ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

KATAR: Willkürliche Inhaftierung und Abschiebung von Bahá’í

Quelle: Bahá’í-Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R., www.menschenrechte.bahai.de

Moin Yeganeh, ein in Katar lebender Bahá'í, wurde inhaftiert, bis über seine mögliche Abschiebung aus dem Land entschieden wird. Darüber berichtete die internationale Bahá’í-Gemeinde am 24. April 2026.

Der 55-jährige Herr Yeganeh hat kein Verbrechen begangen. Er wurde in Katar geboren, wo seine Familie seit drei Generationen lebt, und sein Vater war einer der ersten Zahnärzte des Landes. Er wird allein aufgrund seiner Religionszugehörigkeit abgeschoben.

Offenbar verfolgt die Regierung Katars das Ziel, die religiöse Identität einer Gemeinschaft auszulöschen, die seit mehr als einem Jahrhundert in der Region verwurzelt ist. Ihre Präsenz in Katar – lange vor der Gründung des modernen Staates – ist seit Jahrzehnten dokumentiert.

Die kleine, gesetzestreue Bahá’í-Gemeinde wurde über viele Jahre hinweg systematisch geschwächt. Sie war anhaltender Diskriminierung und massivem Druck ausgesetzt, darunter Inhaftierungen, Familientrennungen, der Entzug von Arbeitsmöglichkeiten und Zwangsausweisungen – allein aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit.

In den vergangenen Wochen hat sich die Lage dramatisch zugespitzt: Fast die Hälfte der verbliebenen Bahá’í wurde ins Visier genommen, unter anderem durch willkürliche Festnahmen, Drohungen und Einschüchterungen sowie Mitteilungen über die Nichtverlängerung von Arbeitsvisa, die sie zur Ausreise zwingen würden.

Im vergangenen Jahr hatte das Berufungsgericht Katars ein Urteil eines untergeordneten Gerichts gegen einen hochrangigen Bahá’í aufgehoben und damit die Rechte auf Religions- und Meinungsfreiheit bekräftigt – eine Entscheidung, die international breite Zustimmung fand.

Insofern besteht noch Hoffnung auf eine Wendung zum Positiven.

>>> Bitte helfen Sie dabei mit, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

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Seine Hoheit

Scheich Tamin ibn Hamad Al Thani

c/o: Botschaft des Staates Katar

Hagenstr. 56

D-14193 Berlin

E-Mail: berlin@mofa.gov.qa


Eure Hoheit,

erlauben Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit auf das Schicksal von Herrn Moin Yeganeh zu lenken, einen in Katar lebenden Bahá'í, der Ende April 2026 inhaftiert wurde, bis über seine mögliche Abschiebung aus dem Land entschieden wird.

Der 55-jährige Herr Yeganeh hat kein Verbrechen begangen. Er wurde in Katar geboren, wo seine Familie seit drei Generationen lebt, und sein Vater war einer der ersten Zahnärzte des Landes. Er wird allein aufgrund seiner Religionszugehörigkeit abgeschoben.

Berichten zufolge hat sich in den vergangenen Wochen die Lage der Bahá’í in Ihrem Land dramatisch zugespitzt: Fast die Hälfte wurde ins Visier genommen, unter anderem durch willkürliche Festnahmen, Drohungen und Einschüchterungen sowie Mitteilungen über die Nichtverlängerung von Arbeitsvisa, die sie zur Ausreise zwingen würden.

Als Mitglied der Vereinten Nationen hat sich der Staat Katar verpflichtet, die Menschenrechte zu achten. Ich appelliere daher an Sie,

  • keine migrationsrechtlichen Maßnahmen einzusetzen, um eine religiöse Minderheit zu verdrängen,
  • die verfassungsmäßig garantierte Religionsfreiheit zu achten;
  • die Abschiebungen zu stoppen, alle Aufenthaltsgenehmigungen zu verlängern und jegliche Form von Diskriminierung und Zwangsvertreibung zu beenden.

Hochachtungsvoll



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Dr. Lars Castellucci, E-Mail: menschenrechtsbeauftragter@diplo.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de