ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

JEMEN: Gericht im Jemen führt Strafverfahren gegen Bahá’í trotz vorheriger Freilassung fort

Quelle: Bahá’í-Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R., www.bahai.de

Am 24. März 2020 baten wir um Ihre Mithilfe beim Abwenden der Todesstrafe gegen sechs angeklagte Angehörige der Bahá’í-Religion (http://www.akm-online.info/24-03-2020-JEMEN). Kurze Zeit später folgte die Erleichterung: Die im ehemaligen Nord-Jemen (mit Sitz in der Hauptstadt Sanaa) herrschenden Huthi-Rebellen ordneten überraschend die Freilassung der zum Tode Verurteilten an.


ABER: Wie jetzt bekannt wurde, ist am 22. August 2020 in einer weiteren Gerichtsverhandlung das Strafverfahren gegen mehr als 20 Bahá'í in Sanaa fortgeführt worden. Die deutsche Bahá'í-Gemeinde prangert die Tatsache an, dass die religiös motivierten und unberechtigten Anklagen nicht fallen gelassen wurden und dass die Staatsanwaltschaft nun mehrere Bahá'í, die im vergangenen Monat von den Behörden freigelassen wurden, als „Flüchtige" erklärt hat.

Hintergrund

Die mit mehreren Millionen Anhängern weltweit verbreitete Religion der Bahá’í ist eine unabhängige, monotheistische Weltreligion. In ihrem Ursprungsland Iran bilden die Bahá’í die größte nicht-islamische religiöse Minderheit. Die Verfolgungsgeschichte der Bahá’í im Iran beginnt bereits mit den Anfängen ihrer Religion im Jahr 1844. Seit der Islamischen Revolution 1979 werden Bahá’í systematisch verfolgt. Der iranische Staat formulierte 1991 gar eine eigene Staatsdoktrin mit dem Ziel, die Bahá’í als lebensfähige Gemeinschaft im Iran und im Ausland auszuschalten. Die Verfolgung wurde zu diesem Zweck über den Einfluss auf die Huthis in den Jemen exportiert, wo schätzungsweise 2000 Gläubige leben.

Sechs Bahá’í waren allein wegen ihres Glaubens verhaftet und jahrelang inhaftiert worden. Sie wurden von den Huthis freigelassen nachdem der internationale Druck zugenommen hatte. 


Trotz ihrer Ausreise aus dem Jemen - eine Bedingung für ihre Freilassung - forderte die Staatsanwaltschaft die Kautionsbürgen auf, die obligatorische Anwesenheit von fünf von ihnen bei der nächsten Anhörung sicherzustellen.

„Die deutsche Bahá'í-Gemeinde ist entsetzt, dass diese Anklage nicht fallen gelassen wurde und dass die Bahá'í, die im vergangenen Monat freigelassen wurden, nun als 'Flüchtige' gebrandmarkt wurden", sagt Jascha Noltenius, Beauftragte für Menschenrechtsfragen der Bahá'í-Gemeinde in Deutschland.

„Diese Bahá'í sind allesamt unschuldig, und die gegen sie erhobenen Anklagen sind unbegründet und müssen fallen gelassen werden. Die aus dem Gefängnis entlassenen Personen lieben ihr Heimatland und wollten es nicht verlassen, hatten aber angesichts der brutalen Behandlung und des gefährlichen Umfelds, das für die Bahá'í im Jemen geschaffen wurde, keine sichere, lebenserhaltende Möglichkeit, zu bleiben. Die jüngste Gerichtsverhandlung ist leider ein weiterer Beweis für dieses Muster der Verfolgung".


>>> Bitte helfen Sie mit, dass die Repressionen ein Ende haben, indem Sie den nachfolgenden Appell an den Repräsentanten der Huthi-Rebellen bei den UN-Friedensgesprächen für den Jemen kurzfristig absenden. Ein Kontakt ist hier nur per E-Mail möglich.

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Mr. Mohamed Abdelsalam
Ansarullah Representative of the UN-led peace talks

E-Mail: mdabdalsalam@gmail.com



Dear Sir, 

members of the Bahá'í religion are subject to repression in your country. Six Bahá'ís sentenced to death were released in March 2020, but criminal proceedings against them are ongoing. A total of over 20 Bahá'ís are affected.

All those involved simply exercised their human right to freedom of religion. For this reason I ask you to work with the Supreme Political Council to

> that the criminal proceedings against the more than 20 Bahá'ís are ended;
> that the confiscated property will be returned;
> that the repression against this religious community will end.

Yours respectfully,





TRANSLATION / ÜBERSETZUNG:

In Ihrem Land sind die Angehörigen der Bahá’í-Religion Repressionen ausgesetzt. Im März 2020 wurden sechs zum Tode verurteilte Bahá’í zwar freigelassen, doch werden die Strafverfahren gegen sie weitergeführt. Insgesamt sind über 20 Bahá’í davon betroffen.

Alle Beteiligten haben lediglich ihr Menschenrecht auf Religionsfreiheit wahrgenommen. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, beim Obersten Politischen Rat sich dafür einzusetzen,

> dass das Strafverfahren gegen die über 20 Bahá’í beendet wird;
> dass das beschlagnahmte Vermögen zurückgegeben wird;
> dass die Repressionen gegen diese Religionsgemeinschaft beendet werden.


COPIES / KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Vorsitzende: Frau Gyde Jensen, Fax: 030-227-36051, E-Mail: gyde.jensen@bundestag.de