RUSSLAND: Igor Ivashin verurteilt
Quelle: Forum 18 (Oslo / Norwegen), www.forum18.org
Am 1. April 2020 wurde Igor Ivashin der 32. Zeuge Jehovas, der seit dem Verbot des Obersten Gerichtshofs 2017 wegen "Fortsetzung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" verurteilt wurde. Ein sibirisches Gericht der Republik Sacha (Jakutien) verurteilte ihn zu einer sechsjährigen Bewährungsstrafe, in der er unter Einschränkungen leben muss.
Seit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs Russlands, mit dem alle juristischen Personen des Zeugen Jehovas liquidiert und ihre Aktivitäten verboten wurden, sind die Mitglieder dieser Religionsgemeinschaft von der Verfolgung wegen "Fortsetzung der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" bedroht.
"Die Russische Föderation positioniert sich öffentlich als demokratischer Staat, der die Rechte und die Freiheit ihrer Bürger garantiert", sagte Ivashin dem Gericht in seiner Schlusserklärung. "Und was sehen wir in der Tat? Genau das Gegenteil. Gewissensfreiheit ist NICHT garantiert, Religionsfreiheit ist NICHT garantiert, das Recht ist nicht gegeben, eine Religion einzeln oder gemeinsam mit anderen zu bekennen."
Auf die Fragen der in Oslo (Norwegen) ansässigen christlichen Menschenrechtsorganisation „Forum 18“ zu Ivashins Fall hat die Staatsanwaltschaft der Republik Sacha (Jakutien) nicht geantwortet, auch nicht auf die Frage, warum kollektives Gebet und Bibellesen als kriminell angesehen wurden, da das Urteil des Obersten Gerichtshofs die Aktivitäten der juristischen Personen der Zeugen Jehovas untersagte, nicht aber das persönliche Glaubensbekenntnis.
>>> Bitte helfen Sie mit, die Religionsfreiheit in Russland auch für Igor Ivashin und die Zeugen Jehovas zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
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Präsident
Wladimir Putin
℅: Botschaft der Russischen Föderation
Unter den Linden 63 - 65
D-10117 Berlin
Fax: 030 229 93 97
E-Mail: info@russische-botschaft.de
Sehr geehrter Herr Präsident,
am 1. April 2020 wurde Igor Ivashin der 32. Zeuge Jehovas, der seit dem Verbot des Obersten Gerichtshofs 2017 wegen "Fortsetzung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" verurteilt wurde. Ein sibirisches Gericht der Republik Sacha (Jakutien) verurteilte ihn zu einer sechsjährigen Bewährungsstrafe, in der er unter Einschränkungen leben muss.
Als Mitglied der Vereinten Nationen und Vertragsteilnehmer diverser internationaler Menschenrechtsvereinbarungen hat sich Ihr Land dazu verpflichtet, die Religionsfreiheit zu achten.
Weder Igor Ivashin noch seine Religionsgemeinschaft haben Gewalt angewandt noch zu Gewaltanwendung aufgerufen. Selbst der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat in seinem zweifelhaften Urteil nur die Organisation der Religionsgemeinschaft, nicht aber die private Ausübung des Glaubens verboten. Es stellt sich doch die Frage, warum kollektives Gebet und Bibellesen als kriminell angesehen werden.
Aus diesem Grunde möchte ich Sie bitten, sich für die Aufhebung des Urteils gegen Igor Ivashin einzusetzen. Gleichzeitig bitte ich Sie um Ihr Engagement für die Religionsfreiheit auch für die nicht-traditionellen Gemeinschaften in Ihrem Land.
Freundliche Grüße
KOPIEN:
>>> Auswärtiges Amt, Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Vorsitzende: Frau Gyde Jensen, Fax: 030-227-36051, E-Mail: gyde.jensen@bundestag.de