Zwei Mitglieder der Menschen- rechts- organisation IRA, Initiative für die Wieder- belebung der Bewegung zur Abschaffung (der Sklaverei), wurden im August 2018 in der mauretanischen Hauptstadt Nouakchott willkürlich festgenommen.
Biram Dah Abeid (Bild oben), der Vorsitzende der IRA, und Abdellahi el Housein Mesoud, der ebenfalls der Organisation angehört, wurden angeklagt.
Biram Abeid wurde am 7. August 2018 in seiner Wohnung festgenommen. Am gleichen Tag sollten die Nominierungen für Parlamentswahlen am 1. September eingereicht werden, für die auch der Sklavereikritiker kandidierte.
Zum Zeitpunkt seiner Festnahme lag kein Haftbefehl gegen ihn vor und man sagte ihm nur, dass der Befehl für seine Festnahme „von oben“ komme. Abdellahi el Housein Mesoud wurde am 9. August festgenommen. Die Festnahme der beiden IRA-Mitglieder folgte auf die Beschwerde eines Journalisten, der Biram Dah Abeid beschuldigt, ihn bedroht zu haben, nachdem er eine Fernsehdokumentation über den Aktivisten gedreht hatte.
Am 13. August wurde Biram Abeid wegen des „Angriffs auf das Leben und die Integrität einer Person“, der „Anstiftung zum Angriff auf das Leben“ und der „Androhung von Gewalt“ angeklagt. Abdellahi el Housein Mesoud ist wegen „Mittäterschaft“ angeklagt.
Die Rechtsbeistände der Gefangenen erhielten weder Zugang zu dem Polizeibericht noch zu belastenden Beweismitteln, die der Staatsanwaltschaft vorliegen sollen. Die Verfahren weisen viele Unregelmäßigkeiten auf, darunter die Inhaftierung ohne Anklage für sechs Tage und die Verweigerung des Zugangs zu ihren Rechtsbeiständen. Diese wurden bisher wiederholt daran gehindert, die Gefangenen im Zivilgefängnis von Nouakchott zu besuchen.
So kurz vor den Wahlen geht Amnesty International davon aus, dass der Zeitpunkt ihrer Inhaftierung und die ständige Schikane der Justiz gegen Mitglieder der IRA politisch motiviert sind.
Am 8. Oktober 2018 attackierten Polizisten nach Angaben der Organisation Front Line Defenders 12 IRA-Mitglieder bei einer friedlichen Demonstration vor der Nationalversammlung. Die AktivistInnen hatten Biram Abeids Freilassung gefordert. Alle 12 Personen, darunter die Ehefrau des IRA-Vorsitzenden, mussten im Krankenhaus behandelt werden. Drei von ihnen hatten sogar Knochenbrüche erlitten.
Nach einem friedlichen Marsch hatten die TeilnehmerInnen das Gebäude der Nationalversammlung erreicht. Unmittelbar darauf erschienen schwerbewaffnete Polizisten. Die Sicherheitskräfte versuchten nicht, die IRA- Mitglieder friedlich auseinanderzutreiben. Stattdessen schlugen sie auf die AktivistInnen ein und trafen diese am Kopf, Körper und an den Extremitäten. Die Polizei sprühte eine tränengasartige Substanz in die Menge.
>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung der Menschenrechtler zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken. + + + + +
S.E. Herrn Präsident Mohamed Ould Abdel Aziz ℅: Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien Kommandantenstr. 80 D-10117 Berlin
mit großer Sorge vernehme ich Berichte über die Verhaftung des Vorsitzenden der IRA (Initiative pour la résurgence du mouvement abolitionniste), Herrn Biram Dah Abeid, und eines weiteren IRA-Mitglieds, Herrn Abdellahi el Housein Mesoud, am 7. und 9. August 2018 und über die Gewaltanwendung durch Polizeikräfte gegen weitere Mitglieder der IRA.
Am 13. August wurde Biram Abeid wegen angeblichen „Angriffs auf das Leben und die Integrität einer Person“, der „Anstiftung zum Angriff auf das Leben“ und der „Androhung von Gewalt“ angeklagt. Abdellahi el Housein Mesoud wurde wegen „Mittäterschaft“ angeklagt. Die Verfahren weisen viele Unregelmäßigkeiten auf, darunter die Verweigerung des Zugangs zu Rechtsbeiständen.
Am 8. Oktober 2018 attackierten Polizisten zudem 12 IRA-Mitglieder bei einer friedlichen Demonstration vor der Nationalversammlung. Die AktivistInnen hatten die Freilassung Biram Abeids gefordert. Alle 12 Personen, darunter die Ehefrau des IRA-Vorsitzenden, mussten aufgrund von Verletzungen im Krankenhaus behandelt werden.
Hiermit bitte ich Sie, sicherzustellen, dass Biram Abeid und Abdellahi el Housein Mesoud unverzüglich aus der Haft entlassen werden, sollte ihnen nicht ein faires Gerichtsverfahren gemäß internationalen Standards garantiert werden. Ebenso bitte ich Sie, den Gefangenen jede erforderliche medizinische Versorgung und regelmäßige Kontakte zu Angehörigen zu gewähren.
Darüber hinaus appelliere ich an Sie, die Übergriffe der Polizei zum Gegenstand unabhängiger Ermittlungen zu machen und eine angemessene Entschädigung der Opfer für die erlittenen Verletzungen zu veranlassen.
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Vorsitzende: Frau Gyde Jensen, Fax: 030-227-36051, E-Mail: gyde.jensen@bundestag.de