ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

THAILAND / VIETNAM: Drohende Auslieferung, drohende Folter

Quelle: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter, www.acat-deutschland.de

Seit 2018 lebt der vietnamesische Menschenrechtsaktivist Y Quynh Bdap in Thailand. Der vom UNHCR anerkannte Flüchtling wurde am 11. Juni 2024 von den thailändischen Behörden in der Hauptstadt Bangkok festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. Erst am Vortag hatte er Medienberichten zufolge mit Beamten der kanadischen Botschaft in Bangkok über sein Asylverfahren gesprochen.

Die thailändischen Behörden haben eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer als Grund für seine Inhaftierung angegeben. Diese Überschreitung ging allerdings auf Versuchen vietnamesischer Behörden zurück, Y Quynh Bdaps Aufenthaltsort in Thailand ausfindig zu machen. In den letzten sechs Monaten musste er daher untertauchen. Die vietnamesische Exilgemeinschaft ist in großer Sorge um seine Sicherheit.

Y Quynh Bdap, Mitbegründer der Organisation „Montagnards Stand for Justice“ (MSFJ), setzt sich vehement für die religiösen Freiheiten und die Rechte der sogenannten Montagnard-Minderheit in Vietnam ein. Es handelt sich dabei um eine überwiegend christliche ethnische Gruppe, die im zentralen Hochland Vietnams und im benachbarten Kambodscha lebt.

Im Januar 2024 wurde Y Quynh Bdap von den vietnamesischen Behörden in Abwesenheit zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Terrorismus gemäß Artikel 299 des vietnamesischen Strafgesetzbuchs verurteilt. Die Anklage bezog sich auf seine angebliche Beteiligung an Anschlägen auf Regierungsbüros in der Provinz Dak Lak im Juni 2023, bei denen neun Menschen getötet wurden. In einer aufgenommenen Videoerklärung beteuerte Y Quynh Bdap seine Unschuld und bestritt jede Beteiligung an den Anschlägen. Die vietnamesische Regierung hat Berichten zufolge die Auslieferung des Gefangenen beantragt.

Im Falle einer Rückführung droht Y Quynh Bdap ernsthafte Verfolgung bis hin zu willkürlicher Inhaftierung und Folter. Diese Gefahr ist besonders ernst, da die vietnamesischen Behörden in der Vergangenheit immer wieder gegen die Montagnard-Gemeinschaften vorgegangen sind.

Menschenrechtsgruppen haben wiederholt das repressive Vorgehen Vietnams gegen ethnische Minderheiten und Dissidenten verurteilt. Wenn Thailand Y Quynh Bdap ausliefert, würde es drastisch gegen seine Verpflichtungen nach innerstaatlichem Recht und internationalen Verträgen verstoßen, insbesondere gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung, der in Artikel 3 des Übereinkommens gegen Folter und im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Folter und gewaltsamem Verschwindenlassen verankert ist, das vom thailändischen Parlament am 22. Februar 2023 verabschiedet wurde. Dieses neue Gesetz, das am 22. September 2023 in Kraft trat, verbietet die Rückführung von Personen in Länder, in denen ihnen Verfolgung droht, darunter Folter, Misshandlung und Verschwindenlassen.

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Y Quynh Bdap und seinen Verbleib in Thailand zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

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Srettha Thavisin

Office of the Prime Minister

c/o: Botschaft des Königreichs Thailand
Lepsiusstraße 64/66
D-12163 Berlin

Fax: 030-79481511
E-Mail: general@thaiembassy.de



Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

Berichte über die Verhaftung des vietnamesischen Exil-Menschenrechtsverteidigers         Y Quynh Bdap in Bangkok erfüllen mich mit großer Besorgnis.

Y Quynh Bdap ist ein vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR anerkannter Flüchtling, der nach Kanada ausreisen wollte. Am 11. Juni 2024 wurde er von thailändischen Behörden in Untersuchungshaft genommen. In den letzten sechs Monaten musste Y Quynh Bdap untertauchen, um sich vor der Verfolgung durch Agenten Vietnams zu schützen. Die vietnamesische Regierung soll seine Auslieferung beantragt haben. Im Falle einer Überstellung drohen Y Quynh Bdap willkürliche Inhaftierung und Folter.

Mit einer Auslieferung würde Thailand gegen seine Verpflichtungen gemäß internationalen Verträgen und innerstaatlichem Recht verstoßen, insbesondere gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung nach Artikel 3 der UN-Konvention gegen Folter. Auch das thailändische Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Folter und gewaltsamem Verschwindenlassen verlangt die Achtung dieses Grundsatzes.

Ich appelliere an Sie, Y Quynh Bdap nicht nach Vietnam auszuliefern. Ebenso bitte ich Sie, den Menschenrechtsverteidiger unverzüglich und bedingungslos freizulassen, ihn vor einer Entführung durch Vietnam zu schützen und ihm die Ausreise nach Kanada zu gestatten. Darüber hinaus ersuche ich Sie, den Versuchen einer völkerrechtswidrigen, transnationalen Verfolgung von Menschen im Exil in Thailand entgegenzuwirken und die Behörden Ihres Landes anzuweisen, Repressalien gegen Flüchtlinge zu verhindern und sich keinesfalls daran zu beteiligen.

Hochachtungsvoll


KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de

>>>Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de