ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

PAKISTAN: Christliche Frau zum Tode verurteilt

Quelle: Aid to the Church in Need, https://acninternational.org/de/pakistan-christliche-frau-zum-tode-verurteilt/

Eine christliche Mutter von vier Kindern ist in Pakistan zum Tode verurteilt worden, da sie angeblich blasphemische Botschaften auf WhatsApp geteilt hat. Anwälte, die von einem führenden katholischen Hilfswerk unterstützt werden, haben angekündigt, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Die vierzigjährige ehemalige Krankenschwester, Shagufta Kiran, wurde am 18. September 2024 von einem Gericht der Bundesermittlungsbehörde (FIA) in Islamabad zum Tode verurteilt. Außerdem muss sie eine Geldstrafe von 300.000 pakistanischen Rupien (mehr als 950 Euro) zahlen.

Die Verurteilung erfolgte mehr als drei Jahre nachdem FIA-Beamte ihr Haus in Rawalpindi gestürmt und sie verhaftet hatten. Zuvor war eine Beschwerde eingegangen, dass die Frau in einer WhatsApp-Gruppe Kommentare geteilt habe, die respektlos gegenüber dem islamischen Propheten Mohammad seien. Shagufta wurde nach Abschnitt 295-C der umstrittenen pakistanischen Blasphemiegesetze verurteilt, wonach auf Beleidigung des Propheten die Todesstrafe steht.

Als Reaktion auf das Urteil des FIA-Gerichts erklärte Naeem Yousaf Gill, Exekutivdirektor der Nationalen (katholischen) Kommission für Gerechtigkeit und Frieden (NCJP), gegenüber dem katholischen Hilfswerk Aid to the Church in Need (ACN): „Wir sind tief enttäuscht. Im Fall von Shagufta ist der Gerechtigkeit nicht Genüge getan worden. Sie wird ihren Fall vor den Obersten Gerichtshof bringen. Das Urteil ist hart.“

Die Klage gegen Shagufta wurde von dem Muslim Shiraz Ahmed Farooqi eingereicht, der angab, dass sie im September 2020 den angeblich blasphemischen Inhalt in einer von ihm verwalteten WhatsApp-Gruppe geteilt habe. Shaguftas Anwalt, Rana Abdul Hameed, erklärte Berichten zufolge gegenüber christlichen Medien, die Angeklagte habe darauf bestanden, dass sie nicht die Urheberin des strittigen Inhalts sei, der in der WhatsApp-Gruppe „Pure Discussions“ geteilt wurde.

Anwalt Hameed sagte den christlichen Medien: „Ich habe [Shagufta] nach der Urteilsverkündung getroffen und kann bestätigen, dass sie sehr auf einen positiven Ausgang des Gerichtsverfahrens hofft. Allerdings vermisst sie ihre Familie sehr und möchte so schnell wie möglich wieder mit ihr vereint sein.“ Shaguftas Ehemann und ihr Sohn wurden 2021 zusammen mit Shagufta verhaftet, kamen aber bald wieder frei.

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Shagufta Kiran zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken. Gegen das Urteil ist Berufung eingelegt worden, so dass noch Zeit besteht, eine positive Wende herbeizuführen.

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Seine Exzellenz

Präsident Asif Ali Zardari

c/o: Botschaft der

Islamischen Republik Pakistan

Schaperstraße 29

D-10719 Berlin


Fax: 030 21244210

E-Mail: mail@pakemb.de


Exzellenz,

erlauben Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit auf das Schicksal der 40-jährigen Krankenschwester Shagufta Kiran zu lenken, die sich seit 2021 in Haft befindet und am 18. September 2024 von einem Gericht der Bundesermittlungsbehörder (FIA) wegen Blasphemie zum Tode verurteilt wurde. Angeblich hat sich in eine WhatsApp-Gruppe respektlos gegenüber dem islamischen Propheten Mohammed geäußert.
Frau Kiran hat immer wieder erklärt, dass sie das nicht geschrieben hat.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, sich für die Aufhebung des Urteils und die unverzügliche Freilassung von Frau Shagufta Kiran einzusetzen.

Hochachtungsvoll


KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de

>>>Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de