ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

IRAN:  Nahid Behrouzi zu fünf Jahren Haft verurteilt

Quellen: Newsletter zur Verfolgung der Bahá’í-Gemeinde, Hg.: Bahá’í-Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R., menschenrechte.bahai.de; Bahá’í International Community, https://www.instagram.com/reel/DRmk18ljM8h/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA%3D%3D

Am 6. Oktober 2025 wurde Frau Nahid Behrouzi (Forouhari), eine 63-jährige Bahá’í-Hausfrau aus Karaj mit einem Highschool-Abschluss und ohne jegliche politische, mediale oder pädagogische Aktivitäten, von der 4. Kammer des Revolutionsgerichts von Karaj zu fünf Jahren Haft und weiteren Strafen verurteilt.

Die weiteren Strafen umfassen den zehnjährigen Entzug der Sozialleistungen sowie die Beschlagnahme von elektronischen Geräten, religiösen Büchern und anderen persönlichen Gegenständen.

Das Urteil erging gemäß Artikel 500 bis des islamischen Strafgesetzbuches und wurde begründet mit „abweichenden, dem Islam widersprechenden Bildungs- oder Propagandaaktivitäten“, einschließlich „psychologischer Indoktrination“ oder „Gedankenkontrolle“, obwohl keine Beweise oder Dokumente zur Untermauerung dieser Anschuldigungen vorgelegt wurden.

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung und die Aufhebung des Urteils zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

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Seine Exzellenz

Präsident Massud Peseschkian

c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran

Podbielskiallee 65-67

D14195 Berlin

E-Mail: info@iranbotschaft.de


Exzellenz,

erlauben Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit auf das Schicksal von Frau Nahid Behrouzi (Forouhari) zu lenken. Die 63-jährige Bahá’í, Hausfrau aus Karaj mit einem Highschool-Abschluss und ohne jegliche politische, mediale oder pädagogische Aktivitäten, wurde am 06. Oktober 2025  von der 4. Kammer des Revolutionsgerichts von Karaj zu fünf Jahren Haft und weiteren Strafen verurteilt.

Das Urteil erging gemäß Artikel 500 bis des islamischen Strafgesetzbuches und wurde begründet mit „abweichenden, dem Islam widersprechenden Bildungs- oder Propagandaaktivitäten“, einschließlich „psychologischer Indoktrination“ oder „Gedankenkontrolle“, obwohl keine Beweise oder Dokumente zur Untermauerung dieser Anschuldigungen vorgelegt wurden.

Das Urteil macht deutlich, dass die Verurteilung ausschließlich auf Grund ihrer Zugehörigkeit zur Bahá’í-Gemeinde erfolgte und das, obwohl Ihr Land den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratizifiert hat, dessen Artikel 18 die Religionsfreiheit garantiert.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, sich für die Freilassung von Nahid Behrouzi und die Aufhebung des Urteils einzusetzen.

Hochachtungsvoll


KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Dr. Lars Castellucci, E-Mail: menschenrechtsbeauftragter@diplo.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de