Matar Younis Ali Hussein wurde am 1. April 2018 vom sudanesischen Geheimdienst NISS (National Intelligence and Security Services) in Zalingei, der Hauptstadt des Bundesstaates Zentral-Darfur im westlichen Sudan festgenommen.
Derzeit wird er in der Haftanstalt des NISS im Kober-Gefängnis der Hauptstadt Khartum ohne Kontakt zu Rechtsbeiständen und Familienangehörigen gefangen gehalten. Bis zu seiner Inhaftierung hat Matar Younis Ali Hussein lautstarke Kritik an der Regierungspolitik in der Region Darfur geäußert. Außerdem beklagte er in der Vergangenheit öffentlich, dass die Regierung in der Region tausende junger Menschen für die Armee rekrutiere und die Region mit Waffen beliefere. Den Friedensprozess in Darfur bezeichnete er darüber hinaus als „Scheinfrieden“ und er forderte den Schutz von Vertriebenen.
Matar Younis Ali Hussein leidet unter einer Einschränkung seiner Sehkraft. Er ist Vater von acht Kindern und Religionsgelehrter der Moschee in Zalingei in der Hauptstadt des Bundesstaates Zentral-Darfur im Westen des Sudans. Der Geheimdienst NISS hatte ihn zunächst in Zalingei inhaftiert, bevor Matar Younis Ali Hussein ein paar Tage darauf in die Haftanstalt des NISS ins Kober-Gefängnis nach Khartum überführt wurde. Schon im Gefängnis in Zalingei wurde seiner Familie der Kontakt zu ihm verwehrt und noch immer hat sie keine Möglichkeit, ihn in Khartum zu besuchen.
Ehemalige Mitgefangene im Kober-Gefängnis berichteten Amnesty International (AI), dass keine Anklage gegen ihn vorliege und sich die Gefängnisleitung weigere, ihn mit einem Blindenstock auszustatten, der unerlässlich für seine Fortbewegung im Gefängnis ist. AI befürchtet, dass Matar Younis Ali Hussein infolge seiner willkürlichen Festnahme Folter und anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt sein könnte.
Nach Angaben der Vereinten Nationen ist die Sicher- heitslage in Darfur bis heute instabil. Einer der Gründe ist die Zunahme bewaffneter Gruppen in der Region. Einige von ihnen können als regierungsfreundlich eingestuft werden. Ein weiterer Grund ist das Fehlen greifbarer Fortschritte im Friedensprozess zur Bewältigung der Ursachen und Folgen des Konflikts. Es kommt zu rechtswidrigen Tötungen, Folter, Entführungen, Vergewaltigungen und willkürlichen Festnahmen von Binnenvertriebenen und anderen Zivilpersonen. Dennoch beschreibt die sudanesische Regierung die Sicherheitslage in Darfur immer wieder als verbessert und „stabil“. Interne Kämpfe innerhalb der oppositionellen Sudan Liberation Army – Abdel Wahid (SLA-AW), der Sudanesischen Befreiungsarmee, sowie Kämpfe zwischen der SLA-AW und Regierungstruppen lösten jedoch im Zeitraum von November 2017 bis März 2018 massive Vertreibungen aus.
>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Matar Younis Ali Hussein zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
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S.E. Omar Hassan Ahmad al-Bashir Präsident der Republik Sudan ℅: Botschaft der Republik Sudan Kurfürstendamm 151 D-10709 Berlin
aufgrund tiefer Besorgnis über die Festnahme des Religionsgelehrten Herrn Matar Younis Ali Hussein ersuche ich Sie um Unterstützung.
Am 1. April 2018 wurde Herr Matar Younis Ali Hussein vom sudanesischen Geheimdienst NISS (National Intelligence and Security Services) in Zalingei in Zentral-Darfur festgenommen. Derzeit wird er in der Haftanstalt des NISS im Kober-Gefängnis in Khartum ohne Zugang zu Rechtsbeiständen und Familienangehörigen gefangen gehalten. Der fehlende Kontakt zur Außenwelt gibt Anlass zu großer Sorge um seine Sicherheit. Der Religionsgelehrte der Moschee in Zalingei und Vater von acht Kindern leidet unter einer Einschränkung seiner Sehkraft.
Ich befürchte, dass die Festnahme allein wegen der gewaltlosen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung, welches der vom Sudan ratifizierte Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantiert, erfolgt ist.
In Anbetracht dieser Umstände ersuche ich Sie:
> Herrn Matar Younis Ali Hussein unverzüglich, bedingungslos und dauerhaft freizulassen > den Gefangenen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu schützen > ihm für die verbleibende Zeit in Haft regelmäßigen Zugang zu seinen Familienangehörigen und einem Rechtsbeistand seiner Wahl sowie zu medizinischer Versorgung zu gewähren.