ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

ASERBAIDSCHAN: Bergkarabach vor möglichem Genozid bewahren!

Quelle: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter e.V. / ACAT, www.acat-deutschland.de

Die ca. 120.000 Menschen in Bergkarabach, einer Grenzregion zwischen den verfeindeten Staaten Armenien (christlich dominiert) und Aserbaidschan (überwiegend muslimisch), sind Opfer einer Blockade von lebenswichtigen Gütern durch Aserbaidschan. Ihnen droht laut Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Auslöschung, wenn die internationale Gemeinschaft untätig bleibt. Die Betroffenen sind fast ausschließlich armenischer Herkunft und bewohnen die zwischen Armenien und Aserbaidschan umstrittene Region Bergkarabach.  Das Gebiet hat sich als Republik Arzach unabhängig erklärt, wird aber international als völkerrechtlich zu Aserbaidschan zugehörig gesehen.

Im Dezember 2022 hat Aserbaidschan die einzige Landverbindung zwischen Armenien und Arzach / Bergkarabach, den Latschin-Korridor, geschlossen. Inzwischen blockiert das Land auch humanitäre Hilfe. Sogar Hilfskonvois des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz dürfen die Zivilpersonen nicht mehr versorgen.

Für die 120.000 dort Lebenden – darunter 30.000 Kinder, 20.000 ältere Menschen, 9.000 Menschen mit Behinderung sowie 2.000 Schwangere – herrscht schon der Notstand. Am 15. August 2023 kam es zum Hungertod des 40-jährigen Armeniers Karo Howhannisjan. Er starb aufgrund der Blockade.

Seit Mitte Juni werden Medikamente und Nahrungsmittel, sogar Babynahrung, sowie Treibstoff nicht mehr nach Bergkarabach gelassen. Die Zahl der Früh- und Fehlgeburten hat sich verdreifacht. Aserbaidschan behauptet, es wolle mit der Blockade den Waffenschmuggel verhindern. Tatsächlich soll das Aushungern die Widerstandskraft der nach Selbstbestimmung strebenden Menschen brechen. Sie werden vor die Wahl gestellt, sich zu unterwerfen, zu fliehen oder zu sterben.

Der ehemalige Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Luis Moreno Ocampo, bezeichnete die Hungerblockade als Genozid nach Art. II, 3 der UN-Genozidkonvention.

Nur langsam schafft es die gezielt herbeigeführte Tragödie in die Nachrichten. Die Bundesregierung wie auch die Opposition hat auf die aktuelle Zuspitzung bisher nicht vernehmbar reagiert. Auf Nachfrage äußerte sie sich als „besorgt“. Offensichtlich soll der Öl- und Gaslieferant Aserbaidschan nicht verärgert werden. In einer Bundespressekonferenz lehnte kürzlich Regierungssprecher Hebestreit die Bezeichnung „Genozid“ als „Kampfbegriff“ ab.

Einen ausführlichen Bericht lieferte WELT: https://www.welt.de/politik/ausland/plus247135474/Bergkarabach-Warum-Europa-die-Warnungen-vor-einem-Genozid-ignoriert.html?source=puerto-reco-2_ABC-V32.4.D_ctrl_validation

>>> Bitte helfen Sie mit, einen Völkermord zu verhindern, indem Sie den nachfolgenden Appell an die genannten Stellen schicken.


+ + + + + +


Seine Exzellenz
Präsident Ilham Aliyev
c/o: Botschaft der Republik Aserbaidschan


Hubertusallee 43
D-14193 Berlin

Fax: 030 219 161 52
E-Mail: berlin@mission.mfa.gov.az



Exzellenz,

mit Entsetzen vernehme ich Berichte über die dramatische Situation der Menschen in Bergkarabach aufgrund der Schließung des Latschin-Korridors.

Am 15. August 2023 kam es infolge der Blockade zum Hungertod des 40-jährigen Armeniers Karo Howhannisjan. Die 120.000 Menschen überwiegend armenischer Abstammung – darunter 30.000 Kinder, 20.000 ältere Menschen, 9.000 Menschen mit Behinderung sowie 2.000 Schwangere – sind in akuter Lebensgefahr.

Seit Mitte Juni werden Medikamente, Nahrungsmittel, sogar Babynahrung, und Treibstoff nicht mehr nach Bergkarabach gelassen. Auch Hilfskonvois des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz dürfen die Zivilpersonen nicht mehr versorgen.

Der Jurist und ehemalige Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Luis Moreno Ocampo, bezeichnete die Hungerblockade als Genozid nach Art. II, 3 der UN-Genozidkonvention.

Daher appelliere ich an Sie, die humanitäre Versorgung über den Latschin-Korridor unverzüglich und uneingeschränkt zu ermöglichen, damit nicht noch mehr Menschen sterben oder an Krankheiten leiden müssen. Ebenso bitte ich Sie, die zwischen Aserbaidschan und Armenien strittigen territorialen Fragen diplomatisch zu lösen und nicht militärisch auszutragen.

In Anbetracht der gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Zuge wiederholter Kriegshandlungen ersuche ich Sie, den Schutz aller vom Konflikt betroffenen Menschen vor Folter und vor außergerichtlichen Hinrichtungen sicherzustellen.

Hochachtungsvoll



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de