ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

DEUTSCHLAND: Staatlicher Umgang in der Corona-Krise


(07.04.2024) Die RKI-Protokolle und wie die Politik die Wissenschaft ignorierte

Jahrelang wurden Grundrechtseinschränkungen in der Corona-Pandemie mit wissenschaftlichen Erkenntnissen gerechtfertigt. Nun veröffentlichte Sitzungsprotokolle des belegen abermals, dass die Forscher viel kontroverser über Maßnahmen diskutierten als die Politik versucht, glauben zu machen. Die WELT berichtete hierüber ausführlich Hier die wichtigsten Punkte:

> FFP2-Masken: Das Robert-Koch-Institut (RKI) kommt in 13 verschiedenen Einträgen bis April 2021 immer wieder zu dem Schluss kommt, dass es keine fachliche Grundlage für eine Empfehlung in der Gesamtbevölkerung gibt. Die Polizei setzte die an vielen Orten gültige FFP2-Maskenpflicht vehement durch.

> 3G-Regelungen und Impfnachweise: Auch bei den 3G-Regeln hat die Politik offenbar gegen die Empfehlungen des RKI gehandelt. Dieses sprach sich am 5. März 2021 dem Protokoll zufolge gegen Privilegien beim Nachweis des Impfstatus aus. Das RKI nannte diese „fachlich nicht begründbar und nicht sinnvoll“, auch die WHO lehne dies wegen mangelnder Fälschungssicherheit und aus ethischen Gründen ab.

> Vergleich mit der Grippe: Bezogen auf den Vergleich mit der Grippe heißt es dort: Bei einer normalen Grippewelle „versterben mehr Leute“. Die Politik hingegen verbat sich Vergleich von Covid mit der Grippe.

> Schulschließungen: „Schulen sind nicht das Mittel, um die Pandemie einzudämmen, das zeigen auch andere Länder.“ Beim Bund-Länder-Gipfel unter der Leitung von Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wurde vier Tage später beschlossen, die Präsenzpflicht an Schulen auszusetzen und diese „grundsätzlich“ zu schließen.

> Wirksamkeit von Lockdowns: Am 16. Dezember 2020 bewertet das RKI die Wirksamkeit von Lockdowns weltweit. Im Protokoll heißt es: „Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als Covid selbst.“

Mehr: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus250755780/Corona-Die-RKI-Protokolle-und-wie-die-Politik-die-Wissenschaft-ignorierte.html

BLEIBT DIE FRAGE: Warum haben die Politiker, die so gerne das Motto „Folge der Wissenschaft“ ausgeben, entgegen den Empfehungen gehandelt und haben das RKI (= weisungsgebundene Bundesbehörde) bei Veröffentlichungen genötigt, Maßnahmen entgegen der wissenschaftlichen Empfehlung zu verkünden? Mit Aussagen wie „Wir wussten es nicht besser“ ist das nicht zu rechtfertigen. Wollte man mal sehen, wie es ist, Macht bis ins Detail auszuüben? Warum kritisierte man das liberale Schweden, das doch den Beratungsergebnissen viel eher entsprach? Und warum diffamierte man Gegner dieser - unwissenschaftlichen! - Maßnahmen als rechtsextrem, rassistisch oder verschwörungstheoretisch? Das war Machtmissbrauch par excellence, der nicht folgenlos bleiben darf!

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(18.02.2024) STOPPT-COVID-STUDIE - Lauterbach hält Corona-Gutachten unter Verschluss

„Gut gemacht. Ein voller Erfolg, besser hätte es kaum laufen können. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hob Ende Juli sein Pandemie-Abschlusszeugnis in die Höhe, ein Gutachten mit dem Titel „StopptCovid“ das einen Schlussstrich unter die Pandemiepolitik der Bundesregierung setzte. Beim Vergleich zwischen den rigiden Maßnahmen und der damit erkauften Wirkung kamen die Gutachter zu einem überaus schmeichelhaften Ergebnis für die Bundesregierung und den amtierenden Gesundheitsminister. Unwidersprochen blieb das staatliche Selbstlob allerdings nur wenige Minuten. Skeptiker aus Politik und Wissenschaft monierten sofort zwei Schönheitsfehler der Untersuchung, die erste davon: Die Studie über die Pandemiestrategie des Bundesgesundheitsministeriums sei nicht nur vom Ministerium selber in Auftrag gegeben worden, sie habe sie quasi auch selber verfasst. (…)

