ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

IRAN: 10 Bahá’í-Frauen zu insgesamt 90 Jahren Gefängnis verurteilt

Quelle: Bahá’í-Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R., www.menschenrechte.bahai.de

Zehn Bahá’í-Frauen in Isfahan wurden am 21. Oktober 2024 zu insgesamt 90 Jahren Gefängnis, hohen Geldstrafen, Beschlagnahmung von Eigentum, Reiseverboten und anderen Einschränkungen verurteilt.

Die Frauen,

  • Neda Badakhsh,
  • Arezou Sobhanian,
  • Yeganeh Rouhbakhsh,
  • Mojgan Shahrezaie,
  • Parastou Hakim,
  • Yeganeh Agahi,
  • Bahareh Lotfi,
  • Shana Shoghifar,
  • Negin Khademi und
  • Neda Emadi,

wurden unter anderem wegen „Propaganda gegen die Islamische Republik“ und „Teilnahme an abweichenden Bildungsaktivitäten, die gegen das islamische Scharia-Recht verstoßen“ verurteilt. Diese Aktivitäten standen im Zusammenhang mit der Organisation von Englisch-, Mal-, Musik- und Yogakursen sowie Naturausflügen für iranische und afghanische Kinder und Jugendliche.

Die meisten dieser zehn Frauen aus Isfahan sind in ihren Zwanzigern und Dreißigern. Letzten Monat wurden die Frauen vor ein Revolutionsgericht geladen. Die Anklagen gehen auf Privatklagen zurück, die von Regierungsagenten erwirkt wurden, die Nachbarn der Frauen mit Drohanrufen und Vorladungen zum Gericht unter Druck setzten. Die Urteile wurden gemäß Artikel 500 des iranischen Strafgesetzbuches verhängt, der im Wesentlichen die Gewissensfreiheit in Bezug auf religiöse Überzeugungen kriminalisiert.
Sie wurden gemeinsam zu

> 90 Jahren Haft,
> 900 Millionen Tomans (16.000 US-Dollar) Geldstrafe,
> Beschlagnahmung von Vermögenswerten für den Staat,
> einem Reiseverbot und
> einem Verbot der Nutzung sozialer Medien

verurteilt. Das Gericht hat bekannt gegeben, dass ein Drittel der zehnjährigen Haftstrafen für Yeganeh Agahi, Negin Khademi und Yeganeh Rouhbakhsh ausgesetzt wurde. Darüber hinaus wurde die Hälfte der zehnjährigen Haftstrafen für Neda Badakhsh, Parastou Hakim, Arezou Sobhanian, Mojgan Shahrezaie und Shana Shoghifar sowie vier Jahre der fünfjährigen Haftstrafen für Neda Emadi und Bahareh Lotfi ausgesetzt.

Die Verurteilungen bekräftigen die Vorwürfe, die eine Gruppe von 18 Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen kurz zuvor in einem gemeinsamen Brief erhoben haben, in dem sie die Islamische Republik Iran für die jüngste Zunahme von Angriffen gegen Bahá'í-Frauen rügt, die im Iran sowohl wegen ihres Geschlechts als auch wegen ihrer Religionszugehörigkeit Verfolgung ausgesetzt sind. (Mehr: https://menschenrechte.bahai.de/2024/10/24/18-un-experten-verurteilen-gemeinsam-die-gezielte-verfolgung-von-bahai-frauen-durch-den-iran-in-einer-wegweisenden-offiziellen-intervention/)

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung und Rehabilitierung der Verurteilten zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

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Seine Exzellenz

Präsident Massud Peseschkian

c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran

Podbielskiallee 65-67


D-14195 Berlin


Fax: 030-8435 3535

E-Mail: info@iranbotschaft.de


Exzellenz,

im Oktober 2024 veröffentlichte eine Gruppe von 18 Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen einem gemeinsamen Brief, in dem sie die Islamische Republik Iran für die jüngste Zunahme von Angriffen gegen Bahá'í-Frauen rügt, die im Iran sowohl wegen ihres Geschlechts als auch wegen ihrer Religionszugehörigkeit Verfolgung ausgesetzt sind.

Kurz danach wurde bekannt, dass zehn Bahá’í-Frauen in Isfahan am 21. Oktober 2024 zu insgesamt 90 Jahren Gefängnis, hohen Geldstrafen, Beschlagnahmung von Eigentum, Reiseverboten und anderen Einschränkungen verurteilt worden waren.

Die Frauen,

> Neda Badakhsh,
> Arezou Sobhanian,
> Yeganeh Rouhbakhsh,
> Mojgan Shahrezaie,
> Parastou Hakim,
> Yeganeh Agahi,
> Bahareh Lotfi,
> Shana Shoghifar,
> Negin Khademi und
> Neda Emadi,

wurden unter anderem wegen „Propaganda gegen die Islamische Republik“ und „Teilnahme an abweichenden Bildungsaktivitäten, die gegen das islamische Scharia-Recht verstoßen“ verurteilt. Diese Aktivitäten standen im Zusammenhang mit der Organisation von Englisch-, Mal-, Musik- und Yogakursen sowie Naturausflügen für iranische und afghanische Kinder und Jugendliche.

Die Frauen haben weder Gewalt angewandt noch zu Gewaltanwendung aufgerufen. Sie haben lediglich von ihrem international verbrieften Recht auf Religionsausübung Gebrauch gemacht.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, sich für die Aufhebung der Urteile, die Rehabilitierung der Frauen sowie für die Achtung der Religionsfreiheit in Ihrem Lande einzusetzen.

Hochachtungsvoll



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise  Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de