BURUNDI: Journalistin willkürlich inhaftiert und verurteilt
Quelle: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT), www.acat-deutschland.de
Die burundische Journalistin Sandra Muhoza befindet sich seit dem 13. April 2024 in Haft. Am 16. Dezember 2024 verurteilte sie ein Gericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Von den insgesamt 21 Monaten Gefängnis erhielt 18 Monate für das angebliche „Attackieren der Integrität des nationalen Territoriums“ und drei Monate für eine angebliche „rassistische Abneigung“.
Das Urteil ist ein deutliches Zeichen der Einschränkung der Pressefreiheit. Sandra Muhoza ist für das Online Medium La Nova Burundi tätig. „Reporter ohne Grenzen“ zitiert Sandra Muhozas Anwalt, Prosper Niyoyankana. Er bezeichnete das Urteil als durch den klaren Wunsch motiviert, jeden zum Schweigen zu bringen, der mit dem Regime nicht einverstanden ist. Der Anwalt kündigte Berufung an. Zunächst hatten der Journalistin sogar 12 Jahre Haft gedroht.
Sandra Muhoza hatte in einer privaten WhatsApp-Gruppe mit anderen Medienschaffenden Informationen geteilt, denen zufolge die Regierungspartei landesweit Waffen (Macheten) an ihre Jugendorganisation, die berüchtigte Imbonerakure, verteilt. Sie selbst war nicht an Untersuchungen darüber beteiligt. Die Informationen, die sie geteilt hatte, konnten auch frei zugänglichen Medien entnommen werden, bevor sie zurückgezogen wurden.
Am Abend desselben Tages wurde Sandra Muhoza von einem Kommissar des nationalen Geheimdienstes SNR festgenommen und in die Hauptstadt Bujumbura gebracht. Nach 48 Stunden ohne Informationen über ihren Verbleib erhielt ihre Familie eine SMS vom Telefon der Festgenommenen mit der Nachricht, dass sie beim SNR inhaftiert wird. Am 18. April wurde Sandra Muhoza mit einem Haftbefehl zum Zentralgefängnis Mpimba bei Bujumbura gebracht.
Nach rund sieben Monaten in Untersuchungshaft begann am 12. November 2024 der Prozess gegen Sandra Muhoza am Landgericht Mukaza in Bujumbura.
Es ist anzunehmen, dass die Behörden kritische Stimmen auch mit Blick auf die Parlamentswahlen im Juni 2025 zum Schweigen bringen möchten.
>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Sandra Muhoza zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
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Seine Exzelenz
Präsident Évariste Ndayishimiye
c/o: Botschaft der Republik Burundi
Berliner Straße 36
D-10715 Berlin
E-Mail: info@ambaburundi-botschaft.de
Exzellenz,
Berichte über die Verurteilung der Journalistin Frau Sandra Muhoza, die seit dem 13. April 2024 inhaftiert ist, erfüllen mich mit großer Besorgnis.
Am 16. Dezember 2024 verurteilte sie ein Gericht zu einer Haftstrafe von 21 Monaten. Die Vorwürfe lauteten „Attackieren der Integrität des nationalen Territoriums“ und „rassistische Abneigung“.
Sandra Muhoza hatte in einer privaten WhatsApp-Gruppe Informationen geteilt, denen zufolge die Regierungspartei landesweit Waffen (Macheten) an ihre Jugendorganisation, die Imbonerakure, verteilt habe. Sie selbst war nicht an Untersuchungen darüber beteiligt. Die geteilten Informationen konnten frei zugänglichen Medien entnommen werden, bevor sie zurückgezogen wurden. Am Abend desselben Tages wurde Sandra Muhoza von einem Kommissar des nationalen Geheimdienstes SNR festgenommen. Am 18. April wurde Sandra Muhoza mit einem Haftbefehl zum Zentralgefängnis Mpimba bei Bujumbura gebracht.
In Anbetracht dieser Umstände appelliere ich an Sie:
> Frau Sandra Muhozas körperliche und psychische Integrität zu schützen;
> die unverzügliche und vorbehaltlose Freilassung der Gefangenen zu verfügen, die allein wegen gewaltloser Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist;
> dafür Sorge zu tragen, dass Angehörige der Zivilgesellschaft und ausdrücklich auch der Medien ihrer wichtigen Arbeit ohne Einschüchterungen und Repressalien nachgehen können.
Hochachtungsvoll
KOPIEN:
>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de