Der Verdacht auf ein Gefälligkeitsgutachten erhärtet sich nun durch einen weiteren Schachzug des BMG. Nicht ganz regelkonform war das Ministerium bei der Auftragsvergabe an der öffentlichen Ausschreibung vorbei direkt auf das RKI zugegangen, wie das Ministerium WELT jetzt auf Anfrage bestätigt. (…)
Bislang ist von der „StopptCovid“-Studie nicht mehr als eine grob zusammenfassender Abschlussbericht bekannt. Die Arbeit selbst hält das BMG unter Verschluss. Die Enttäuschung darüber ist in der weltweiten Wissenschaftsgemeinde vor allem deshalb so groß, weil die Datenlage in Deutschland als ungenügend gilt. Immer wieder drängen Wissenschaftler darauf, das RKI solle die „Quellcodes“, also die Grundlagen ihrer Modellrechnungen, offenlegen. Laut Förderrichtlinie der Bundesregierung ist das RKI dazu auch verpflichtet. Die Studie liegt dem Ministerium seit einem halben Jahr vor.“

(aus WELT: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus249984838/StopptCovid-Studie-Lauterbach-haelt-Corona-Gutachten-unter-Verschluss.html?; Hervorhebungen Thomas Müller)

MEINUNG: Schon im Bundestag untersuchten die Parteien, die für rechtswidrige Einschränkungen von Grund- und Menschenrechten verantwortlich waren (sicherlich waren nicht alle rechtswidrig), ihre Maßnahmen, die im Regelfall unter Ausschluss abweichender Fachmeinungen beschlossen worden waren und erteilten sich weitgehend die Absolution. Jetzt passiert dasselbe mit dem Gutachten, das vom RKI mitverfasst wurde und sich mit den eigenen Empfehlungen befasst. Das hat nichts mit unabhängiger Untersuchung zu tun. Das Steuerzahler-Geld für diese Studie hätte man sich schenken können.

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(AKM / 10.12.2023) EUROPÄISCHE UNION: Arzneimittelbehörde (EMA) bestätigt „Impf-Lüge“

Die Corona-Impfung habe nie die Übertragbarkeit des Virus verhindert. Dies sagt jetzt hinterher ausgerechnet die Zulassungsbehörde der Europäischen Union (EMA).
Wörtlich schreibt die EMA an die EU-Parlamentarier: «Sie haben in der Tat recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass Covid-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind». Die Indikationen seien «nur zum Schutz der geimpften Personen vorgesehen».

Darüber hinaus werde in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe «darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen».

Dazu schreibt die Schweizer „Weltwoche“: „Die ganze gigantische Impfkampagne, inklusive der Diskriminierung der Ungeimpften und der in der jüngeren Geschichte einmaligen Aushöhlung von Menschenrechten und Rechtsstaat, all die erschreckenden Tendenzen zum Totalitären in unsere Demokratien – das Ergebnis einer Lüge, das Resultat von «Missverständnissen». Was soll man da noch sagen?“

Mehr: https://weltwoche.ch/daily/eu-bestaetigt-impfluege-die-corona-impfung-habe-nie-die-uebertragbarkeit-des-virus-verhindert-dies-sagt-jetzt-hinterher-ausgerechnet-die-zulassungsbehoerde-der-europaeischen-union/

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(AKM 12.02.2023) Dass viele Grundrechtseingriffe während der Corona-Zeit unverhältnismäßig und damit rechtswidrig waren, wurde bereits in Einzelfällen von Gerichten bestätigt. Mittlerweile gibt das sogar Minister Lauterbach im Zusammenhang mit den Schulschließungen zu: „Das war auf jeden Fall ein Fehler.“ Von Markus Lanz wurden er und seine Maßnahmen auseinandergenommen. Weitere Einzelheiten im Bericht der WELT: https://www.welt.de/vermischtes/article243699585/Karl-Lauterbach-bei-Markus-Lanz-Das-war-auf-jeden-Fall-ein-Fehler.html

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Mit der Aufarbeitung der Grundrechtseingriffe wird - wenn auch nur ganz langsam - begonnen. Klare Worte fand dazu der frühere ZDF-Journalist Peter Hahne:

(…)Doch die wohlstandsverwahrloste „Team Vorsicht“-Parallelgesellschaft panischer Politiker weiß von so etwas nichts. Wann werden die Täter endlich vor Gericht gestellt? Wo bleiben die Untersuchungsausschüsse? Pfarrer und Politiker, Ärzte und Pseudo-Wissenschaftler, die wider aller Warnungen von Experten (…) unmenschlich handelten, gehören zur Rechenschaft gezogen, nachdem durch diese irrsinnigen Maßnahmen abertausende Kranke ungetröstet und isoliert sterben mussten. Dass Senioren in Isolationshaft gehalten wurden wie Tierheim-Hunde. Dazu die bis heute traumatisierten Angehörigen. (…)

