ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

PAKISTAN: Geistig behindertem Christen droht Todesstrafe

Quellen: Evangelische Nachrichtenagentur idea, www.idea.de, Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, www.igfm.de 

Zum „Gefangenen des Monats Juni 2021“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea den pakistanischen Christen Stephen Mughal Masih benannt. Sie rufen dazu auf, sich für den von der Todessstrafe bedrohten 42-Jährigen einzusetzen und zu beten. Stephen Masih wurde am 11. März 2019 in der Umgebung der Stadt Sialkot im Nordosten der Provinz Punjab wegen angeblicher Blasphemie (Gotteslästerung) festgenommen. Der Festnahme war eine Anzeige nach einem langjährigen Streit zwischen zwei muslimischen Nachbarn und seiner Familie vorausgegangen.

Einer der Nachbarn drang am 11. März in das Haus der Familie ein und schlug Stephen Masih. Der Nachbar beschwerte sich, von draußen gehört zu haben, wie Masih laut und abschätzig über den islamischen Propheten Mohammed geschimpft habe, ein Verstoß gegen das Blasphemiegesetz 295 C. Dieser hat jedoch eine geistige Behinderung und ist nicht in der Lage, die Vorwürfe zu verstehen. Der zweite muslimische Nachbar kam hinzu und stachelte Gewaltbereite an, den Beschuldigten und seine Familie brutal zu attackieren, bevor schließlich die Polizei hinzukam, die einen Lynchmord verhinderte. 


Die kranke Mutter und elf weitere Familienangehörige mussten danach untertauchen und Stephens Bruder Francis verlor seinen Job und ist ohne Einkommen. Stephen Masih wird weiterhin im Distriktgefängnis festgehalten.

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Stephen Masih zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.


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Herrn 
Staatspräsidenten Arif Alvi 
c/o: Botschaft der Islamischen Republik Pakistan 
Schaperstraße 29
D-10719 Berlin 

Fax: 030 21244210.
E-Mail: mail@pakemb.de 


Exzellenz,

ich wende mich wegen des pakistanischen Staatsbürgers Stephen Masih aus der Umgebung der Stadt Sialkot im Punjab an Sie. Obwohl dem 40-jährigen Christen eine geistige Behinderung attestiert wurde, wird ihm ein wissentlicher Verstoß gegen Paragraph 295 Abschnitt C des pakistanischen Strafgesetzbuchs, also Blasphemie, vorgeworfen. 

Er wurde am 11. März 2019 festgenommen, nachdem bereits eine aufgebrachte Menge ihn und seine Familie in ihrem Haus angegriffen hatte. Ein Nachbar, mit dem sie sich seit Jahren im Streit befanden, erhob die schweren Vorwürfe. Vor dem Haus habe er Stephen Masih gehört, wie dieser drinnen laut und abschätzig über den Propheten Mohammed sprach.

Es gibt eher Grund zur Annahme, dass es nur vordergründig um die Forderung nach Respekt vor dem Islam ging; vielmehr sollte wohl ein Exempel statuiert werden. Daher bitte ich Sie, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, auf die Freilassung des Inhaftierten hinzuwirken und für seine Sicherheit sowie die der Angehörigen zu sorgen.

Hochachtungsvoll



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de  

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Vorsitzende: Frau Gyde Jensen, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: gyde.jensen@bundestag.de