ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

VR CHINA: Gefängnisstrafen für tibetische Mönche aufgrund Dalai Lama-Fotos

Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), www.igfm.de; IGFM-Arbeitsgruppe München, www.igfm-muenchen.de

Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, unterbindet die Volksrepublik China in Tibet weiterhin jegliche kritische Äußerung zur menschenrechtlichen Situation. So wurden im August 2022 die Mönche Tenzin Dhargay (siehe Photo) und Rigtse nach zwei Jahren Isolationshaft zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie Bilder des Dalai Lama und Informationen zur Lage in ihrer Heimat über ihre Mobiltelefone teilten. Das Volksgericht des Bezirks Sershul verurteilte Tenzin Dhargay zu drei Jahren und sechs Monaten und Rigtse zu drei Jahren Gefängnis. Die IGFM kritisiert dies aufs Schärfste und fordert die Freilassung aller politischen Gefangenen in Tibet.

Die Tibeter finden sich mit der Besetzung ihres Landes und der Auslöschung ihrer Kultur durch die Volksrepublik China nicht ab, sondern äußern weiterhin friedlich ihre Kritik und fordern die Einhaltung der Menschenrechte. „Oft sind es Mönche, wie im Falle von Tenzin Dhargay und Rigtse, die trotz drohender Repressionen ihre Meinung äußern und sich somit mutig gegen China stellen. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das der Volksrepublik China seit Jahren ein Dorn im Auge ist. Kritiker werden verfolgt, verleumdet, verhaftet und mittels Scheinprozesse weggesperrt“, so die IGFM.

Keine „friedliche Befreiung“ durch China

Tenzin Dhargay war im September 2020 verhaftet worden, nachdem ein Foto des Dalai Lama und Informationen über die politische Lage in Tibet auf seinem Telefon gefunden worden waren. Nach Informationen der IGFM war er sehr besorgt über die katastrophale Lage in Tibet. Auf seinem persönlichen WeChat-Account gab er unter dem Kontonamen „Dalai´s Follower“ Informationen und Fotos zu Tibet weiter. Anlässlich des 70. Jahrestag der so genannten „friedlichen Befreiung Tibets“ im letzten Jahr hatte Dhargay die Darstellung der chinesischen Regierung über die Besetzung Tibets in Frage gestellt. Er betonte, dass es in Tibet keine solche Befreiung gegeben habe. Zusammen mit ihm war der Mönch Rigtse festgenommen worden. Über den Hintergrund seiner Festnahme gibt es jedoch keine näheren Informationen.

Fälle werden mit äußerster Geheimhaltung behandelt

Die Mönchen Dhargay und Rigtse stammen aus dem Dorf Bharong im Bezirk Sershul in der Autonomen Tibetischen Präfektur Kardze, die wiederum in der Provinz Sichuan liegt. Viele Dorfbewohner leisten seit langem auf verschiedene Weise Widerstand gegen die chinesische Propaganda und Einschüchterungstaktik. Wie die China-Experten der IGFM berichten, wurden die beiden Fälle von den chinesischen Behörden bislang mit äußerster Geheimhaltung behandelt. Selbst ihre Familienangehörigen wissen bisher nicht, in welchem Gefängnis die beiden Männer einsitzen. Die chinesischen Behörden haben gewarnt, dass jedem, der Informationen über die Inhaftierung der Mönche weitergibt, die Sozialversicherung und andere staatliche Leistungen aberkannt werden.

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung der beiden Mönche zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.


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Seine Exzellenz

Herrn Xi Jinping

Präsident der Volksrepublik China

℅: Botschaft der VR China

Märkisches Ufer 54

D-10179 Berlin





Fax: 030-27588221

E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com, de@mofcom.gov.cn  


Exzellenz,

erlauben Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit auf das Schicksal der beiden tibetischen Mönche Tenzin Dhargay und Rigtse (aus dem Dorf Bharong, Bezirk Sershul, Präfektur Kardze) zu lenken, die bereits im September 2020 verhaftet wurden, nachdem Behörden ein Foto des Dalai Lama und Informationen über die politische Lage in Tibet auf eines ihrer Telefone gefunden worden waren.

Als Unterzeichner wichtiger internationaler Menschenrechtsabkommen ist die Regierung der VR China verpflichtet, die freie Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit und die freie Meinungsäußerung zu fördern und zu schützen. Diese Verpflichtungen beinhalten, daß die Mitgliedsstaaten "Diskussionen über die Regierungspolitik und politische Debatten, die Berichterstattung über Menschenrechte, Regierungstätigkeiten und Korruption, die Teilnahme an Wahlkampagnen, friedlichen Demonstrationen oder politischen Aktivitäten sowie die Äußerung von Meinungen und abweichenden Ansichten, die Religion oder Weltanschauungen, auch von Personen, die Minderheiten oder gefährdeten Gruppen angehören", nicht einschränken.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, sich für die Aufhebung des Urteils gegen Tenzin Dhargay und Rigtse sowie für deren unverzügliche und bedingungslose Freilassung einzusetzen.

Hochachtungsvoll




KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de 

>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de