ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

EUROPA: Neuer Angriff auf Lebensrecht Ungeborener geplant

Quelle: Pilar Herzogin von Oldenburg, Aktion SOS Leben, www.dvck.org 


Die Kräfte im EU-Parlament, die in Europa das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder abschaffen wollen, haben einen neuen Angriff gegen die Ungeborenen begonnen. 


Der „Bericht [gegenwärtig noch als Entwurf] über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ (Verfahrensnummer 2020/2215(INI)) fordert: 

  • „die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Hindernisse für legale Abtreibungen zu regulieren, und erinnert daran, dass sie dafür verantwortlich sind, dass Frauen Zugang zu den ihnen gesetzlich zustehenden Rechten haben“ 
  • „fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Rechtsvorschriften über Abtreibung zu überprüfen und sie mit den internationalen Menschenrechtsstandards und den bewährten regionalen Verfahren in Einklang zu bringen, indem sichergestellt wird, dass eine Abtreibung auf Antrag einer Frau in der frühen Schwangerschaft rechtmäßig ist und sogar darüber hinaus, wenn die Gesundheit oder das Leben der Frau gefährdet ist;“ 


Hier wird de facto ein „Recht auf Abtreibung“ gefordert. 

Das ist ein Angriff auf das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder, aber auch auf die Souveränität der Mitgliedsländer der EU.  Die Regelungen zur Abtreibung liegen nämlich nicht im Ermessen der EU, sondern der einzelnen Länder. 

Das ist aber der Abtreibungslobby im EU-Parlament egal. 

Die EU-Abtreibungspolitiker im Europäischen Parlament sind der Auffassung, ihre Forderungen nach einem „Recht auf Abtreibung“ stünden über dem Gesetz. 

Die lebensfeindliche und vor allem despotische Gesinnung der EU-Abtreibungspolitiker wird besonders deutlich, wenn man die „Begründungen“ für die Forderungen liest.  So schreiben sie etwa: 

„Eines der problematischsten Hindernisse ist die Verweigerung der medizinischen Versorgung aufgrund persönlicher Überzeugungen, bei der medizinische Fachkräfte häufig keine Abtreibungen durchführen und sich auf ihre persönlichen Überzeugungen berufen.“ 

Damit sind etwa religiöse oder philosophische Einwände gegen Abtreibungen gemeint. 

In den meisten Ländern können Personen im Gesundheitsdienst (Ärzte, Krankenschwestern, Anästhesisten etc.) die Beteiligung an Abtreibungen aus Gewissensgründen verweigern. 


Diese Selbstverständlichkeit, die durch die Grundrechte begründet wird, kritisieren die EU-Abtreibungspolitiker scharf: 

„Laut der Studie des Europäischen Parlaments über die Auswirkungen der Verweigerung aus Gewissensgründen auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte können Angehörige der Gesundheitsberufe häufig die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen verweigern, wenn sie moralische Bedenken haben, zum Beispiel bei der Durchführung von Abtreibungen oder der Verschreibung und dem Verkauf von Verhütungsmethoden oder einer Beratung, indem sie sich weigern, an einer Handlung teilzunehmen, die ihrer Meinung nach mit ihren religiösen, moralischen, philosophischen oder ethischen Überzeugungen unvereinbar ist. In Zukunft sollte sie als Verweigerung der medizinischen Versorgung und nicht als sogenannte Verweigerung aus Gewissensgründen behandelt werden.“ 

Europa muss für das Leben eintreten – es darf kein Recht auf Tötung ungeborener Menschen geben! 


>>> Bitte beteiligen Sie sich an der Online-Petition der Aktion SOS Leben, die an das EU-Parlament gerichtet ist, und die Sie über folgenden Link erreichen: https://www.dvck.org/unsere-kampagnen/europa-fuer-das-leben/?smclient=b35bf7f4-9bc6-11eb-8678-18cf24ce389f&utm_source=salesmanago&utm_medium=email&utm_campaign=SOS_2021+04+28_HF_EU+Bericht