VR CHINA: Pastorin im Gefängnis
Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), www.religionsfreiheit-igfm.info, Evangelische Nachrichtenagentur IDEA, www.idea.de
Als „Gefangene des Monats Juni 2026" haben die IGFM und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die chinesische Christin Zhang Wenying benannt.
Am 14. August 2021 verurteilte ein Gericht in der Stadt Kaili (Provinz Guizhou) die Pastorin einer Gemeinde der Siebenten-Tags-Adventisten zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Jahren. Drei weitere Gemeindeleiter wurden in dem Prozess zu jeweils drei, fünf und sechs Jahren Haft verurteilt. Den Adventisten wurde „Betrug" vorgeworfen, was häufig zur Begründung einer Anklage durch die chinesischen Strafverfolgungsbehörden gegen christliche Seelsorger herangezogen wird. Die Behörden verunglimpfen deren Spendensammlungen etwa zum Zweck, Kirchenräume zu unterhalten, als Wirtschaftsdelikte.
Zeugen sagten vor Gericht zu Gunsten der Angeklagten aus, dass sie als Gemeindemitglieder aus freien Stücken für die Verwaltung ihrer Kirche gespendet hatten und mit der Mittelverwendung einverstanden waren. Pastorin Zhang soll zudem selbst vergleichsweise höhere Beiträge dazugesteuert haben. Das Kirchenvermögen wurde vom kommunistischen Staat beschlagnahmt. Der Siebenten-Tags-Adventismus gilt in der Volksrepublik nicht als verbotener Kult. Vielmehr schlossen sich die Adventisten in China 1951 der staatlich kontrollierten protestantischen Drei-Selbst-Kirche an.
In China sind Religionsgemeinschaften einer strengen Kontrolle durch die alleinherrschende Kommunistische Partei Chinas unterworfen. Die umfassenden Vorschriften reichen bis in die theologische Lehre hinein. Diese Einmischung verstößt gegen das Recht auf Religionsfreiheit, wie es in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert wurde.
>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Pastorin Zhang Wenying zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
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Seine Exzellenz
Staatspräsident XI Jinping
c/o: Botschaft der Volksrepublik China
Märkisches Ufer 54
D-10179 Berlin
E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com, de@mofcom.gov.cn
Exzellenz,
ich wende mich heute in Sorge um die chinesische Christin Zhang Wenying an Sie. Am 14. August 2021 verurteilte ein Gericht in der Stadt Kaili (Provinz Guizhou) die Pastorin einer offiziell registrierten christlichen Gemeinde (Siebenten-Tags-Adventisten) zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Jahren. Ihr wurde „Betrug“ vorgeworfen, weil sie zum Zweck der Verwaltung der Kirche Spenden gesammelt hatte.
Jedoch sagten Zeugen vor Gericht zu Gunsten der Angeklagten aus, dass sie als Gemeindemitglieder aus freien Stücken für die Verwaltung ihrer Kirche gespendet hatten und mit der Mittelverwendung einverstanden waren.
Ich betrachte dieses Vorgehen als Verletzung der Religionsfreiheit. Erlauben Sie mir, an Artikel 36 der Verfassung der Volksrepublik China zu erinnern. Darin heißt es: „Die Bürger der Volksrepublik China genießen die Freiheit des religiösen Glaubens.“ In diesem Sinne bitte ich Sie, sich für die Einhaltung der Religionsfreiheit und vor allem für die Freilassung dieser Christin einzusetzen.
Hochachtungsvoll
KOPIEN:
>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Dr. Lars Castellucci, E-Mail: menschenrechtsbeauftragter@diplo.de
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de