(Mehr: https://christlichesforum.info/peter-hahne-sind-wir-mit-unserer-moral-auf-den-hund-gekommen/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=die-letzten-newsletter-total-beitrage-unseres-blogs_1)

Weitere Informationen:

  • Mittlerweile wird klar, dass fast alle Opfer, die Lauterbach von uns verlangt hat, falsch waren: https://www.welt.de/243534399 (WELT vom 31.01.2023)

Und schließlich nimmt nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schulschließungen in Deutschland ins Visier: https://www.t-online.de/nachrichten/corona-krise/id_100123878/corona-gerichtshof-fordert-stellungnahme-zu-deutschen-schulschliessungen.html


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„Wir haben in der Corona-Krise viel vom Kernbestand der Demokratie aufgegeben. Wenn man sich daran erinnert, dass das Sitzen auf einer Parkbank verboten war, dass scharfe Ausgangssperren wie in Bayern verhängt wurden, dass der Impfstatus über Grundrechte entschied, dann sind das nicht nur unverhältnismäßige und ethisch fragwürdige Regeln, sondern verfassungswidrige Eingriffe. Das Bundesverfassungsgericht mit seinem jetzigen Präsidenten weigert sich bis heute, das anzuerkennen und den eigenen Fehlern ins Auge zu sehen. Es beschädigt damit die gesamte Demokratie, in der sich doch die Gewalten gegenseitig kontrollieren sollen. Und ich halte es seither für schwierig, anderen Ländern Autoritarismus vorzuwerfen.“


Christoph Lütge, Wirtschaftsinformatiker und Philosoph; musste im Februar 2021den bayerischen Ethikrat verlassen als er forderte, die Lockdowns in Deutschland auszusetzen und auf Schäden für Kinder hinwies. Man warf ihm außerdem vor, durch seine Äußerungen den Tod alter Menschen zu relativieren. Lütge lehrt Wirtschaftsethik an der Technischen Universität München.

 

Quelle: https://www.welt.de/politik/plus242456881/Ethikrat-und-Corona-Politik-Im-Grunde-hat-man-versucht-Angst-und-Panik-zu-erzeugen.html

 

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„Die Intensivstationen sind überfüllt mit Kindern, die unter, laienhaft gesagt, Erkältungsviren der verschiedensten Art leiden. Anders als in vergangenen Jahren hat ihr Immunsystem diesen Viren nur wenig entgegenzusetzen. Das hängt, darüber besteht inzwischen weitgehend Einigkeit, unter anderem mit der Maskenpflicht zusammen, zu der sie während der Corona-Pandemie verurteilt wurden. Das Immunsystem der Kinder hat nicht gelernt, Eindringlinge zu identifizieren und zu bekämpfen. Und das Immunsystem ist nun mal die beste Verteidigungswaffe, die unser Körper besitzt. Aber wir haben abgerüstet. Wir stehen blank da, wie bei der Bundeswehr. (…) Kinder sterben jetzt auch deshalb, weil in den letzten Jahren ein Viertel ihrer Intensivbetten abgebaut wurde, sie sind weniger profitabel als Betten für erwachsene Patienten. Die Folgen der Corona-Politik aber haben unsere Kinder nicht nur körperlich krank gemacht, diese Politik hat auch massenhaft psychische Schäden verursacht und Bildungschancen massiv beschädigt. In vielen Schulen gab es monatelang kein warmes Essen, für manche Kinder war es die einzige warme Mahlzeit am Tag. Die Kinder trugen ständig Maske. Stundenlang, Tag für Tag, sahen Sechsjährige kein vollständiges Gesicht. Beim Verzehr des Lunchpakets durfte die Maske kurz verschoben werden. Weil es keine Präsenzpflicht mehr gab, war die Schulpflicht de facto abgeschafft. Lehrer berichteten von Schülern, die ihnen völlig entglitten sind.“

Harald Martenstein, Journalist, Schriftsteller und Kolumnist

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/harald-martenstein/plus242600903/Neben-der-Spur-Kinder-sterben-als-Folge-falscher-Coronapolitik-die-Warnungen-wollte-niemand-hoeren.html


Bayern: Ausgangssperre war rechtswidrig

(22.11.2022) Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Bayern verhängte Ausgangssperre während der Corona-Pandemie nachträglich für nicht wirksam erklärt. Sie lehnte damit eine Revision des Freistaates gegen das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ab. Dieser hatte die Ausgangssperre bereits zuvor als rechtswidrig eingestuft.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gehörte zu den Hardlinern bei Einschränkungen der Grundrechte in der Coronakrise.

