IRAN: Konvertitin seit über einem Jahr inhaftiert
Quellen: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte / IGFM, www.religionsfreiheit-igfm.info; Evangelische Nachrichtenagentur idea, www.idea.de
Als „Gefangene des Monats Juni 2023" haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die iranische Christin Sakineh Mehri Behjati benannt. Sie rufen dazu auf, sich für die ehemalige Muslimin einzusetzen und für sie zu beten.
Behjati gehört der Hauskirche „Kirche des Iran" in der nordiranischen Stadt Rascht an. Wegen dieser Mitgliedschaft wurde sie erstmals im Februar 2020 zusammen mit ihrem Neffen Hadi Rahimi – „Gefangener des Monats März 2022" – und einem Ehepaar festgenommen. Hausdurchsuchungen gingen der Festnahme voraus. Verhöre durch einen iranischen Geheimdienst folgten. Später kamen die inhaftierten Christen gegen Hinterlegung einer Kaution frei.
Im August 2020 verurteilte ein Revolutionsgericht Behjati zu einer zweijährigen Haftstrafe. Die Vorwürfe lauteten: Gefährdung der nationalen Sicherheit, Teilnahme an Hauskirchenversammlungen sowie angebliche „zionistisch-christliche Mission".
Behjati ging gegen das Urteil in Berufung. Ihr Antrag wurde jedoch im September 2020 zurückgewiesen. Seit 16. April 2022 befindet sie sich in Haft. Zunächst kam sie in das berüchtigte Evin-Gefängnis in der iranischen Hauptstadt Teheran, wurde dann aber in die Haftanstalt Lakan in Rascht überstellt.
>>> Bitte helfen Sie mit, die sofortige und bedingungslose Freilassung von Sakineh Mehri Behjati zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
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Seine Exzellenz
Präsident Ebrahim Raisi
c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran
Podbielskiallee 65-67
D-14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Exzellenz,
die iranische Staatsbürgerin Sakineh Mehri Behjati hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihren Glauben zu wechseln. Die ehemalige Muslimin hat sich der christlichen Gemeinschaft „Kirche des Iran“ angeschlossen und nicht darauf verzichtet, diesen Glauben in Gemeinschaft zu praktizieren, etwa an Gebetstreffen teilzunehmen. In der Folge wurde ihr durch das Revolutionsgericht in der Stadt Rascht vorgehalten, dadurch die Sicherheit des Staates gefährdet zu haben. Behjatis Hauskirche wird regelmäßig ein „zionistisches Christentum“ vorgeworfen, was auch in diesem Prozess wieder eine Rolle spielte. Seit dem 16. April 2022 befindet sich die Christin wegen ihres Glaubens in Haft.
Der Iran garantiert das Recht auf Religionsfreiheit. Verschiedene seiner Repräsentanten betonten dies bereits in gemeinsamen Erklärungen im interreligiösen Dialog und bekräftigten damit, dass sie den entsprechenden Artikel 18 des für den Iran völkerrechtlich bindenden „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ weiter respektieren wollen. Daher bitte ich Sie, sich dafür einzusetzen, widersprüchliche Entscheidungen aufzuheben und folglich auf die sofortige und bedingungslose Freilassung der Gefangenen hinzuwirken.
Freundliche Grüße
KOPIEN:
>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de