ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

IRAN: 60-jährige Christin zu 6 Jahren Haft verurteilt

Quellen: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), www.religionsfreiheit-igfm.info; Evangelische Nachrichtenagentur idea, www.idea.de

Als Gefangene des Monats August 2024 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die iranische Christin Mina Khajavi Ghomi (alias Qomi ) benannt. Die ehemalige Muslima wurde zunächst im Juni 2020 festgenommen und kam nach drei Wochen, die sie mit verbundenen Augen zubringen musste, gegen Hinterlegung einer Kaution frei. Zusammen mit anderen ehemaligen Muslimen, die zum Christentum übergetreten waren und inzwischen freigelassen wurden, kam sie vor Gericht.

Wegen angeblicher Gefährdung der nationalen Sicherheit durch Werbung für den christlichen Glauben und der Gründung einer Hauskirche verurteilte die 26. Abteilung des Revolutionsgerichts in Teheran Khajavi am 7. Juni 2022 zu sechs Jahren Gefängnis. Ihre Berufung dagegen wurde zurückgewiesen. Sie hatte sich gerade einen komplizierten Knöchelbruch durch einen Autounfall zugezogen, als die inzwischen 60-Jährige am 8. Januar 2024 schließlich inhaftiert wurde. Mangels angemessener medizinischer Versorgung ist die Fraktur noch immer nicht ausgeheilt und zudem belasten chronische Gelenkschmerzen Khajavi, die im berüchtigten Evin-Gefängnis (s.u.) eingesperrt ist.

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Mina Khajavi Ghomi zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

+ + +

Seine Exzellenz
Präsident Massud Peseschkian
c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran
Podbielskiallee 65-67
D-14195 Berlin

Fax: 030-8435 3535

E-Mail: info@iranbotschaft.de


Exzellenz,

die iranische Staatsbürgerin Mina Khajavi Ghomi hat ihr Recht wahrgenommen, ihre Religion frei zu wählen. Zunächst wurde sie im Juni 2020 festgenommen und nach drei Wochen aus der Haft entlassen. Wegen angeblicher Gefährdung der nationalen Sicherheit durch Werbung für den christlichen Glauben und der Gründung einer Hauskirche verurteilte die 26. Abteilung des Revolutionsgerichts in Teheran Khajavi am 7. Juni 2022 zu sechs Jahren Gefängnis. Seit Jahresbeginn 2024 ist die inzwischen 60-Jährige in Teheran inhaftiert, obwohl eine komplizierte Fraktur am Fuß noch nicht geheilt war. Die medizinische Versorgung in Haft erwies sich bislang als unzureichend.

Laut Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den der Iran völkerrechtlich bindend ratifiziert hat, steht jedem Menschen die Freiheit zu, seinen Glauben zu wechseln und auch für ihn zu werben. Daher appelliere ich an Sie, sich für die sofortige und bedingungslose Freilassung der Glaubensgefangenen einzusetzen.

Hochachtungsvoll



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise  Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de