ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

SAUDI-ARABIEN: Von Hinrichtung bedroht

Quelle: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter, www.acat-deutschland.de

Abdullah al-Derazi und Youssef al-Manasif sind akut von der Hinrichtung bedroht für Taten, bei denen zunächst einmal bezweifelt werden darf, dass sie überhaupt begangen wurden und - falls doch - auch nach saudi-arabischem Recht jedenfalls nicht mit der Todesstrafe belegt werden dürfen.

Abdullah al-Derazi wollte Anwalt werden. Im Jahr 2014 wurde er als 18-Jähriger ohne Haftbefehl festgenommen wegen mutmaßlicher Beteiligung an terroristischen Aktivitäten. Drei Monate lang wurde er an einem geheimen Ort festgehalten. Dabei wurden ihm Verbrennungen rund um die Augen und Verletzungen an Knie und Ohr zugefügt, zudem wurde er über lange Zeitspannen aufgehängt. Infolge dieser Misshandlungen musste er ins Krankenhaus eingeliefert werden und er lag zwei Wochen im Koma. Die Behörden zwangen ihn unter der Folter, ein falsches Geständnis zu unterschreiben. Obwohl keine materiellen Beweise gegen ihn vorlagen, wurde Abdullah 2018 ohne Rechtsbeistand schuldig gesprochen. Ein Gericht bestätigte dieses Urteil 2022. Dem heute 28-jährigen Abdullah droht jederzeit und ohne Vorankündigung die Hinrichtung.

Youssef al-Manasif, ein kunstbegeisterter angehender Mechaniker, wurde im März 2017 im Alter von 20 Jahren festgenommen. Die Behörden verhafteten ihn ohne Haftbefehl wegen Taten, die er als Jugendlicher begangen haben soll. In der Haft wurde Youssef an einer Treppe festgebunden und geschlagen. Danach kam er für fünf Monate in Isolationshaft. Unter Folter wurde er gezwungen, ein Geständnis zu unterschreiben, in dem er seine Beteiligung an Terrorakten erklärte.

Wie Abdullah hatte auch Youssef erst nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung zum Tod im Oktober 2022 Zugang zu einem Anwalt. Dieser wurde nicht über die Schritte des Verfahrens informiert, so dass er seine Verteidigung nicht vorbereiten konnte. Youssefs Schicksal liegt nun in den Händen des Obersten Gerichts, doch seine Chancen, einer Hinrichtung zu entgehen, sind gering.

Beide Gefangenen wurden zum Tode verurteilt für Taten, die sie angeblich begangen haben, als sie unter 18 Jahre alt waren. Saudi-Arabien hat jedoch 2020 ein königliches Dekret angenommen, welches die Todesstrafe für Minderjährige abschafft. Ein Jahr später ergänzte die saudische Menschenrechtskommission, wer als Kind eine Straftat begehe, die der Todesstrafe unterliege, solle nun maximal eine zehn Jahre Haft erhalten. Die Männer wurden zudem keiner Straftat für schuldig befunden, die zum Tod eines Menschen geführt hat.

>>> Bitte helfen Sie mit, das Leben der beiden Männer zu retten, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

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Seine Majestät
König Salman bin Abdul Aziz Al Saud
c/o: Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
Tiergartenstr. 33-34
D-10785 Berlin

Fax: 030-88925179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa



Eure Majestät,

ich möchte Ihnen meine große Sorge um zwei von unmittellbarer Hinrichtung bedrohte Männer mitteilen, die zum Zeitpunkt der ihnen angelasteten Verbrechen minderjährig waren.

Abdullah al-Derazi wurde 2014 im Alter von 18 Jahren ohne Haftbefehl festgenommen. Er wurde gefoltert und zu einem Geständnis über terroristische Aktivitäten gezwungen. Bei den ihm vorgeworfenen Straftaten kamen keine Menschen zu Tode. Im Februar 2018 wurde er ohne Rechtsbeistand zum Tode verurteilt. Sein Urteil wurde 2023 vom Obersten Gerichtshof bestätigt.

Youssef al-Manasif wurde 2017 verhaftet, gefoltert und zu einem Geständnis gezwungen. Ein Rechtsbeistand wurde ihm bis 2022 verweigert. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, u.a. im Alter von 15 bis 17 Jahren an Beerdigungen teilgenommen zu haben, beziehen sich auf nicht-tödliche Tatbestände und es fehlen Beweise, die über sein erzwungenes Geständnis hinausgehen. Das Todesurteil wurde 2024 bestätigt. Sein Fall ist nun vor dem Obersten Gerichtshof anhängig.

Daher appelliere ich Sie,

> Abdullah al-Derazi und Youssef al-Manasif nicht hinzurichten und die Todesurteile
aufzuheben;
> im Falle einer Umwandlung der Strafen oder Eröffnung neuer Verfahren die Garantien für ein faires Verfahren einzuhalten und insbesondere sicherzustellen, dass unter Folter erzwungene Geständnisse nicht gegen die Gefangenen verwendet werden;
> im Falle neuer Urteile zu berücksichtigen, dass Freiheitsstrafen gemäß dem königlichen Dekret zehn Jahre nicht übersteigen und die bereits verbüßte Haftdauer angerechnet wird;
> die jungen Männer vor Folter und anderen Formen der Misshandlung zu schützen und die erhobenen Foltervorwürfe untersuchen zu lassen.

Hochachtungsvoll



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de

>>>Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de