RUSSLAND / KRIM: Zwei weitere Zeugen Jehovas verurteilt
Quelle: Forum18, https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2956
Am 14. Januar 2025 verurteilte ein von Russland kontrolliertes Gericht in der Krim-Stadt Sewastopol zwei Zeugen Jehovas, den 53-jährigen Sergej Schigalow (Zhigalov Sergey Aleksandrovich / Photo links) und den 55-jährigen Viktor Kudinow (Kudinov Viktor Ivanovich / Photo rechts) , zu jeweils sechs Jahren Haft wegen der Organisation von Aktivitäten einer verbotenen „extremistischen“ Organisation.
Am 27. Januar legten sie gegen das Urteil Berufung ein. Die Berufungen werden vor dem Stadtgericht Sewastopol verhandelt, und die beiden Zeugen befinden sich bis dahin im Untersuchungsgefängnis in Simferopol.
„Die Verfolgung der Zeugen Jehovas nimmt Fahrt auf“, stellten die Zeugen Jehovas nach dem Urteil fest. „Allein in den letzten zwei Jahren [ab 2022] hat sich auf der Krim die Zahl der Angeklagten verdoppelt – von 16 auf 32. Elf Gläubige wurden zu langen Haftstrafen in Arbeitslager geschickt.“ Sollten Schigalow und Kudinow ihre Berufungen verlieren, würde die Zahl der derzeit auf der Krim wegen der Ausübung ihrer Religions- und Glaubensfreiheit inhaftierten politischen Gefangenen auf 13 steigen. Ein weiterer verbüßt eine Bewährungsstrafe, ein weiterer eine Arbeitsstrafe.
Russland hat die Zeugen Jehovas 2017 verboten und setzt dieses Verbot auch auf der besetzten Krim illegal durch.
>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung der Verurteilten zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
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Seine Exzellenz
Präsident Wladimir Putin
c/o: Botschaft der Russischen Föderation
Unter den Linden 63 - 65
D-10117 Berlin
E-Mail: info@russische-botschaft.de
Sehr geehrter Herr Präsident,
erlauben Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit auf das Schicksal von Sergej Schigalow (Zhigalov Sergey Aleksandrovich) und Viktor Kudinow (Kudinov Viktor Ivanovich) zu lenken.
Die beiden Zeugen Jehovas wurden am 14. Januar 2025 zu jeweils sechs Jahren Haft wegen der Organisation von Aktivitäten einer verbotenen „extremistischen“ Organisation verurteilt.
Beide haben weder Gewalt angewandt noch zu Gewaltanwendung aufgerufen. Sie haben lediglich von ihrem international verbürgten Recht auf Religionsausübung Gebrauch gemacht.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Einfluss für die Freilassung von Sergej Schigalow und Viktor Kudinow zu verwenden.
Hochachtungsvoll
KOPIEN:
>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de