani wurde zusammen mit seiner Tochter Maria Khanjani inhaftiert. Er war bereits von 2008 bis 2018 wegen seiner Mitgliedschaft in dem inoffiziellen Leitungsgremium der Bahá'í im Iran, den sogenannten „Yaran" (persisch für „Freunde"), ein Jahrzehnt lang inhaftiert. Die Gruppe wurde mit uneingeschränkter Kenntnis der Regierung gegründet, nachdem die Regierung formelle Bahá'í-Institutionen im Iran verboten hatte. Die Gruppe kümmerte sich um die seelsorgerischen Bedürfnisse der iranischen Bahá'í-Gemeinde. Die Gruppe der Yaran wurde 2008 aufgelöst und alle sieben Mitglieder wurden inhaftiert und zunächst zu 20 Jahren Haft verurteilt. Auf internationalen Druck hin, wurde die Haftstrafe auf 10 Jahre reduziert. Alle Mitglieder saßen ihre 10-jährigen Haftstrafen ab und wurden 2018 freigelassen.
Die Verhaftung von Herrn Khanjani erfolgt wenige Tage nach der Bestätigung der zehnjährigen Haftstrafen gegen die beiden Bahá'í-Frauen und ehemaligen Yaran-Mitglieder Mahvash Sabet und Fariba Kamalabadi, die am 31. Juli 2022 verhaftet wurden. Die 70-jährige Mahvash Sabet leidet unter erheblichen gesundheitlichen Problemen und wurde im vergangenen Jahr mehrfach vom Gefängnis ins Krankenhaus verlegt. Ein viertes Mitglied der Yaran, Afif Naimi, der ebenfalls unter gesundheitlichen Problemen leidet und vor einem Jahr verhaftet wurde, wurde vor kurzem zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt.
Mit diesen neuen Verhaftungen hat sich die Zahl der in den letzten Wochen verhafteten oder inhaftierten Bahá'í auf fast 60 Fälle erhöht. Im gleichen Zeitraum wurden über 26 Bahá'í zu Haftstrafen verurteilt, die jederzeit vollstreckt können. Außerdem wurden 18 Bahá'í verhört. 59 Geschäfte, die sich im Besitz von Bahá'í befinden, wurden Berichten zufolge von den Behörden versiegelt, und die Wohnungen von neun weiteren Bahá'í wurden durchsucht.
Darüber hinaus werden die Bahá'í in Teheran nach wie vor daran gehindert, ihre Angehörigen auf dem Bahá'í-Friedhof in der Nähe von Khavaran zu begraben, da sie von Geheimdienstmitarbeitern gezwungen werden, das Massengrab von Khavaran zu nutzen, in dem in den 1980er Jahren Hunderte von politischen Gefangenen begraben wurden. Die Mutter eines fünfjährigen Mädchens, die sich bei den Behörden darüber beschwerte, dass ihre Großmutter auf dem Khavaran-Friedhof begraben wurde, wurde kürzlich verhaftet und zu fünf Jahren Haft verurteilt.
>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung der Inhaftierten zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
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Seine Exzellenz
Präsident Ebrahim Raisolsadati
c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran
Podbielskiallee 65-67
D-14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Exzellenz,
ich bin betrübt über die Berichte über die zunehmende Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit in der Islamischen Republik Iran.
Berichten zufolge wurden am 13. August 2023 der 90-jährige Bahá’í Jamaloddin Khanjani sowie seine Tochter Maria Khanjani inhaftiert - und das, obwohl er zuvor schon 10 Jahre wegen seiner religiösen Überzeugung im Gefängnis verbracht hatte (2008 - 2018).
Weiterhin befinden sich zwei prominente Bahá’í-Frauen, Mahvash Sabet und Fariba Kamalabadi, in Haft; auch sie hatten zuvor eine 10-jährige Freiheitsstrafe verbüßt.
Insgesamt hat es im Juli und August 2023 mehr als 180 Verfolgungsmaßnahmen gegen die Religionsgemeinschaft der Bahá’í gegeben.
Die Religionsfreiheit ist Teil der Menschenrechtskonventionen der UNO. Ihr Land hat sich zu deren Einhaltung verpflichtet. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, all Ihren Einfluss dafür zu verwenden, dass die Verfolgung der Angehörigen der Bahá’í-Religion in Ihrem Land
unverzüglich beendet und ihnen volle Religionsfreiheit gewährt wird. Bitte veranlassen Sie die unverzügliche Freilassung der Inhaftierten sowie Religionsfreiheit für die Angehörigen des Bahá’í-Glaubens.
Hochachtungsvoll
KOPIEN:
>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de