IRAN: Hinrichtung der kurdischen Aktivistin droht unmittelbar!
Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), https://www.igfm.de/pakhshan-azizi/
Die Iranerin Pakhshan Azizi war bei einer Hilfsorganisation tätig und half zwischen 2014 und 2022 vielen Frauen und Mädchen, die von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ vertrieben worden waren und sich in Lagern im Nordosten Syriens und in der irakischen Region Kurdistan aufhielten. Am 4. August 2023 nahmen Angehörige des Geheimdienstministeriums Pakhshan Azizi willkürlich in ihrer Wohnung in Teheran fest. Ohne ihre Familie darüber zu informieren, hielten die Sicherheitskräfte Pakhshan Azizi fünf Monate lang in der dem Geheimdienstministerium unterstehenden Abteilung 209 des Teheraner Evin-Gefängnisses in Einzelhaft fest. Gut informierten Quellen zufolge wurde sie in dieser Zeit verhört, gefoltert und misshandelt. Außerdem wurde der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert. Sie setzten die Kurdin auch geschlechtsspezifischer Gewalt aus, um sie dazu zu bringen, Verbindungen zu kurdischen Oppositionsgruppen zu „gestehen“, was Pakhshan Azizi durchgehend abstritt. Anfang Dezember 2023 verlegte man sie in den Frauentrakt des Evin-Gefängnisses.
Der Oberste Gerichtshof des Iran hat den Berufungsantrag gegen das Todesurteil von Pakhshan Azizi am 6. Februar 2025 abgelehnt. Sie kann jeden Moment hingerichtet werden!
Verurteilung
Der Prozess gegen Pakhshan Azizi, der in zwei Sitzungen am 28. Mai und 16. Juni 2024 stattfand, entsprach bei Weitem nicht internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Die Angeklagte hatte weder die Zeit noch die Möglichkeit, sich angemessen auf ihre Verteidigung vorzubereiten. Sie durfte ca. drei Wochen vor der Verhandlung einige wenige Telefonate mit den von ihr gewählten Rechtsbeiständen führen, und sah sie im Gerichtssaal zum ersten Mal. In dem Gerichtsurteil wird als „Beweismittel“ gegen Pakhshan Azizi angeführt, dass sie im Jahr 2009 an einer Demonstration gegen die Hinrichtung eines Kurden in Iran teilgenommen hatte. In dem Urteil heißt es auch, sie habe die Familien der bei den landesweiten Protesten im Jahr 2022 rechtswidrig Getöteten unterstützt.
Gehängt, weil sie geholfen hat?
In einem Interview mit iranischen Medien am 24. Juli 2024 nach der Urteilsverkündung gegen Pakhshan Azizi bekräftigte einer ihrer Rechtsbeistände, dass „Frau [Pakhshan] Azizi nie an bewaffneten Operationen teilgenommen hat, sondern […] vielmehr ab 1394 [2015/2016 nach gregorianischem Kalender] wegen der Verbrechen von Da’esh [der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS)] in das Gebiet von Rojava [Nordostsyrien] gegangen ist und als Sozialarbeiterin Flüchtlingen und Opfern [des IS] geholfen hat.“ Im selben Interview erklärte ihr Rechtsbeistand: „Selbst im Urteilsspruch gibt es keinen Hinweis auf bewaffnete Einsätze oder eine bewaffnete Konfrontation zwischen Frau [Pakhshan] Azizi und einer iranischen staatlichen oder nichtstaatlichen Stelle.“
>>> Bitte helfen Sie mit, das Leben von Frau Azizi zu retten, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken. Beteiligen Sie sich bitte außerdem auch an der Online-Petition (gerichtet an den Obersten Richter des Landes) auf der Plattform von Avaaz, die Sie über folgenden Link erreichen: https://secure.avaaz.org/campaign/de/pakhshan_death_row_loc/?copy&utm_source=copy&utm_medium=social_share&utm_campaign=unknown&share_location=post_action
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Seine Exzellenz
Präsident Massud Peseschkian
c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran
Podbielskiallee 65-67
D14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Exzellenz,
mit diesem Schreiben bringe ich meine Besorgnis über die mir vorliegenden Berichte zur Situation der iranischen Staatsbürgerin Pakhshan Azizi zum Ausdruck.
Pakhshan Azizi war bei einer Hilfsorganisation tätig und half zwischen 2014 und 2022 vielen Frauen und Mädchen, die von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ vertrieben worden waren und sich in Lagern im Nordosten Syriens und in der irakischen Region Kurdistan aufhielten. Am 4. August 2023 nahmen Angehörige des Geheimdienstministeriums Pakhshan Azizi willkürlich in ihrer Wohnung in Teheran fest. Ohne ihre Familie darüber zu informieren, hielten die Sicherheitskräfte Pakhshan Azizi fünf Monate lang in der dem Geheimdienstministerium unterstehenden Abteilung 209 des Teheraner Evin-Gefängnisses in Einzelhaft fest. Gut informierten Quellen zufolge wurde sie in dieser Zeit verhört, gefoltert und misshandelt. Außerdem wurde der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert. Frau Azizi wurde zum Tode verurteilt und ihr Berufsantrag gegen das Urteil am 06. Februar 2025 abgelehnt.
Die Festnahme, die Inhaftierung, der willkürliche Prozess sowie die Verweigerung anwaltlichen Beistands stellen massive Verletzungen der Rechte von Frau Azizi dar. Der Iran hat diese Rechte in international bindenden Verträgen ratifiziert.
Ich erbitte Ihre Rückmeldung, was Sie zur Aufklärung dieses Falls tun werden, und erbitte die schnellstmögliche Freilassung, sowie die Aufhebung des Urteils.
Bitte schützen Sie das Leben von Pakhshan Azizi!
Hochachtungsvoll
KOPIEN:
>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de