ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

PAKISTAN: Christ wegen angeblicher Blasphemie seit Jahren hinter Gittern

Quellen: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), https://www.igfm.de/imran-rehman/, Evangelische Nachrichtenagentur IDEA, www.idea.de

Imran Rehman wurde am 14. September 2022 festgenommen. Der Fahrkartenverkäufer erhielt einen Anruf von seiner Bank mit der Bitte, dringend persönlich zu erscheinen. Dort angekommen, setzten ihn Beamte der pakistanischen Bundesermittlungsbehörde fest, weil sie ihm Computerkriminalität und Blasphemie (Gotteslästerung) vorwerfen. Er soll über die Chat-Anwendung WhatsApp die islamische Religion verunglimpft haben. Der Katholik weist die Anschuldigung zurück.

Es ist nicht öffentlich bekannt, um welche Inhalte es sich handeln soll, die der 35-jährige Familienvater angeblich über WhatsApp verschickte. Er soll mit deren Verbreitung gegen vier der umstrittenen Blasphemie-Gesetze verstoßen haben, darunter auch gegen die Bestimmung 295-C im pakistanischen Strafgesetzbuch, die für die Beleidigung des islamischen Propheten Mohammed die Todesstrafe vorsieht. Zudem werden seine angeblichen Mitteilungen sogar als terroristische Akte eingestuft. In Pakistan kommt es immer wieder zu ungerechtfertigten Blasphemie-Anklagen.

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Imran Rehman zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

+ + +

Seine Exzellenz
Präsident Asif Ali Zardari

c/o Botschaft der Islamischen Republik Pakistan
Schaperstraße 29

D-10719 Berlin

E-Mail: mail@pakemb.de


Exzellenz,

ich wende mich heute wegen des pakistanischen Christen Imran Rehman an Sie. Der 35-jährige Vater von zwei Töchtern wurde am 14. September 2022 festgenommen, als er seine Bank aufsuchte. Die Behörden werfen ihm Computerkriminalität und Blasphemie (Gotteslästerung) vor. Er soll über die Chat-Anwendung WhatsApp die islamische Religion verunglimpft haben. Rehman weist die Anschuldigung jedoch zurück.

Er soll mit der Verbreitung der Inhalte gegen mehrere der Blasphemie-Gesetze verstoßen haben. Beobachter zeigen sich darüber erstaunt, dass seine angeblichen Mitteilungen sogar als terroristische Akte eingestuft werden.

Es gibt berechtigten Grund zu der Annahme, dass es bei dieser Anschuldigung nur vordergründig um die Durchsetzung des Respekts vor dem Islam geht. Vielmehr sollte wohl auch in diesem Fall ein weiteres Mal ein Exempel statuiert werden. Daher bitte ich Sie, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um auf die Freilassung des Inhaftierten hinzuwirken und für seine Sicherheit sowie die der Angehörigen Sorge zu tragen.

Hochachtungsvoll



Kopien:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, E-Mail: buergerservice@diplo.de 



>>> Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Dr. Lars Castellucci, E-Mail: menschenrechtsbeauftragter@diplo.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de