Ausgangssperren gab es auch in anderen Bundesländern. Geklagt hatte hier allerdings ein Bayer und mehr als zwei Jahre nach dem – wie es nun gerichtsfest ist – unverhältnismäßig schweren Grundrechtseingriff Recht bekommen. Auch die Lektüre eines Buches auf einer Parkbank war in Bayern, wie in vielen anderen Bundesländern, verboten.

Das Bundesverwaltungsgericht  in Leipzig stellte fest, dass als mildere Corona-Maßnahme Kontaktbeschränkungen in Frage gekommen wären. Sie hätten, so die Richter, „die Adressaten weniger belastet“. Das damals verhängte Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen, „war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte“, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp.

(Quellen: u.a. https://christlichesforum.info; www.tagesschau.de)

Bürger- und Menschenrechte während der Pandemie

(13.11.2022) Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kam es zu erheblichen Einschränkungen der Menschen- und Bürgerrechte in Deutschland. Personen, die die Maßnahmen kritisierten oder - noch „viel schlimmer“ - sich nicht impfen lassen wollten, wurden in die Nähe von Rechtsradikalen gerückt und teilweise als Rassisten diffamiert. Sie seien „raus aus dem gesellschaftlichen Leben“. Es wurde von der „Tyrannei der Ungeimpften“ gesprochen.

Bis heute haben sich die dafür Verantwortlichen nicht entschuldigt! Unter dem Titel „Wir müssen über die ‚Tyrannei der Ungeimpften“‘ reden“ hat die WELT diese Thematik näher beleuchtet. Den empfehlenswerten Beitrag finden Sie unter folgendem Link: https://www.welt.de/kultur/plus242038113/Corona-Wir-muessen-ueber-die-Tyrannei-der-Ungeimpften-reden.html


(19.03.2022) "Wir sind zutiefst besorgt.
DER TOTALITÄRE UMGANG DEUTSCHLANDS MIT EINEM VIRUS"

>>> https://www.zentralrat-freier-juden.org/blog/omikron-corona-massnahmen 

Maskenpflicht? Wieder Gesicht zeigen!

von Prof. Dr. Heribert Prantl  (Kolumnist und Autor der Süddeutschen Zeitung), Auszug aus: Prantls Blick vom 20.02.2022

Es klingt dramatisch, es war dramatisch - und die Folgen werden uns noch lange beschäftigen: Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik ist das Leben der Menschen außerhalb von Gefängnissen so strikt reguliert worden wie in der Corona-Zeit. Der Ausnahmezustand ist zwar offiziell nie ausgerufen, aber er ist immer und immer wieder erklärt worden – in Verordnungen, Talkshows, Podcasts und Interviews.

Vor fast zwei Jahren habe ich (…) damit begonnen, über diesen Ausnahmezustand zu schreiben, von dem niemand ahnte, wie lange er dauern wird. Er hat lange, er hat entsetzlich lange gedauert, und er dauert immer noch an – auch wenn ihm jetzt viel Luft ausgelassen wird: Viele Einschränkungen werden jetzt stufenweise wieder eingeschränkt oder sollen ganz entfallen. Das G-regelte Leben soll wieder viel weniger G-regelt werden als bisher.

Symbol des Ausnahmezustandes

Aber: Der Ausnahmezustand hält an, solange das Tragen von Atemmasken Pflicht bleibt. Die Mund-Nasen-Maske ist nämlich das Symbol des Ausnahmezustandes. 

Mehr: https://nl-link.sueddeutsche.de/u/gm.php?prm=loRrP6Q8mh_783191557_2928742_33238&_esuh=_11_38691662be9b1735bbf50e9e33a12cf408be984521165f9d1aa3d60d537a339c

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Die Sache mit dem Judenstern (16.02.2022)

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie musste der Staat Eingriffe in Grundrechte vornehmen. Über deren Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit kann - trotz einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - trefflich gestritten werden, insbesondere beim Umgang mit Kritikern dieser Maßnahmen.

Einer, der deutliche Worte findet, ist der Journalist Henryk M. Broder, der selbst jüdischer Abstammung ist und dessen Eltern die Nazi-KZs überlebt haben.

Einen lesenswerten Kommentar zur Verwendung des Judensterns durch Impfgegner und die Reaktionen darauf findet sich bei der WELT unter folgendem Link: https://www.welt.de/kultur/plus236836219/Henryk-M-Broder-Die-Sache-mit-dem-Judenstern.html (Bezahltschranke)