ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

RUSSLAND: Teenager wegen Putin-Kritik zu fünf Jahren verurteilt

Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), https://www.igfm.de/arsenij-turbin/

Arsenij Turbin (* 19.08.2008) wurde am 5. September 2023 festgenommen. Dem Schüler wird die angebliche „Beteiligung an einer extremistischen Organisation“ vorgeworfen. Nach über neun Monaten Hausarrest wurde der 15-jährige am 20. Juni 2024 zu fünf Jahren Strafkolonie verurteilt.

Das Urteil wird damit begründet, dass Arsenij im Juni und Juli 2023 Flugblätter mit dem Text „Brauchen Sie so einen Präsidenten?“ in den Briefkästen von Nachbarn verteilte, in denen kritisiert wurde, dass es in der Russischen Föderation keine Meinungsfreiheit und keine unabhängigen Medien gebe.

In einem ersten Berufungsverfahren wurde das Urteil gegen Arsenij bestätigt.
Im Dezember 2024 wurde Arsenij in eine Jugendvollzugsanstalt in Gamovo in der nördlichen Region Perm überführt, das etwa 1.500 km von Moskau entfernt liegt. Allerdings soll laut Gesetz ein minderjähriger Häftling seine Strafe in einer Region verbüßen, die möglichst nahe am Wohnort der Eltern liegt.

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Arsenij Turbin zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

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Ergänzung (06.01.2025)

Am 9. Dezember 2024 gab es ein Treffen zwischen Arsenij und seiner Mutter, die ein Treffen mit dem Gefängnisdirektor hatte. Arsenij's Situation ist sehr schwierig: Arsenij ist völlig verprügelt, mit blauen Flecken bedeckt, am Montagabend, den 9. Dezember haben kriminelle Elemente aus seiner Zelle versucht, ihn zu erwürgen/umzubringen.



Nachdem Arsenij in der Kolonie in der Stadt Perm angekommen war, wird er dort von einem Anwalt, der sich um politische Gefangene kümmert, unterstützt. Er konnte sich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen:  Arsenij ist sehr dünn, weil er zwei Wochen lang in einer Gefängniskutsche gefahren ist und nicht gut ernährt wurde.

Das Essen in der Kolonie ist besser als im Untersuchungsgefängnis in Moskau. Der Anwalt traf sich auch mit dem Leiter der Kolonie. Aus einem Gespräch mit dem Chef ging dem Anwalt hervor, dass Arsenij unter besonderer Kontrolle des FSB (Inlandsgeheimdienst und Geheimpolizei) stand.

Am 2. Januar 2025 führte der 79-jährige Perm-Aktivist Viktor Gilin eine Demonstration zur Unterstützung des 16jährigen durch. Gilin ging als Ein-Mann-Streikposten zum Verwaltungsgebäude der Region Perm und forderte Putin auf, den politischen Gefangenen unverzüglich freizulassen. „Wladimir Putin! Arsenij Turbin ist kein Krimineller. Ich fordere die sofortige Freilassung aus dem Gefängnis“ stand auf Gilins Plakat.

In seiner Forderung bezieht sich der Aktivist auf die Verfassung der russischen Föderation, nämlich auf Absatz 1 von Artikel 1, in dem es heißt: „Russland ist ein demokratischer föderaler Rechtsstaat mit republikanischer Regierungsform“, und auf Absatz 2 von Artikel 3 – „Das Volk übt die Macht direkt aus, aber auch durch staatliche Behörden und lokale Regierung.“

Die IGFM wird sich auch weiterhin das Schicksal des 16-jährigen Schülers beobachten und soweit wie möglich Hilfe und Unterstützung leisten.

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Seine Exzellenz

Präsident Wladimir Putin

c/o: Botschaft der Russischen Föderation

Unter den Linden 63 - 65

D-10117 Berlin

Fax: 030 – 229 93 97

E-Mail: info@russische-botschaft.de



Sehr geehrter Herr Präsident,

erlauben Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit auf das Schicksal des 16-jährigen Schülers Arsenij Turbin zu lenken.

Nachdem er am 05. September 2023 festgenommen worden war, wurde er am 20. Juni 2024 zu fünf Jahren Strafkolonie verurteilt. Das Urteil wird damit begründet, dass er regierungskritische Flugblätter in Briefkästen verteilte. Darin wurde kritisiert, dass es in der Russischen Föderation keine Meinungsfreiheit und keine unabhängigen Medien gebe.

Er hat damit aber tatsächlich nur von seinem Menschenrecht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht.

Im Dezember 2024 wurde Arsenij in eine Jugendvollzugsanstalt in Gamovo in der nördlichen Region Perm überführt, das etwa 1.500km von Moskau entfernt liegt. Laut Gesetz soll aber ein minderjähriger Häftling seine Strafe in einer Region verbüßen, die möglichst nahe am Wohnort der Eltern liegt.

Ich möchte Sie daher bitten, sich für die Freilassung von Arsenij Turbin einzusetzen.

Hochachtungsvoll



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de