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Quelle: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter, www.acat-deutschland.de

Am 23. September 2019 löste die usbekische Polizei einen friedlichen Protestmarsch aus der Region Khorezm in die Hauptstadt Taschkent auf und nahm 14 Personen fest – eine von ihnen war die Bloggerin und Menschenrechtsverteidigerin Nafosat Olloshkurova. Sie hatte den Protestmarsch begleitet und auf Facebook unter ihrem Pseudonym Shabnam Olloshkurova über aktuelle Entwicklungen berichtet. Als sie den Polizeieinsatz filmte, wurde sie selbst geschlagen und festgenommen. Bereits am 22. September hatte sie sich dem friedlichen Protestmarsch angeschlossen.

Sie hatte darüber berichtet und Interviews mit Teilnehmenden, Polizeikräften und örtlichen Regierungsbeamten veröffentlicht, die versucht hatten, den Marsch zu verhindern.

Unter Verstoß gegen Paragraph 29.2 des usbekischen Verwaltungsgesetzbuchs wurde Nafosat Olloshkurova nach ihrer Verhaftung zu zehn Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Paragraph 29.2 legt fest, dass gegen Mütter von Kindern unter drei Jahren und gegen alleinerziehende Mütter von Kindern unter 14 Jahren keine Verwaltungshaft verhängt werden darf. Die usbekischen Gerichte ignorieren diesen Paragrafen vielfach. Nafosat Olloshkurova ist alleinerziehend, ihre beiden Kinder werden momentan von den Eltern der Gefangenen betreut.


Am 26. September wurde Nafosat Olloshkurova unter Anwendung von Gewalt in ein psychiatrisches Krankenhaus in der Stadt Urganch verlegt. Aus den Polizeiakten geht hervor, dass sie zuvor einen „Suizidversuch“ unternommen habe. Am 30. September gab das Oberverwaltungsgericht von Urganch dem Gesuch der Staatsanwaltschaft statt, die eine zweimonatige Unterbringung der Menschenrechtsverteidigerin in der Psychiatrie beantragt hatte. Nafosat Olloshkurova wird der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert, auch ihre Angehörigen dürfen sie nicht ohne Überwachung besuchen.

Zwar durfte ihr Bruder sie kurz in der Klinik sehen, doch waren bei dem Besuch PolizistInnen, medizinisches Personal und Regierungsbeamten anwesend. Ihre Angehörigen machen sich große Sorgen um ihr körperliches, emotionales und geistiges Wohlergehen. Schon öfter haben die usbekischen Behörden MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen zwangsweise in die Psychiatrie einweisen lassen.

Nafosat Olloshkurova hat bereits mehrfach auf Facebook die Verletzungen von Frauenrechten kritisiert. Im Januar 2019 war sie festgenommen worden, als sie fünf Frauen gefilmt hatte, die friedlich vor dem Senatsgebäude in Taschkent protestierten und ein Treffen mit Präsident Mirziyoyev forderten. Sie wurde wegen Rowdytums angeklagt und rechtswidrig zu fünf Tagen Verwaltungshaft verurteilt.

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung der mutigen Menschenrechtlerin zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

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Seine Exzellenz
Präsident Shavkat Mirziyoyev
℅: Botschaft der Republik Usbekistan
Perleberger Str. 62
D-10559 Berlin

Fax: 030-39409862
E-Mail: botschaft@uzbekistan.de



Sehr geehrter Herr Präsident,

in großer Sorge über die Festnahme der Bloggerin und Menschenrechtsverteidigerin Frau Nafosat Olloshkurova wende ich mich an Sie.

Als Frau Olloshkurova am 23.09.2019 filmte, wie die Polizei eine friedliche Demonstration auflöste und 14 Personen festnahm, wurde sie geschlagen und selbst verhaftet.

Unter Verstoß gegen § 29.2 des usbekischen Verwaltungsgesetzbuchs wurde sie nach ihrer Festnahme zu zehn Tagen Verwaltungshaft verurteilt, obwohl sie alleinerziehend ist. Nach § 29.2 darf gegen Mütter von Kindern unter drei Jahren und gegen alleinerziehende Mütter von Kindern unter 14 Jahren keine Verwaltungshaft verhängt werden.

Am 26.09.2019 wurde Frau Olloshkurova unter Anwendung von Gewalt in ein psychiatrisches Krankenhaus in der Stadt Urganch verlegt. In den Polizeiakten wurde notiert, dass sie zuvor einen „Suizidversuch“ unternommen habe. Am 30.09. gab das Oberverwaltungsgericht von Urganch dem Gesuch der Staatsanwaltschaft statt und verfügte eine zweimonatige Unterbringung der Gefangenen in der Psychiatrie. Frau Olloshkurova wird der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt, ihre Angehörigen dürfen sie nicht ohne Überwachung besuchen.

Da Frau Olloshkurova allein wegen ihrer gewaltlosen Arbeit als Menschenrechtsverteidigerin und Bloggerin festgenommen worden ist, bitte ich Sie, ihre unverzügliche, vorbehaltlose und dauerhafte Freilassung anzuordnen. Darüber hinaus bitte ich Sie, sicherzustellen, dass ihre körperliche und psychische Unversehrtheit geachtet wird. Dazu gehört auch, dass Frau Olloshkurova während ihres Freiheitsentzugs keinen Zwangsmaßnahmen ausgesetzt ist. Ebenfalls bitte ich Sie, ihr den erforderlichen Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, sofern Frau Olloshkurova in Kenntnis der Sachlage vorher ihre ausdrückliche Zustimmung erklärt hat.

Freundliche Grüße



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de      
     
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Vorsitzende: Frau Gyde Jensen, Fax: 030-227-36051, E-Mail: gyde.jensen@bundestag.de