>>> Wie wir am 01.08.2019 erfuhren, ist Malak Al-Kashif jetzt freigelassen worden <.<.<.
Die ägyptische MenschenrechtsverteidigerinMalak Al-Kashif wurde am 6. März 2019 von Sicherheitskräften verhaftet, als sie ihre Mutter besuchen wollte. Nach einem Telefonanruf der Mutter machte sie sich Sorgen um deren Gesundheit. Es stellte sich heraus, dass die Sicherheitskräfte den Anruf erzwungen hatten, um die Menschenrechtsverteidigerin festzunehmen.
Wie die Weltorganisation gegen Folter (OMCT) berichtet, musste Malak Al-Kashif drei Tage in geheimer Haft verbringen, bis ihr Verbleib bekanntgegeben wurde. Am 7. März musste sie vor der Staatsanwaltschaft für nationale Sicherheit erscheinen. Sie wurde wegen angeblicher Unterstützung einer Terrororganisation und missbräuchlicher Nutzung sozialer Medien, um ein Verbrechen zu begehen, angeklagt.
Malak Al-Kashif wurde zunächst auf der Al-Haram-Polizeistation in Einzelhaft gehalten. Inzwischen soll sie Zugang zu ihrem Anwalt und ihrer Familie haben. OMCT erhielt Informationen, dass Malak Al-Kashif sich einer erniedrigenden Leibesvisitation unterziehen musste, die eine Form von Folter oder unmenschlicher Behandlung darstellt. Darüber hinaus soll sie am selben Tag von einem Polizisten sexuell belästigt worden sein.
Die Verhaftung steht offensichtlich im Zusammenhang mit Malak Al-Kashifs Aufrufen zu friedlichen Protesten in Solidarität mit Opfern eines Bahn-Unfalls am Kairoer Hauptbahnhof, der Medienberichten zufolge im Februar durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sein soll. Malak Al-Kashif hatte den Umgang der Behörden mit dem Unfall, der 25 Todesopfer forderte, kritisiert und dazu aufgerufen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Malak Al-Kashif setzt sich insbesondere für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern (LGBT) ein und ist selbst eine Transgender-Frau. Es ist zu befürchten, dass sie deswegen während der Haft einem erhöhten Misshandlungsrisiko ausgesetzt ist. OMCT und Human Rights Watch befürchten, dass sie zusammen mit männlichen Häftlingen festgehalten werden könnte, da in ihrem Ausweis weiterhin eine männliche Geschlechtsidentität eingetragen ist. Sie könnte auch Übergriffen anderer Inhaftierter ausgeliefert sein. Am 19. März ordnete die Staatsanwaltschaft die Fortsetzung der Untersuchungshaft für 15 Tage an. Ebenso wurde die Verlegung in die Tora-Haftanstalt für Männer angekündigt. Nach aktuellen Informationen soll sie allerdings eine Einzelzelle erhalten.
>>> Bitte helfen Sie mit, den Schutz und die Freilassung von Malak Al-Kashif zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
Seine Exzellenz Abdel Fattah al-Sisi Präsident der Arabischen Repbublik Ägypten ℅: Botschaft der Arabischen Republik Ägypten Stauffenbergstraße 6/7 D-10785 Berlin
Berichte über die Festnahme der Menschenrechtsverteidigerin Malak Al-Kashif erfüllen mich mit großer Besorgnis. Diese wurde am 6. März 2019 von Sicherheitskräften verhaftet, als sie ihre Mutter besuchen wollte.
Zunächst musste Malak Al-Kashif drei Tage in geheimer Haft verbringen, bis ihr Verbleib bekanntgegeben wurde. Sie wurde wegen angeblicher Unterstützung einer Terrororganisation und missbräuchlicher Nutzung sozialer Medien, um ein Verbrechen zu begehen, angeklagt.
Die Inhaftierte musste sich einer erniedrigenden Leibesvisitation unterziehen, die Folter und unmenschlicher Behandlung entspricht. Auch soll sie von einem Polizisten belästigt worden sein.
Die Verhaftung steht offensichtlich im Zusammenhang mit Aufrufen zu friedlichen Protesten aufgrund des Zugunfalls am Kairoer Hauptbahnhof am 27. Februar 2019.
Exzellenz, hiermit ersuche ich Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen, dass:
> Malak Al-Kashifs körperliche und psychische Integrität geachtet und ihr jederzeit uneingeschränkter Zugang zu Ärzten, Anwälten und Familienangehörigen gewährt wird;
> die Gefangene unverzüglich, bedingungslos und dauerhaft freigelassen wird;
> alle Personen, die sich für die Menschenrechte engagieren, ihrer wichtigen Arbeit ohne Repressalien und Hindernisse nachgehen können und gegen sie verhängte Haftstrafen aufgehoben werden.
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Vorsitzende: Frau Gyde Jensen, Fax: 030-227-36051, E-Mail: gyde.jensen@bundestag.de