ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

RECHT AUF LEBEN: Petition „Hilfe statt Abtreibung“

Am 14. November 2024 wurde dem Bundestag der Antrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ vorgelegt, der von 236 Abgeordneten unterschrieben wurde und noch vor der Auflösung des Bundestags in Gesetzform gebracht werden soll, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski (Hervorhebungen AKM):

„Der vorgelegte Antrag für eine Gesetzänderung ist ein brandgefährliches Dokument, mit dem Grüne und Linke mitten im Chaos einer sich auflösenden Regierung Fakten schaffen wollen. Er will nicht nur die Tötung von Menschen eines bestimmten Alters rechtmäßig stellen, sondern die Kosten hierfür auch noch der Solidargemeinschaft aufbürden. Dass die Abgeordneten ihren Antrag mit den Worten einleiten: „Der Schutz des ungeborenen Lebens ist unser Auftrag“, ist angesichts dieser Forderung blanker Hohn und soll verschleiern, was tatsächlich beabsichtigt ist. An keiner Stelle im gesamten Dokument wird erwähnt, dass es sich bei diesem „Leben“ um einen schützenswerten kleinen Menschen handelt. Der Widerspruch zwischen den Forderungen, das Recht auf Leben dieses Menschen weitestgehend zu schleifen und dem vorgetragenen Anspruch, dem verfassungsgemäßen Auftrag nach Schutz des vorgeburtlichen Menschen nachkommen zu wollen, wäre sonst zu deutlich ins Auge gefallen.“

Die Initiative 1000plus-Profemina hat eine Online-Petition initiiert, in der es u.a. heißt:

„Wir fordern den Deutschen Bundestag dazu auf, Abtreibungen nicht zu legalisieren, die Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung nicht zu streichen und die Abtreibungskosten nicht als reguläre Kassenleistung zu finanzieren, sondern die §§218 und 219 nach dem Grundsatz “HILFE statt Abtreibung” so neu zu regeln, dass

  1. sich die neue gesetzliche Regelung strikt am Wohl und am Schutz von Schwangeren in Not und ihren ungeborenen Kindern ausrichtet,
  2. dass sämtliche Beratungsangebote für Frauen im Schwangerschaftskonflikt darauf verpflichtet werden, ihre Beratung strikt an der Erarbeitung einer Alternative zur Abtreibung und der Ermöglichung eines Ja zum Leben des ungeborenen Kindes durch die Frau auszurichten,
  3. dass ein flächendeckendes Beratungs- und Hilfsangebot für Frauen und Familien aufgebaut wird, die unter den seelischen Folgen einer Abtreibung leiden.“

Die Tötung von Menschen - egal ob geboren oder ungeboren - sollte für einen Rechtsstatt keine Option sein. 

>>> Bitte unterstützen Sie daher die Online-Petition zum Schutz des ungeborener Kinder, die Sie über folgenden Link erreichen: https://www.1000plus.net/de-de/mitmachen/petitionen/hilfe-statt-abtreibung?utm_campaign=cb2f600dc3-EMAIL_CAMPAIGN_2023_03_31_08_20_COPY_02&utm_medium=email&utm_source=1000plusLIFELETTER%20Deutschland&utm_term=0_-73f1fc0d2d-130179292