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Quelle: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter / ACAT, www.acat-deutschland.de

Der burundische Menschenrechtsverteidiger Germain Rukuki befindet sich seit dem 13. Juli 2017 in Gefangenschaft.

Germain Rukuki hat sich in verschiedenen Menschenrechtsorganisationen, darunter bei der burundischen Sektion der „Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter“ / ACAT-Burundi, engagiert. ACAT-Burundi musste ab November 2015 auf Anordnung des Innenministeriums ihre Aktivität einstellen. Seitdem hat Germain Rukuki für andere NGOs gearbeitet, zuletzt war er für AJCB (Association des juristes catholiques du Burundi) tätig. Er ist auch Vorsitzender der Hilfsorganisation „Njabutsa Tujane“, die sich für Gesundheit und gegen Hunger und Armut der Bevölkerung einsetzt.

Am Morgen des 13. Juli 2017 wurde der Menschenrechtsverteidiger vom Geheimdienst SNR (Service National de Renseignement) an seinem Wohnsitz in der Hauptstadt Bujumbura festgenommen. Es wurde kein Haftbefehl vorgelegt. Bei Durchsuchungen seines Hauses und des AJCB-Büros wurden ohne rechtliche Grundlage Computer beschlagnahmt. Zunächst wurde Germain Rukuki vom SNR in Haft gehalten. Ohne Beisein eines Anwalts musste er sich dort mehreren Verhören unterziehen. Auch der Besuch von Familienangehörigen wurde ihm verweigert.

Der Menschenrechtsverteidiger wurde schließlich am 26. Juli 2017 ins Ngozi-Gefängnis überstellt. Dieses Gefängnis ist berüchtigt für die Inhaftierung von politischen Gefangenen und für die Anwendung von Folter.

Rukuki war bis dahin keinem Richter vorgeführt und über mögliche Anklagen gegen ihn im Unklaren gelassen worden.

Am 1. August 2017 fand eine erste Anhörung durch den stellvertretenden Generalstaatsanwalt in Ngozi statt. Dieser stellvertretende Generalstaatsanwalt war in den vergangenen Monaten in die Verhandlungen von Fällen bezüglich des Putschversuchs eines Generals vom Mai 2015 involviert.

Germain Rukuki ist angeklagt worden, entgegen dem Erlass des Innenministeriums zur Schließung der ACAT-Burundi weiterhin für diese gearbeitet zu haben. Ebenfalls wird ihm unterstellt, am Putschversuch von 2015 beteiligt gewesen zu sein und gegen die Institutionen des Landes gerichtete Berichte mitverfasst zu haben.

Herr Rukuki hat alle Anklagen zurückgewiesen und betont, dass er für ACAT-Burundi aktiv war, als diese noch einen legalen Status hatte, und dass er momentan für ein Projekt der AJCB in Kooperation mit der internationalen Menschenrechtsorganisation „Protection International“ arbeite.

Eine weitere Anhörung fand am 14. August statt. Am 17. August bestätigte das Gericht von Ntahangwa in erster Instanz, dass Germain Rukuki in Untersuchungshaft bleibe im Zusammenhang mit den Vorwürfen „Verletzung der inneren Sicherheit des Staates“ und „Rebellion“.

Sowohl die Internationale Föderation der ACAT (FIACAT) als auch zahlreiche andere Menschenrechtsorganisationen wie OMCT und Front Line Defenders sehen in den Anklagen nur einen Vorwand für Rukukis Inhaftierung. ACAT-Burundi wurde zusammen mit mehreren anderen lokalen Organisationen im November 2015 zunächst vorläufig die Zulassung entzogen. Ende 2016 wurde dies endgültig bestätigt. Die ACAT-Mitglieder, die nicht ins Exil gegangen sind, erfahren regelmäßige Schikanen durch die Behörden.


>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Germain Rukuki zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

+ + + + +

Seine Exzellenz
Präsident Pierre Nkurunziza
℅: Botschaft der Republik Burundi
Berliner Straße 36
D-10715 Berlin

Fax: 030-23456720
E-Mail: info@burundi-embassy-berlin.com



Exzellenz,

Berichte über die Festnahme des Menschenrechtsverteidigers Herrn Germain Rukuki erfüllen mich mit großer Besorgnis.

Herr Rukuki war zuletzt für die Association des juristes catholiques du Burundi (AJCB) tätig und ist Vorsitzender der Hilfsorganisation „Njabutsa Tujane“. Er hatte sich für die ACAT-Burundi engagiert, bis diese im November 2015 auf Erlass des Innenministeriums ihre Aktivität einstellen musste.

Am Morgen des 13. Juli 2017 wurde Herr Rukuki vom Geheimdienst SNR (Service National de Renseignement) in Bujumbura festgenommen. Es wurde kein Haftbefehl vorgelegt. Er musste sich ohne Rechtsbeistand mehreren Verhören durch den SNR unterziehen. Herr Rukuki wurde schließlich am 26. Juli ins Gefängnis von Ngozi überstellt. Seit August 2017 haben Anhörungen durch den stellvertretenden Generalstaatsanwalt in Ngozi stattgefunden. Die Vorwürfe gegen Herrn Rukuki lauten „Verletzung der inneren Sicherheit des Staates“ und „Rebellion“. Ich befürchte, dass er durch die Vorwürfe und Inhaftierung an seinem Einsatz für die Menschenrechte gehindert werden soll.

Exzellenz, hiermit ersuche ich Sie:

>>> Herrn Rukukis körperliche und psychische Integrität zu schützen und ihm uneingeschränkten Kontakt zu Rechtsanwälten, Ärzten und Familienangehörigen zu gewähren;

>>> den Menschenrechtsverteidiger unverzüglich, vorbehaltlos und dauerhaft freizulassen;

>>> dafür Sorge zu tragen, dass alle MenschenrechtsverteidigerInnen in Burundi ihrer wertvollen Arbeit ohne Einschränkungen, Drohungen und andere Repressalien einschließlich auf Ebene der Justiz nachgehen können.

Freundliche Grüße



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de   

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de