RUSSLAND: Zeugin Jehovas zu 6-jähriger Freiheitsstrafe verurteilt
Quelle: Forum 18, https://www.forum18.org/
Am 25. Januar 2022 verurteilte ein Gericht in Astrachan (nördlich des Kaspischen Meeres) Anna Safronova zur längsten Gefängisstrafe, die je gegen eine Zeugin Jehovas verhängt wurde: sechs Jahre.
Seit April 2017, als die Rechtskörperschaften der Zeugen Jehovas staatlicherseits aufgelöst wurden, wenden die Behörden Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation, der sich auf extremistische Aktivitäten bezieht, missbräuchlich an. Die Zeugen Jehovas werden strafrechtlich verfolgt, obwohl sie friedlich ihren Glauben ausüben. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren.
Allerdings gab es auch gegenteilige Entscheidungen: So hob am 18.01.2022 ein Berufungsgericht in Kamtschatka die gegen drei Personen ausgesprochenen Bewährungsstrafen auf.
>>> Bitte helfen Sie mit, dass auch die Verurteilung von Anna Safronova aufgehoben wird, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
+ + + + +
Seine Exzellenz
Präsident Wladimir Putin
c/o: Botschaft der Russischen Förderation
Unter den Linden 63 - 65
D-10117 Berlin
Fax: 030 – 229 93 97
E-Mail: info@russische-botschaft.de
Sehr geehrter Herr Präsident,
erlauben Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit auf das Schicksal von Frau Anna Safronova zu lenken. Am 25. Januar 2022 wurde sie von einem Gericht in Astrachan zur längsten Gefängisstrafe, die je gegen eine Zeugin Jehovas verhängt wurde, verurteilt: sechs Jahre.
Dabei hat Frau Safronova lediglich friedlich ihren Glauben ausgeübt und damit nur vom Menschenrecht auf Religionsfreiheit Gebrauch gemacht.
Ich bitte Sie daher, all Ihren Einfluss dafür einzusetzen, dass das gegen Anna Safronova verhängte Urteil aufgehoben wird.
Hochachtungsvoll
KOPIEN:
>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de