TOGO: Oppositioneller entführt, gefoltert und inhaftiert
Quelle: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT), www.acat-deutschland.de
Am 4. November 2021 wurde Jean-Paul Oumolou in Lomé, der Hauptstadt Togos, inhaftiert. Er soll bei seiner Festnahme geschlagen worden sein und eine schwere Augenverletzung erlitten haben. In den darauffolgenden Tagen litt er an verschiedenen Beschwerden, doch erst zehn Tage später wurde ihm ein Arztbesuch gewährt.
Jean-Paul Oumolou wurde 2004 willkürlich verhaftet und brutal zusammengeschlagen, weil er sich geweigert hatte, einen Antrag zu verlesen, zur Unterstützung des damaligen Präsidenten Eyadema Gnassingbé, des Vaters des heute amtierenden Präsidenten. Nach dessen Amtszeit floh Oumolou nach Ghana, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen.
Im Jahr 2006 wurde er als Flüchtling in der Schweiz anerkannt.
Nach den togolesischen Wahlen im Jahr 2020 veröffentlichte Jean-Paul Oumolou Videos, in denen er die Repression gegen die Opposition und die Einschränkung der Freiheiten unter dem Vorwand der COVID-19-Pandemie anprangerte.
Als er im November 2021 auf der Durchreise ins Nachbarland Benin war, wurde er in Lomé von Beamten der Gendarmerie entführt, zusammengeschlagen und unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten.
Er wurde wegen „Beleidigung eines Vertreters der öffentlichen Gewalt“, „Gefährdung der Staatssicherheit“ und „Verherrlichung von Verbrechen und Vergehen“ inhaftiert.
Im März 2022 forderten die Sektionen Schweiz und Togo der „Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter“ (ACAT) den Justizminister in einem Brief auf, Jean-Paul Oum-
olou freizulassen und alle Formen von Misshandlung gegen ihn einzustellen. Zwei Monate später wandten sich mehrere ACATs mit Briefaktionen an den Justizminister. Eine Antwort folgte nicht.
Im Januar 2024 verurteilte der Gerichtshof der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) Togo wegen Verletzung der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, die das Verbot der Folter, das Verbot der willkürlichen Inhaftierung und das Recht auf Gesundheit beinhaltet. Togo wurde aufgefordert, Schadensersatz zu zahlen (umgerechnet ca. 20.000 EUR) und die Haftbedingungen von Jean-Paul Oumolou zu überprüfen. Doch ein Jahr später ist das Urteil immer noch nicht vollstreckt: Die Entschädigungszahlungen wurden nicht geleistet und seine Haftbedingungen haben sich nicht verbessert.
>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Jean-Paul Oumolou zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
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Herrn
Justizminister Mipamb Nahm-Tchougli
c/o: Botschaft der Republik Togo
Grabbeallee 43
D-13156 Berlin
E-Mail: allemagne@diplomatie.gouv.tg
Sehr geehrter Herr Minister,
erlauben Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit auf das Schicksal des inhaftierten togolesischen Staatsbürgers Herrn Jean-Paul Oumolou zu lenken.
Herr Oumolou, der seit 2006 in der Schweiz wohnhaft ist, wurde am 4. November 2021 auf der Durchreise in Lomé verhaftet. Bei seiner Festnahme wurde er gefoltert. Er wurde unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert, seine Anträge auf angemessene medizinische Behandlung wurden abgelehnt und sein Besuchsrecht eingeschränkt. Obwohl ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde, verzeichnete dieses keine nennenswerten Fortschritte.
Im Januar 2024 verurteilte der ECOWAS-Gerichtshof Togo wegen schwerer Verstöße gegen die Grundrechte von Herrn Oumolou. Er stellte Verstöße gegen das Folterverbot, das Recht auf Gesundheit und den Schutz vor willkürlicher Inhaftierung fest und ordnete die sofortige Überprüfung seiner Haftbedingungen, eine angemessene medizinische Versorgung und ein Besuchsrecht sowie die Zahlung eines kumulativen Schadensersatzes in Höhe von 12.500.000 CFA an.
Als Vertragsstaat der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des UN-Übereinkommens gegen Folter ist Togo verpflichtet, das absolute Verbot von Folter, das Recht auf Gesundheit und das Verbot von Willkür zu achten. Diese Rechte werden auch von der Verfassung der Republik Togo garantiert.
Daher fordere ich Sie respektvoll auf, Ihren Einfluss geltend zu machen, dass:
> Herr Oumolou unverzüglich freigelassen wird;
> bis dahin wirksam vor Folter oder Misshandlung geschützt wird, eine angemessene medizinische Versorgung und ein sofortiges Besuchsrecht garantiert werden;
> die vom ECOWAS-Gerichtshof angeordneten Reparationszahlungen geleistet werden;
> Herr Oumolou zeitnah ein unparteiisches Gerichtsverfahren gemäß internationale Standards erhält.
Hochachtungsvoll
KOPIEN:
>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de