VR CHINA: Anhaltende Verfolgung des tibetischen Sprachrechtlers Tashi Wangchuk
Quelle: Mitteilung der IGFM-München, www.igfm-muenchen.de
Das Tibetische Zentrum für Menschenrechte und Demokratie (TCHRD) verurteilt aufs Schärfste die anhaltende Verfolgung des bekannten Anwalts für die Rechte der tibetischen Sprache, Tashi Wangchuk, der 2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde, nachdem er eine fünfjährige Haftstrafe wegen „Anstiftung zum Separatismus“ verbüßt hatte.
Seit seiner Entlassung aus der ungerechtfertigten Haft wurde Tashi Wangchuk, der sich weiterhin für die Förderung und den Schutz der tibetischen Sprache einsetzte, immer wieder in seiner Bewegungsfreiheit und seinen Aktivitäten eingeschränkt.
Die jüngste Verfolgung des Verfechters der tibetischen Sprache zeigt, dass die chinesischen Behörden alles tun, um Menschenrechtsverteidiger und -aktivisten zum Schweigen zu bringen, und dabei auch mafiöse Methoden anwenden.
Am Abend des 19. August 2023 wurde er auf der Fahrt vom Kreis Sershul (chin. Shiqu) in der Autonomen Tibetischen Präfektur Kardze (chin. Ganzi) zum Kreis Darlag (chin. Dari) in der Autonomen Tibetischen Präfektur Golog (chin. Guoluo) von einem Fahrzeug verfolgt. In der Folge erließ die örtliche Polizei eine Anordnung, die es den örtlichen Hotels untersagte, ihn zu beherbergen.
Als er versuchte, in ein Hotel einzuchecken, erschien plötzlich eine Gruppe von vier oder fünf vermummten Personen, die ihn verprügelten. Daraufhin wurde ihm die Unterbringung verweigert. Als er sich später wegen seiner Verletzungen in ärztliche Behandlung begeben wollte, wurde ihm auch diese verweigert, so dass er weder medizinische Versorgung noch Unterkunft erhielt.
Am darauffolgenden Tag tauchte eine weitere Gruppe von Personen aus dem Nichts auf und begann, ihn zu verprügeln, bevor sie ihn gewaltsam in ein Fahrzeug drängten, wo er zwei Stunden lang intensiv schikaniert, eingeschüchtert und sein Körper und seine Habseligkeiten gründlich durchsucht wurden.
Obwohl die Identität der kriminellen Banden, die an den oben genannten Vorfällen beteiligt waren, nicht bekannt ist, ist es offensichtlich, dass die örtliche chinesische Polizei und staatliche Sicherheitsbeamte an dieser mafiösen Verfolgung von Tashi beteiligt waren. Darüber hinaus wurden Tashis Bewegungen ständig überwacht, so dass die Strafverfolgungsbehörden über seinen Aufenthaltsort informiert waren. In Anbetracht dieser Umstände ist es höchst plausibel, dass Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden eine zentrale Rolle bei der Orchestrierung des kollektiven Angriffs und der physischen Aggression gegen ihn gespielt haben.
Tashi setzt sich weiterhin für die Förderung der tibetischen Sprache und ihre Verwendung in den tibetischen Gebieten im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen, der chinesischen Verfassung und dem regionalen nationalen Autonomiegesetz ein. Der nationale Rechtsrahmen enthält insbesondere Bestimmungen zum Schutz und zur Förderung der tibetischen Sprache unter der tibetischen Nationalität.
>>> Bitte helfen Sie mit, den Schutz dieses mutigen Mannes zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken
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Seine Exzellenz
Staatspräsident Xi Jinping
c/o: Botschaft der VR China
Märkisches Ufer 54
D-10179 Berlin
Fax: 030-27588221
E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com , de@mofcom.gov.cn
Exzellenz,
Herr Tashi Wangchuk setzt sich seit Jahren für die Förderung der tibetischen Sprache und ihre Verwendung in den tibetischen Gebieten im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen, der chinesischen Verfassung und dem regionalen nationalen Autonomiegesetz ein. Der nationale Rechtsrahmen enthält insbesondere Bestimmungen zum Schutz und zur Förderung der tibetischen Sprache unter der tibetischen Nationalität.
Dennoch wird er durch die Behörden Ihres Landes immer wieder Verfolgen ausgesetzt. 2021 endete eine 5-jährige Haftstrafe, die er wegen „Anstiftung zu Separatismus“ verbüßt hatte. Schon dieser Verurteilung war aus meiner Sicht ein Verstoß sowohl gegen internationale Menschenrechtsvereinbarungen als auch gegen das Recht der VR China.
Auch nach seiner Entlassung wird er immer wieder in seiner Bewegungsfreiheit und seinen Aktivitäten eingeschränkt.
Jüngstes Beispiel: Am Abend des 19. August 2023 wurde er auf der Fahrt vom Kreis Sershul (chin. Shiqu) in der Autonomen Tibetischen Präfektur Kardze (chin. Ganzi) zum Kreis Darlag (chin. Dari) in der Autonomen Tibetischen Präfektur Golog (chin. Guoluo) von einem Fahrzeug verfolgt. In der Folge erließ die örtliche Polizei eine Anordnung, die es den örtlichen Hotels untersagte, ihn zu beherbergen.
Als er versuchte, in ein Hotel einzuchecken, erschien plötzlich eine Gruppe von vier oder fünf vermummten Personen, die ihn verprügelten. Daraufhin wurde ihm die Unterbringung verweigert. Als er sich später wegen seiner Verletzungen in ärztliche Behandlung begeben wollte, wurde ihm auch diese verweigert, so dass er weder medizinische Versorgung noch Unterkunft erhielt.
Am darauffolgenden Tag tauchte eine weitere Gruppe von Personen aus dem Nichts auf und begann, ihn zu verprügeln, bevor sie ihn gewaltsam in ein Fahrzeug drängten, wo er zwei Stunden lang intensiv schikaniert, eingeschüchtert und sein Körper und seine Habseligkeiten gründlich durchsucht wurden.
Obwohl die Identität der kriminellen Banden, die an den oben genannten Vorfällen beteiligt waren, nicht bekannt ist, gehen internationale Beobachter davon aus, dass die örtliche Polizei und staatliche Sicherheitsbeamte daran von Tashi beteiligt waren.
Ich bitte Sie daher sich dafür einzusetzen, gründliche Ermittlungen gegen die örtliche Polizei und die Kriminellen durchführt werden, die an den schweren körperlichen Übergriffen auf Tashi Wangchuk beteiligt waren. Auch die örtliche Polizei, deren Maßnahmen von einer unangemessenen Überwachung bis hin zum Verbot der Unterbringung von Tashi Wangchuk in örtlichen Gästehäusern reichten, muss zur Rechenschaft gezogen werden.
Hochachtungsvoll
KOPIEN:
>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de
>>>Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de