ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

VR CHINA: 7 Jahre Haft für christlichen Buchhändler

Quellen: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), www.igfm.de; Evangelische Nachrichtenagentur idea, www.idea.de

Zum „Gefangenen des Monats Mai 2022“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die evangelische Nachrichtenagentur IDEA den Christen Chen Yu aus der Volksrepublik China benannt. Sie rufen dazu auf, sich für den christlichen Buchhändler aus der Hafenstadt Taizhou in der südostchinesischen Provinz Zhejiang einzusetzen und für ihn zu beten.


Chen Yu ist seit September 2019 in Haft. Ihm wird vorgeworfen, in seinem „Weizen Buchladen“ einer „illegalen Geschäftstätigkeit“ nachgegangen zu sein. Er geriet wegen des Verkaufs christlicher Literatur, darunter Bibeln, die in den USA und in Taiwan gedruckt worden waren, ins Fadenkreuz der kommunistischen Behörden. Im September 2020 wurde der Buchhändler zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe und einer zusätzlichen Geldstrafe verurteilt. Das Urteil wurde inzwischen in einem Berufungsverfahren bestätigt.

Zu den Autoren der christlichen Werke, die Chen Yu verkaufte, zählte auch Hauskirchenpastor Wang Yi von der Untergrundkirche „Early Rain Covenant Church“ aus Chengdu (Provinz Sichuan), der im Februar 2019 „Gefangener des Monats“ war. Im Gerichtsprozess verriet der Staatsanwalt, dass die Ermittler mehr als 12.000 Bücher im Geschäft und Lager Chen Yus sichergestellt und sie sodann vernichtet hätten.

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Chen Yu zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.


 

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Seine Exzellenz
Staatspräsident Xi Jinping
c/o: Botschaft der VR China
Märkisches Ufer 54
D-10179 Berlin


Fax: 030-27588221
E-Mail: de@mofcom.gov.cn, presse.botschaftchina@gmail.com



Exzellenz,

 

ich wende mich heute in Sorge um den chinesischen Christen Chen Yu an Sie. Der Buchhändler befindet sich seit September 2019 in Haft. „Illegale Geschäftstätigkeit“ lautet der offizielle Vorwurf: In seinem „Weizen Buchladen“ verkaufte Chen Yu christliche Literatur, darunter Bibeln. Im September 2020 erfolgte die Verurteilung zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe und einer zusätzlichen Geldstrafe, was inzwischen in einem Berufungsverfahren bestätigt wurde.

 

Ich betrachte dieses Vorgehen als Verletzung der Religionsfreiheit. Erlauben Sie mir, an Artikel 36 der Verfassung Ihres Landes zu erinnern. Darin heißt es: „Die Bürger der Volksrepublik China genießen die Freiheit des religiösen Glaubens.“ In diesem Sinne bitte ich Sie, sich für die Einhaltung der Religionsfreiheit und vor allem für die Freilassung dieses Christen einzusetzen.

Hochachtungsvoll

 




KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de