MEXIKO: Indianischer Umweltschützer seit 20 Jahren verfolgt
Quelle: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter e.V., www.acat-deutschland.de
Der indianische Umweltschützer Pablo López Alavez wird seit über 20 Jahren aufgrund seines Einsatzes für die Bewahrung der Wälder und Gewässer im Bezirk Ixtlán (Bundesstaat Oaxaca) verfolgt.
Am 15. August 2010 wurde die Familie López Alavez in San Isidro von etwa zwanzig Personen mit schwarzen Kapuzen abgefangen. Sie schlugen die Scheiben des Lieferwagens ein, griffen Yolanda Pérez Cruz, die Ehefrau von Pablo López Alavez, seine damals 22 und 25 Jahre alten Töchter und seinen 5 Jahre alten Enkel an, verprügelten sie und entführten schließlich Pablo López Alavez.
Am 17. August 2010 berichtete die Staatliche Ermittlungsbehörde (AEI), dass Pablo López Alavez im Gefängnis in Etla (Oaxaca) festgehalten werde. Er sei, so die AEI, bei der sogenannten Razzia verhaftet worden, weil ihm zwei Morde und acht Mordversuche an Bewohnern von San Miguel Aloápam im Juni 2007 zur Last gelegt wurden. Pablo López Alavez hat stets jegliche Beteiligung an diesen Verbrechen bestritten.
Am 13. Oktober 2010 reichte der Consejo Indígena Popular de Oaxaca Ricardo Flores Magón (CIPO-RFM), eine gewaltfreie Organisation zur Verteidigung der Rechte der indigenen Bevölkerung, bei der Nationalen Menschenrechtskommission eine Beschwerde gegen den Richter in Etla sowie die Staatsanwaltschaft ein. Daraufhin wies ein Bundesrichter die Richterin an, den Haftbefehl gegen Pablo López Alavez zu begründen,
jedoch vergebens.
Zwischen 2010 und 2015 erhielt Pablo López Alavez Unterstützung vom Büro des Ombudsmanns für die Verteidigung der Menschenrechte der Bevölkerung von Oaxaca (DDHPO) und dem CIPO-RFM. Diese Institutionen wiesen auf eine Reihe von Unregelmäßigkeiten im Verfahren gegen López Alavez und auf die Willkürlichkeit seiner Inhaftierung hin und kamen zum Schluss, dass er freigelassen werden müsse.
Im Jahr 2017 verurteilte auch die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen die Inhaftierung von Pablo López Alavez. Die Expertengruppe ist der Ansicht, dass der wahre Grund für die Verhaftung und strafrechtliche Verfolgung von Pablo López Alavez seine Tätigkeit als Umweltschützer und Menschenrechtsverteidiger für seine Gemeinschaft ist.
Im November 2018 wurde trotz der UN-Unterstützung seine 30-jährige Haftstrafe bestätigt.
>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von López Alavez zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
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Seine Exzellenz
Präsident Andrés Manuel López Obrador
c/o: Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten
Klingelhöferstraße 3
D-10785 Berlin
Fax: 030 269 323 700
E-Mail: mexale@sre.gob.mx
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit großer Besorgnis vernehme ich Berichte über die fortdauernde Inhaftierung des indigenen Umweltschützers Pablo López Alavez im Bezirk Ixtlán im Bundesstaat Oaxaca.
Dieser Umweltschützer ist seit über elf Jahren im Gefängnis von Etla in Oaxaca inhaftiert, obwohl es in dem Verfahren zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll.
Pablo López Alavez wurde am 15. August 2010 von einer Gruppe vermummter Männer entführt. Am 17. August meldete die staatliche Ermittlungsbehörde, dass ihm zwei Morde und acht Mordversuche im Jahr 2007 zur Last gelegt werden. Es wurde Beschwerde eingelegt, weil die vom Richter in Etla angeordnete Untersuchungshaft nicht durch Beweise gerechtfertigt war, und der Bundesrichter ordnete an, die Maßnahme rechtlich zu begründen.
Dennoch befindet sich Pablo López Alavez weiter im Gefängnis, trotz der Interventionen und Empfehlungen der Menschenrechtskommission von Oaxaca und des Indigenen Volksrats von Oaxaca (CIPO-RFM) Ricardo Flores Magón.
Im Jahr 2017 verurteilte auch die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen die Gefangenschaft von Pablo López Alavez.
In Anbetracht der geschilderten Vorkommnisse und der fehlenden Beweise, die Herrn Pablo López Alavez angelastet werden könnten, bitte ich Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen, dass der Gefangene unverzüglich freigelassen und sein Urteil aufgehoben wird.
Ebenso bitte ich Sie, ihm und seiner Familie eine Entschädigung für das erfahrene Unrecht und den erlittenen Schaden zu gewähren.
Hochachtungsvoll
>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de