ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

IRAN: Regierung beschlagnahmt Bahá’í-Grundstücke in Semnan

Quelle: Bahá’í-Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R., Büro für Außenbeziehungen, www.bahai.de, www.iran.bahai.de


Die iranischen Behörden haben eine neue Welle der wirtschaftlichen Strangulierung gegen die Bahá'í im Iran ausgelöst, indem sie die Grundstücke von sechs Bahá'í in der Provinz Semnan beschlagnahmen. Die Beschlagnahme von Grundstücken ist seit vier Jahrzehnten eine gängige Maßnahme gegen die wegen ihres Glaubens verfolgten Bahá'í im Iran.

Die Internationale Bahá’í-Gemeinde (BIC) hat den Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen offizielle Besorgnis-Schreiben zu dieser Entwicklung vorgelegt und fordert die Vereinten Nationen und andere internationale Akteure auf, bei der iranischen Regierung zu intervenieren, um sicherzustellen, dass die Bahá'í nicht durch den Staat enteignet werden.

Anfang August 2021 wurde auf der Website der iranischen Justiz eine Mitteilung veröffentlicht, in der die Eigentümer über die bevorstehenden Beschlagnahmungen informiert wurden. Die Bekanntmachung erfolgte, nachdem Sicherheitskräfte im November 2020 eine Reihe von Razzien bei Bahá'í-Eigentümern in verschiedenen Teilen Irans durchgeführt hatten. Bei diesen Razzien wurde eine große Anzahl von Eigentumsurkunden einzelner Bahá'í beschlagnahmt, darunter auch die Urkunden für die Grundstücke in Semnan, die nun beschlagnahmt werden sollen. Im vergangenen Jahr wurden auch Grundstücke im Dorf Ivel in der Provinz Mazandaran, die den Bahá'í gehören, von den Behörden beschlagnahmt.

Als Grund für die Beschlagnahmungen gibt das Gericht an, dass die Grundstücke Bahá'í-Institutionen gehörten. Diese Institutionen wurden jedoch 1979 von der Islamischen Republik verboten und 1983 formell aufgelöst. Darüber hinaus wurde ihr gesamtes Eigentum nach der Islamischen Revolution beschlagnahmt, so dass sich derzeit keine Immobilien im Besitz von Bahá'í-Institutionen im Iran befinden.

Die Grundstücke in Semnan werden – falls die Beschlagnahmungen fortgesetzt werden – an die halbstaatliche Organisation „Ausführung der Anordnungen von Imam Khomeini" übertragen, die vom Obersten Führer kontrolliert wird.

Nach Artikel 49 der iranischen Verfassung, der zur Rechtfertigung der Beschlagnahmungen missbraucht wird, muss die Regierung die Legitimität solcher Beschlagnahmungen nach islamischem Recht nachweisen. Die Anwendung dieses Artikels auf die Bahá'í zeigt deutlich den religiös motivierten Zweck, der hinter der Aneignung des Eigentums steht; es handelt sich um einen offensichtlichen Fall von wirtschaftlicher Strangulierung und verstößt gegen internationale Gesetze zur Nichtdiskriminierung. Das Gesetz wird auch benutzt, um die Beschlagnahme von Ackerland zu rechtfertigen, das seit mehr als einem Jahrhundert den Bahá'i-Familien im Dorf Roschankuh gehört.

Einen aktuellen Lagebericht über die Verfolgung der Bahá'í im Iran finden Sie hier: https://iran.bahai.de/wp-content/uploads/2021/08/Verfolgung_Iran-Juli_2021.pdf


>>> Bitte helfen Sie mit, eine Besserung für die verfolgten und diskriminierten Angehörigen der Bahá’í-Religion im Iran zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

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Seine Exzellenz

Präsident Ebrahim Raisolsadati

c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran

Podbielskiallee 65-67

D-14195 Berlin



Fax: 030-8435 3535

E-Mail: info@iranbotschaft.de  



Exzellenz,

ich wende mich mit diesem Schreiben an Sie, um meiner großen Besorgnis über die anhaltende Diskriminierung von Angehörigen der Bahá’í-Religion auszudrücken.

Internationalen Berichten zufolge haben die Behörden Ihres Landes eine neue Welle der wirtschaftlichen Strangulierung ausgelöst, indem sie die Grundstücke von sechs Bahá'í in der Provinz Semnan beschlagnahmen - eine Maßnahme, der Bahá’í in den letzten vier Jahrzehnten allein wegen ihres Glaubens immer wieder ausgesetzt sind.

Als Grund für die Beschlagnahmungen gibt das Gericht an, dass die Grundstücke Bahá'í-Institutionen gehörten. Diese Institutionen wurden jedoch 1979 von der Islamischen Republik verboten und 1983 formell aufgelöst. Darüber hinaus wurde ihr gesamtes Eigentum nach der Islamischen Revolution beschlagnahmt, so dass sich derzeit überhaupt keine Immobilien im Besitz von Bahá'í-Institutionen im Iran befinden.

Die Beschlagnahmungen erfolgten also ganz offensichtlich allein auf Grund der Zugehörigkeit zum Bahá’í-Glauben.

Ich bitte Sie daher, sich für die umgehende Aufhebung der Beschlagnahmungen und die freie Religionsausübung der Bahá’í in Ihrem Lande einzusetzen.



Hochachtungsvoll








KOPIEN:



>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de  



>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Vorsitzende: Frau Gyde Jensen, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: gyde.jensen@bundestag.de