ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

TURKMENISTAN: Zwei Bürgerrechtler inhaftiert und von Folter bedroht

Quelle: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter / ACAT, www.acat-deutschland.de 

Mansur Mingelov verbüßt in Turkmenistan eine Haftstrafe von 22 Jahren. Er wird im Gefängnis LB-K/11 in Seidi in der Provinz Lebap im Osten Turkmenistans festgehalten. In der Haft hat er sich mit Tuberkulose infiziert und entging im Sommer 2018 nur knapp dem Tod. Dennoch verweigerten die Behörden ihm eine umfassende medizinische Behandlung. Das Corona-Virus soll bereits zahlreiche Gefangene das Leben gekostet haben und bedroht daher auch Mansur Mingelov.

Der Angehörige der Ethnie der Belutschen war laut Amnesty International (AI) erstmals am 6. Juni 2012 festgenommen worden. Dabei wurde er zu seinem Bruder befragt, der einen Tag zuvor wegen mutmaßlichen Drogenhandels festgenommen worden war. In der Haft musste Mingelov dessen Folterung mitansehen. Als er am 22. Juni 2012 freigelassen wurde, erstattete er Anzeige. 

Bis zum 2. August 2012 hatte Mingelov elf Fälle von Folter und anderer Misshandlung dokumentiert, die Angehörige der Gemeinschaft der ethnischen Belutschen in der Provinz Mary welaýaty betreffen. Die Informationen schickte er u.a. an die US-amerikanische Botschaft und an die Generalstaatsanwaltschaft. Mingelov berichtete zudem, beim „Staatsdienst für die Sicherheit und den Schutz einer gesunden turkmenischen Gesellschaft“ in der Hauptstadt Ashgabat einen Kasten mit Werkzeug gesehen zu haben, das speziell für Folterungen verwendet wird. Daraufhin wurden zwei Polizeikräfte entlassen.  Polizeibeamte drohten ihm jedoch mit Strafverfolgung wegen Drogendelikten, sollte er die Vorwürfe nicht zurückziehen. Am 2. August 2012 wurde Mingelov erneut festgenommen. Einen Monat später wurde er in einem unfairen Verfahren zu 22 Jahren Haft verurteilt. Die Vorwürfe lauteten, pornografisches Material hergestellt und verteilt sowie Drogen geschmuggelt, hergestellt oder vertrieben zu haben (Paragrafen 156, 164, 254 und 292 des turkmenischen Strafgesetzbuchs). Wichtige Beweise dafür, dass er sich zum Zeitpunkt einiger der mutmaßlichen Straftaten nicht in Turkmenistan befand, wurden vom Gericht ignoriert. Im Vorfeld der Verhandlung konnte der Gefangene vom zugewiesenen Rechtsbeistand nur einmal besucht werden.

Ebenfalls inhaftiert ist der 26-jährige Nurgeldi Halykov. Am 15. September 2020 wurde dieser vom Gericht im Distrikt Bagtyyarlyk in der Hauptstadt Ashgabat zu vier Jahren Haft verurteilt. Dies geht offenbar darauf zurück, dass er an „Turkmen News“ ein Foto einer WHO-Delegation in einem Hotel geschickt hatte. 

Die Delegation hatte im Juli 2020 Turkmenistan besucht, um die Corona-Situation zu analysieren. Die Regierung bestreitet, dass sich das Virus in Turkmenistan verbreitet hat.
Auch wenn der Besuch von staatlichen Medien selbst berichtet wurde, missfiel es den Behörden, dass Nurgeldi Halykov einem freien Pressemedium das Foto geschickt hat. In einem konstruierten Verfahren wurde er wegen angeblichen Betrugs in Zusammenhang mit einem Kredit verurteilt.

>>> Bitte helfen Sie mit, Schutz und Freilassung der beiden Bürgerrechtler zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.


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Seine Exzellenz
Präsident Gurbanguly Berdymukhamedov
℅: Botschaft von Turkmenistan
Königin-Luise-Straße 31
D-14195 Berlin

Fax: 030-30102453
E-Mail: info@botschaft-turkmenistan.de 



Exzellenz,

Berichte über die fortdauernde Inhaftierung des Menschenrechtsverteidigers Herrn Mansur Mingelov erfüllen mich mit großer Besorgnis. Herr Mingelov verbüßt eine Haftstrafe von 22 Jahren. 

Im September 2012 war er in einem unfairen Verfahren verurteilt worden. Die Anklage war erfolgt, nachdem Mingelov die Folterung und Misshandlung seines Bruders und zehn weiterer Angehöriger der Gemeinschaft der ethnischen Belutschen in der Provinz Mary welaýaty angezeigt hatte.

Herr Mingelov wird im Gefängnis LB-K/11 in Seidi in Lebap festgehalten. In der Haft hat er sich mit Tuberkulose infiziert. Besonders beunruhigt bin ich auch aufgrund der Gefahr durch die Covid-19-Pandemie, die bereits zahlreiche Gefangene das Leben gekostet haben soll.

Ebenfalls inhaftiert ist der 26-jährige Herr Nurgeldi Halykov. Am 15. September 2020 wurde dieser vom Gericht im Distrikt Bagtyyarlyk in Ashgabat zu vier Jahren Haft verurteilt. 

Ich befürchte, dass die Verurteilung allein deswegen erfolgt ist, weil Nurgeldi Halykov ein Foto einer WHO-Delegation versendet hatte. In einem konstruierten Verfahren wurde er wegen angeblichen Betrugs in Zusammenhang mit einem Kredit verurteilt.

Hiermit appelliere ich an Sie, dafür Sorge zu tragen, dass:

> die von Herrn Mingelov recherchierten Foltervorwürfe unabhängig untersucht werden;
> Herr Mingelov, Herr Nurgeldi Halykov und alle anderen gewaltlosen politischen Gefangenen unverzüglich, bedingungslos und dauerhaft aus der Gefangenschaft entlassen werden;
> die körperliche und psychische Integrität aller Gefangenen geschützt wird und sie uneingeschränkten Zugang zu Ärzten, Rechtsbeiständen und Familienangehörigen erhalten.

Freundliche Grüße





KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de 
  
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Vorsitzende: Frau Gyde Jensen, Fax: 030-227-36051, E-Mail: gyde.jensen@bundestag.de