Nabeel Rajab ist Vorsitzender des Menschen- rechts- zentrums von Bahrain („Bahrain Centre for Human Rights“). Am 13. Juni 2016 wurde er gegen 5 Uhr morgens in seiner Wohnung im Dorf Bani Jamra westlich der Hauptstadt Manama von 15 Polizisten in Zivil festgenommen und zur Kriminalpolizei gebracht worden.
Am 10. Juli 2017 war Nabeel Rajab wegen seiner 2015 und 2016 gegebenen Fernsehinterviews der „Verbreitung falscher Nachrichten und Aussagen sowie böswilliger Gerüchte, die das Ansehen des Staates untergraben“ schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Zur Zeit läuft ein weiteres Verfahren im Zusammenhang mit von ihm veröffentlichen und weitergeleiteten Twitternachrichten zu Foltervorwürfen im Jaw-Gefängnis und zum Krieg im Jemen. Bahrain gehört der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition an, die im Jemen für verheerende Luftangriffe mit zahlreichen zivilen Opfern verantwortlich ist.
Der Menschenrechtsverteidiger wurde über neun Monate in Einzelhaft gehalten, bis man ihn ins Krankenhaus des Innenministeriums verlegte, weil er nach einer Operation Anfang April 2017 an Komplikationen litt. Dort musste er er sich bis zum 25. Oktober aufhalten. An diesem Tag fand eine Anhörung in seinem Berufungsverfahren statt. Anschließend wurde er zurück in Jaw-Gefängnis gebracht.
Bei seiner Rückkehr wurden Nabeel Rajab gegen seinen Willen die Haare abrasiert. Er wurde laut Amnesty International und Front Line Defenders einer invasiven körperlichen Durchsuchung unterzogen, was einer erniedrigenden Behandlung gleichkommt. Seine Bücher und seine Kleidung wurden beschlagnahmt. Nachdem sich Nabeel Rajab in der gleichen Nacht bereits schlafen gelegt hatte, drangen Polizeibeamte in seine Zelle ein, durchsuchten diese und unterzogen ihn erneut einer invasiven körperlichen Durchsuchung. Währenddessen schrien sie ihn unentwegt an. In derselben Zelle verbüßte er bereits zwischen 2012 und 2014 eine zweijährige Haftstrafe.
Die Kriminalpolizei („Criminal Investigations Directorate - CID) rief die Angehörigen von Nabeel Rajab an und forderte sie auf, dessen Kleidung abzuholen. Der Gefangene würde diese nicht mehr benötigen. Außerdem sei bis Mitte Dezember 2017 kein Besuch von Familienangehörigen vorgesehen.
Am 4. September 2016 war ein offener Brief im Namen von Nabeel Rajab auf den Meinungsseiten der New York Times erschienen. Darin wurden die Situation in Bahrain und sein Verfahren beschrieben und die US-Regierung unter Präsident Obama aufgefordert, seinen Einfluss zu nutzen, um den Konflikt im Jemen zu beenden. Am folgenden Tag verhörte die Staatsanwaltschaft Nabeel Rajab und erhob Anklage.
Am 19. Dezember 2016 wurde im Namen von Nabeel Rajab ein Artikel in der Zeitung Le Monde veröffentlicht. Zwei Tage darauf verhörte ihn die Kriminalpolizei wegen „Verbreitung falscher Nachrichten und Aussagen sowie böswilliger Gerüchte, die das Ansehen Bahrains und seiner Bruderländer des Golfkooperationsrats untergraben und des Versuchs, ihre Beziehungen zu gefährden.“
>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung dieses mutigen Mannes zu erreichen und senden Sie dazu das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen ab.
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Seine Majestät König Hamad bin 'Issa Al Khalifa ℅: Botschaft des Königreichs Bahrain Klingelhöferstraße 7 D-10785 Berlin
E-Mail: info@bahrain-embassy.de Fax: 030-86877788
Majestät,
Berichte über die fortdauernde Inhaftierung und über die Behandlung des Menschenrechtsverteidigers Herrn Nabeel Rajab in der Haft erfüllen mich mit großer Besorgnis.
Nach einer stationären Krankenhausbehandlung erschien Herr Nabeel Rajab zum zweiten Mal vor dem Berufungsgericht. Anschließend brachten ihn die Behörden nicht zurück ins Krankenhaus, sondern verlegten ihn wieder in das Jaw-Gefängnis. Dort wurde er erniedrigenden Behandlungen durch Leibesvisitationen unterworfen.
Am 10. Juli 2017 war Nabeel Rajab wegen seiner 2015 und 2016 gegebenen Fernsehinterviews der „Verbreitung falscher Nachrichten und Aussagen sowie böswilliger Gerüchte, die das Ansehen des Staates untergraben“ schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Herr Nabeel Rajab hatte Rechtsmittel dagegen eingelegt.
Am 31. Dezember 2017 muss er zu einer Anhörung aufgrund weiterer Vorwürfe, die sich auf Äußerungen zu Folterungen im Jaw-Gefängnis und zum Krieg im Jemen beziehen, erscheinen.
Hiermit appelliere ich an Sie, dass Herr Nabeel Rajab:
> wirksam vor Folter und jeder anderen Art von Misshandlungen geschützt wird; > regelmäßigen Zugang zu seiner Familie, Rechtsbeiständen seiner Wahl und angemessener medizinischer Versorgung erhält; > sofort und bedingungslos freigelassen wird, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit inhaftiert ist.