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Quelle: Mitteilung der IGFM-München vom 26.03.2019, www.igfm-muenchen.de

Das Tibetische Zentrum für Menschenrechte und Demokratie (TCHRD) ist tief besorgt um das Schicksal und den Verbleib eines ehemaligen politischen Gefangenen und seiner Frau, die in einem geheimen Verfahren im Kreis Sog (chin. Suo) der Präfektur Nagchu zu 18 bzw. zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurden.
 
Dem TCHRD gingen Informationen zu, denen zufolge der 57-jährige Lodoe Gyatso und seine Frau Gakyi irgendwann 2018 heimlich verurteilt wurden, nachdem Gyatso vor dem Potala Palast in Lhasa willkürlich festgenommen worden war. Ganz alleine hatte er friedlich gegen die chinesische Regierung protestiert.

Wie früher vom TCHRD berichtet, hatte Lodoe Gyatsos Frau Gakyi vor seinem Protest am 28. Januar 2018 ein kurzes Video von ihm aufgenommen, in dem er seine „Kampagne für den Frieden in der Welt“ und den Soloprotest ankündigte. Dieses Video fand über die sozialen Medien seinen Weg in die Außenwelt und auch unter den Exiltibetern weite Verbreitung.

Quellen in Tibet erfuhren irgendwann im November 2018 von der geheimen Verurteilung, das genaue Datum und die gegen Lodoe Gyatso erhobenen Anklagen bleiben jedoch unbekannt. Familie und Verwandte sind in Unkenntnis über den Zustand der beiden und den Ort ihrer Inhaftierung.

Aufgrund der vorhandenen Information kann bestätigt werden, daß Lodoe Gyatso seit Januar 2018 in geheimer Haft ohne Verbindung zur Außenwelt gehalten wird. Wann genau Gakyi in Haft genommen wurde, weiß man nicht, fest steht nur, daß auch sie von der Außenwelt isoliert festgehalten und in der Folge zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

Sowohl im Gefängnis als auch außerhalb hält Gyatso seit vielen, vielen Jahren der Obrigkeit gegenüber mit der Wahrheit nicht zurück. Bekannt für seinen außerordent- lichen Mut, die Machthaber herauszu- fordern, mußte er erleben, wie sein ursprüngliches Urteil wegen „vorsätzlicher Tötung“ auf 21 Jahre verlängert wurde, als er, noch im berüchtigten Drapchi Gefängnis eingesperrt, einen Protest der Häftlinge gegen die chinesische Herrschaft in Tibet anführte.

Drei Jahre nach seiner Entlassung wurde er im Mai 2016 wieder festgenommen, weil er gegen die Ausweisung von Mönchen und Nonnen aus religiösen Institutionen außerhalb der TAR (Tibetische Autonome Region) protestiert hatte. 2015 hatte er offen die örtlichen chinesischen Behörden kritisiert, weil sie die Tibeter zwangen, am Gründungstag der PLA (People’s Liberation Army) in mit Tiger- und Leopardenfell besetzten Chupas (traditionelles Kleidungsstück) Lieder und Tänze aufzuführen.

In dem Videoclip, den er mit Gakyis Hilfe aufnahm, sieht man ihn eine einfache schwarz-weiße Chupa tragen. Er spricht mit Begeisterung von der Vision Seiner Heiligkeit des Dalai Lama, Tibet zu einer „Zone des Friedens“ zu machen, und preist dessen „Mittleren Weg“ zur Lösung der Tibet-Frage. Weiter spricht er von der Bedeutung der buddhistischen Grundsätze der Interdependenz und der Gewaltlosigkeit, und wendet sich dann seiner „Kampagne für den Frieden in der Welt“ zu.

Nagchu Lodoe Gyatso war bereits 1994 zu einer 15-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden,  nachdem er aus Notwehr handelnd einen Fahrer namens Gayoel getötet hatte. Damals wurde er über einen Monat lang gefoltert und verhört, doch weigerte er sich, ein Geständnis abzulegen, woraufhin er zur Strafe auf Hungerration gesetzt wurde. Später legten die Gefängnisleiter und die Kader der Umerziehung-durch-Arbeit der Staatsanwaltschaft nahe, Gyatso hinrichten zu lassen. Nach einem Eil-Appell des UN-Sonderberichtserstatters kam es dann nicht mehr dazu. Am  02. Mai 2013 wurde

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Nagchu Loedoe Gyatso und seiner Frau Gakyi zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

+ + + +


Seine Exzellenz
Präsident Xi Jinping
℅: Botschaft der VR China
Märkisches Ufer 54
D-10179 Berlin

Fax: 030-27588221
E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com, de@mofcom.gov.cn     



Exzellenz,

erlauben Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit auf das Schicksal zweier inhaftierter Tibeter zu lenken: Presseberichten zufolge wurden der 57-jährige Lodoe Gyatso und seine Frau Gakyi irgendwann 2018 heimlich zu 18 bzw. 2 Jahren Gefängnis verurteilt wurden, nachdem Gyatso vor dem Potala Palast in Lhasa willkürlich festgenommen worden war. Ganz alleine hatte er friedlich seine Meinung gegen die chinesische Regierung kundgetan.  Seine Frau Gakyi hatte vor seinem Protest am 28. Januar 2018 ein kurzes Video von ihm aufgenommen, in dem er seine „Kampagne für den Frieden in der Welt“ und den Soloprotest ankündigte. Dieses Video fand über die sozialen Medien international Beachtung.

Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sind im Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert, im Art. 19 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte (ICCPR), sowie in vielen anderen Menschenrechtsverträgen wie dem Internationalen Pakt für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung gegen Frauen, die China aber nicht alle unterschrieben und auch nicht alle ratifiziert hat.

Diese Verträge beschützen alle Formen der Meinungsäußerung, darunter auch „politische Äußerungen, Kommentare zu seinen eigenen und öffentlichen Angelegenheiten, Wahlpropaganda, die Debatte über Menschenrechte, Journalismus, kulturelle und künstlerische Ausdrucksformen, Belehrung und religiösen Diskurs“. Der Art. 19(1) des ICCPR schützt das Recht auf „unbehinderte Meinungsfreiheit“, „einschließlich Meinungen politischer, wissenschaftlicher, historischer, moralischer oder religiöser Natur“. Insbesondere das Recht auf Meinungsfreiheit darf keine Ausnahmeregelung erfahren, auch nicht in Zeiten des Notstandes.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, sich für die unverzüglich und bedingungslose Freilassung von Lodoe Gyatso und Gakye einzusetzen.

Freundliche Grüße




KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de
     
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Vorsitzende: Frau Gyde Jensen, Fax: 030-227-36051, E-Mail: gyde.jensen@bundestag.de