ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

PAKISTAN: Erneut Todesstrafe wegen „Blasphemie“

Quellen: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte / IGFM, www.religionsfreiheit-igfm.info; Evangelische Nachrichtenagentur idea, www.idea.de 


Zum „Gefangenen des Monats November 2020“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea den pakistanischen Christen Asif Pervaiz benannt. 

Der 37-jährige Fabrikarbeiter sitzt seit 2013 hinter Gittern und wurde am 8. September 2020 von einem Gericht in Lahore zum Tode verurteilt, weil ihn sein ehemaliger Vorgesetzter in der Strumpfwarenfabrik am 2. Oktober 2013 wegen Blasphemie (Gotteslästerung) angezeigt hatte. Sein ehemaliger Chef wirft Pervaiz vor, sich in mehreren Textnachrichten an sein Mobiltelefon mehrere Tage lang herablassend über den Islam, insbesondere den islamischen Propheten Mohammed, geäußert zu haben. Der Christ wehrt sich gegen diese Vorwürfe und schildert diese als Revanche. Er habe sich vielmehr gegen das Ansinnen seines Chefs zur Wehr setzen müssen, zum Islam überzutreten. Weil ihm das Drängen zusetzte, habe er sogar seinen Job aufgegeben. Erst daraufhin habe der ehemalige Vorgesetzte ihn der Blasphemie bezichtigt.

Für die Beleidigung des Propheten Mohammeds ist gemäß des pakistanischen Strafrechtsparagraphen 295 C die Todesstrafe vorgesehen. Nachdem die Blasphemievorwürfe gegen ihn bei der Polizei bekannt geworden waren, floh Asif Pervaiz und versteckte sich. Laut Schilderungen aus dem Familienkreis prügelten Polizisten schließlich so lange auf einen Freund des Gesuchten ein, bis dieser dessen Versteck preisgab.


>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Asif Pervaiz zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.



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Seine Exzellenz
Präsident Arif Alvi 
c/o Botschaft der Islamischen Republik Pakistan 
Schaperstraße 29
D-10719 Berlin 

E-Mail: mail@pakemb.de 
Fax: 030-21244210



Exzellenz,

ich wende mich an Sie wegen des inhaftierten Christen Asif Pervaiz, der gegen Paragraph 295 C des pakistanischen Strafgesetzbuchs verstoßen haben soll. Er sitzt seit 2013 hinter Gittern und wurde am 8. September 2020 zum Tode verurteilt. 

Sein ehemaliger Vorgesetzter hatte ihn am 2. Oktober 2013 wegen Blasphemie angezeigt. Er wirft Asif Pervaiz vor, sich in mehreren Textnachrichten an sein Mobiltelefon einigeTage lang herablassend über den Islam, insbesondere den Propheten Mohammed, geäußert haben. 

Asif Pervaiz wehrt sich gegen diese Anschuldigung und betrachtet sie als Revanche. Er habe vielmehr das Ansinnen seines Chefs zurückweisen müssen, zum Islam überzutreten. Weil ihm das Drängen zusetzte, habe er sogar seinen Job aufgegeben. Erst daraufhin habe der ehemalige Vorgesetzte ihn der Blasphemie bezichtigt. 

Beobachter sehen gute Gründe für die Annahme, dass es hier weniger um den Mangel an Respekt vor dem Islam geht als vielmehr um Rache. 

Daher bitte ich Sie, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, damit sich die nächste gerichtliche Instanz mit dem Fall zügig auseinandersetzt und Asif Pervaiz freisprechen kann. Nach einer Freilassung ist die Unterbringung an einem sicheren Ort geboten, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Christen zu schützen.

Hochachtungsvoll




KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Vorsitzende: Frau Gyde Jensen, Fax: 030-227-36051, E-Mail: gyde.jensen@bundestag.de