ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

ÄGYPTEN: Flüchtlingen aus dem Sudan drohen Abschiebung und unmenschliche Behandlung

Quelle: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter, www.acat-deutschland.de

In Ägypten werden Menschen, die vor dem Bürgerkrieg aus dem Sudan fliehen, in hohen Zahlen willkürlich festgenommen und rechtswidrig abgeschoben. Die Festgenommenen werden vor der Ausweisung oft bis zu sechs Wochen unter äußerst grausamen und unmenschlichen Bedingungen festgehalten. Sie haben weder die Option auf ein ordnungsgemäßes Verfahren mit einer individuellen Risikobewertung noch die Möglichkeit, Asyl zu beantragen. Laut Schätzungen des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) waren allein im September 2023 rund 3.000 Menschen betroffen.

Zehntausenden sudanesischen Staatsangehörigen droht ebenfalls die Abschiebung. Dies betrifft auch sudanesische Flüchtlinge ohne Papiere – einschließlich derer, die auf einen Termin beim UNCHR warten.

Im Sudan tobt seit April 2023 ein bewaffneter Konflikt, bei dem die Menschen durch Kämpfe, gezielte Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und durch Hunger unermessliches Leid erfahren. Die Massenfestnahmen fanden in Ägypten bisher vor allem im Großraum Kairo und in den Grenzgebieten des Gouvernements Assuan statt. In Kairo und Gizeh geht die Polizei gezielt und in Zivil mit Personenkontrollen gegen Menschen dunkler Hautfarbe vor.

Die Flüchtlinge werden auf Polizeiwachen, bei der Bereitschaftspolizei oder in anderen behelfsmäßigen Hafteinrichtungen wie Lagerhäusern und Ställen von Militäranlagen festgehalten. Es herrscht Überbelegung, es fehlt an Zugang zu Toiletten und sanitären Einrichtungen. Die Ernährung ist minderwertig und unzureichend. Inhaftierte werden nicht angemessen medizinisch versorgt.

Der Welle von Massenfestnahmen und -abschiebungen ging ein Erlass des ägyptischen Premierministers vom 29. August 2023 voraus. Gleichzeitig nahmen rassistische Äußerungen im Internet und in den Medien zu. Amnesty International (AI) hat Fotos und verifizierte Videos von Januar 2024 gesichtet, in denen Frauen und Kinder zu sehen sind, die in einem vom ägyptischen Grenzschutz kontrollierten Lagerhaus auf schmutzigen und mit Müll übersäten Böden sitzen. Neben diesem Lagerhaus in einer Militäranlage in Abu Simbel untersuchte die Amnesty-Delegation die Situation in einer anderen Militäranlage in der Nähe von Wadi Al Karur, beide im Gouvernement Assuan.

Ehemalige Inhaftierte berichteten, dass in den Lagerhäusern Ratten- und Taubenbefall herrschte und die Menschen dort kalte Nächte ohne angemessene Kleidung und Decken durchstehen mussten. Die Behörden brachten Menschen, die auf ihrer Flucht Verletzungen erlitten hatten, gegen ärztlichen Rat und vor ihrer Genesung in eine Haftanstalt, wo sie auf dem Boden schlafen mussten. Auch Kinder, einige unter vier Jahre alt, wurden zusammen mit ihren Müttern an diesen Orten festgehalten.

>>> Bitte helfen Sie mit, dass die Rechtsstellung, die Versorgung und der materielle wie auch der juristische Schutz der Flüchtlinge aus dem Sudan verbessert werden, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

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Herrn Innenminister
General Mahmoud Tawfik
c/o: Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
Stauffenbergstraße 6 – 7
D-10785 Berlin

Fax: 030-4771049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de,
secretariat@egyptian-embassy.de



Sehr geehrter Herr Minister,

mit Bestürzung vernehme ich Berichte über Massenabschiebungen von Menschen, die aus dem Sudan nach Ägypten geflüchtet sind, um Schutz vor dem verheerenden Bürgerkrieg zu suchen.

Die Flüchtlinge werden auf Polizeiwachen, bei der Bereitschaftspolizei oder in anderen
behelfsmäßigen Hafteinrichtungen wie Lagerhäusern und Ställen von Militäranlagen festgehalten.

Neben der Überbelegung fehlt es am Zugang zu Toiletten, sanitären Einrichtungen und zu angemessener Ernährung. Inhaftierte werden nicht ausreichend medizinisch versorgt. Besonders kritisch sind die Zustände im Gouvernement Assuan, insbesondere in einem Lagerhaus in einer Militäranlage in Abu Simbel und in einer Militäranlage in der Nähe von Wadi Al Karur. Betroffene berichteten über mangelnden Schutz gegen Ratten und gegen die Kälte in der Nacht.

Aufgrund dieser Vorkommnisse ersuche ich Sie:

> alle Abschiebungen in den Sudan umgehend zu beenden und den Grundsatz der
Nichtzurückweisung zu beachten, demzufolge Menschen nicht ausgewiesen dürfen, wenn ihnen dadurch in ihrem Herkunftsland Menschenrechtsverletzungen drohen;

> die Inhaftierung von sudanesischen Staatsangehörigen allein wegen ihres Migrationsstatus’ zu beenden und alle willkürlich Festgenommenen unverzüglich freizulassen;

> eine menschenwürdige Behandlung der Geflüchteten gemäß internationalen Standards zu garantieren, sodass ihre körperliche und psychische Integrität geachtet werden und sie Zugang zu Angehörigen, Rechtsbeiständen und zu medizinischer Versorgung erhalten.

Hochachtungsvoll



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de