NIGERIA: Sänger wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt
Quellen: u.a. Vatican News, www.vaticannews.va; Amnesty International, www.amnesty.org
In der nordnigerianischen Millionenstadt Kano ist ein Sänger zum Tod durch Erhängen verurteilt worden. Ein Scharia-Gericht sah als erwiesen an, dass sich der 22-jährige Muslim in einem seiner Lieder abfällig über den Propheten Mohammed geäußert habe, berichtet die nigerianische Zeitung „The Guardian" am Montag. Der Sänger sei in Haft und könne gegen das Urteil Berufung einlegen.
Der Mann habe in seinem Text einen Imam über alle Maße gelobt und ihn damit über den Propheten Mohammed gestellt; das sei Gotteslästerung, so die Kritiker. Das betreffende Lied war im März 2020 vorwiegend über WhatsApp geteilt worden. Der Sänger, Yahaya Sharif-Aminu, war zwischenzeitlich untergetaucht, da wütende Demonstranten das Haus seiner Familie niederbrannten.
In Nigeria gibt es immer wieder Proteste gegen das Blasphemie-Gesetz. Neben dem säkularen Recht gilt in den zwölf mehrheitlich muslimischen Bundesstaaten im Norden auch die Scharia. Beide Rechtssysteme verbieten im multiethnischen Nigeria sogenannte Gotteslästerung. Seit der Wiedereinführung der Scharia in den nördlichen Bundesstaaten 1999 wurde nach Angaben der BBC nur eines der nach islamischem Recht verhängten Todesurteile tatsächlich vollstreckt.
>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Yahaya Sharif-Aminu zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
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Seine Exzellenz
Präsident Muhammadu Buhari
℅: Botschaft der Bundesrepublik Nigeria
Neue Jakobstr. 4
D-10179 Berlin
Fax: 030-21230212
E-Mail: info@nigeriaembassygermany.org
Exzellenz,
erlauben Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit auf Yahaya Sharif-Aminu zu lenken. Ein Scharia-Gericht in Kano sah es als erwiesen an, dass sich der 22-jährige Muslim in einem seiner Lieder abfällig über den Propheten Mohammed geäußert habe. Der Mann habe in seinem Text einen Imam über alle Maße gelobt und ihn damit über den Propheten Mohammed gestellt; das sei Gotteslästerung.
Abgesehen davon, dass ich in einem Lob für einen islamischen Gelehrten keine Beleidigung des islamischen Religionsstifters erkennen kann, hat er lediglich von seinen Menschenrechten auf Kunst-, Meinungs- und Religionsfreiheit Gebrauch gemacht und weder zu Gewalt noch Gewaltanwendung aufgerufen.
Ich betrachte Yahaya Sharif-Aminu daher als politischen Gefangenen und appelliere daher an Sie, sich für die sofortige und bedingungslose Freilassung des jungen Sängers einzusetzen.
Freundliche Grüße
KOPIEN:
>>> Auswärtiges Amt, Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Vorsitzende: Frau Gyde Jensen, Fax: 030-227-36051, E-Mail: gyde.jensen@bundestag.de