Die Zeugen Jehovas Artur Severinchik, Sergei Loginov und Yevgeniy Fedin werden nur deshalb strafverfolgt, weil sie ihr Recht auf Religionsfreiheit ausgeübt haben. Amnesty International begrüßt die Freilassungen von Artur Severinchik am 15. März und Sergei Loginov sowie Yevgeniy Fedin am 11. April 2019. Gegen die drei Männer wird jedoch auf Basis unbegründeter Vorwürfe nach wie vor ermittelt und sie unterliegen einer Reihe von Beschränkungen, dazu zählen eine Ausgangssperre und ein Telefon- und Internetverbot.
Die Folter- vorwürfe von mehreren Zeugen Jehovas nach den Haus- durch- suchungen bei Angehörigen der Glaubens- gemeinschaft im Landkreis Surgut am 15. Februar sind bislang nicht wirksam untersucht worden. Mindestens sieben gaben an, im Gewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt worden zu sein. Angehörige des Inlandsgeheimdienstes hätten auf diese Weise versucht, das „Geständnis“ der Beteiligung an einer extremistischen Organisation zu erzwingen.
Eingangs stritten die russischen Behörden die Folter- und Misshandlungsvorwürfe schlichtweg ab. Am 22. Februar jedoch kündigte die Ermittlungsbehörde an, eine Voruntersuchung zu den Folterberichten durchführen zu wollen. Doch soweit Amnesty International bekannt ist, hat die Voruntersuchung nicht zur Aufnahme offizieller Ermittlungen geführt. Mitglieder der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas werden in Russland seit 2009 verfolgt und schikaniert. Damals befand ein Gericht in Rostow am Don, dem Verwaltungssitz der Oblast Rostow, dass die örtlich eingetragene religiöse Gemeinschaft der Zeugen Jehovas in Taganrog eine „extremistische Organisation“ sei, und löste diese auf. 34 Publikationen der Glaubensgemeinschaft wurden als „extremistisch“ eingestuft. In den darauffolgenden Jahren wurden zahlreiche Gemeinschaften der Zeugen Jehovas in ganz Russland per Gerichtsbeschluss als „extremistisch“ deklariert. Diese Gerichtsentscheide stützten sich auf die vage gesetzliche Definition von „Extremismus“, die zunehmend dazu verwendet wird, kritische Stimmen in Politik, Religion und anderen Bereichen zum Schweigen zu bringen. Im April 2017 urteilte der russische Oberste Gerichtshof, dass die zentrale Organisation der Zeugen Jehovas in Russland aufgelöst und ihr Eigentum konfisziert werden sollte. Damit wurden de facto auch alle Regionalverbände verboten. Seither werden alle Aktivitäten lokaler Gruppen der Zeugen Jehovas als Straftaten betrachtet.
>>> Bitte helfen Sie mit, dass die Religionsfreiheit auch der Zeugen Jehovas respetiert wird, die Strafverfahren eingesetellt und die Foltervorwürfe untersucht werden. Bitte beteiligen Sie sich dazu an dem Online-Appell von Amnesty International, den Sie unter folgendem Link erreichen: https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/schikanen-gegen-zeugen-jehovas-beenden