ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

ÄGYPTEN: Mönch droht Hinrichtung

>>> Die Hinrichtung erfolgte am 10.05.2021 <<<


Quelle: Amnesty International, www.amnesty.de


Der Mönch Wael Tawadros ist in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden. Wael Tawadros wurde im April 2019 der Tötung eines Bischofs schuldig gesprochen und nach einem höchst unfairen Verfahren zum Tode verurteilt; das Gericht stützte sich auf "Geständnisse", die unter Folter erlangt worden waren, obwohl der Angeklagte sie vor Gericht widerrief. Im Juli 2020 hielt das Kassationsgericht das Todesurteil aufrecht und auch der Großmufti bestätigte das Strafmaß. Das Urteil ist nun nicht mehr anfechtbar. Nur noch die Umwandlung des Urteils durch den ägyptischen Präsidenten könnte Wael Tawadros vor der Hinrichtung schützen.

oben: Verurteilte Mönche

Die Festnahme von Wael Tawadros erfolgte im Zusammenhang mit der Tötung eines Bischofs am 29. Juli 2018 im Kloster von St. Macarius in Wadi al-Natrun im Gouvernement Behira nordwestlich von Kairo. In der von Amnesty International eingesehenen Fallakte behaupten die Behörden, dass Wael Tawadros am 10. August 2018 an einem Kontrollpunkt im Gouvernement Behira festgenommen wurde. Doch gut informierte Quellen geben an, dass Polizeikräfte ihn am 5. August 2018 im Kloster St. Macarius festnahmen. Die Polizei brachte ihn dann an einen unbekannten Ort und er wurde bis zum 10. August 2018 Opfer des Verschwindenlassens. Am 10. August 2018 wurde er der Staatsanwaltschaft vorgeführt und ohne einen Rechtsbeistand befragt. Laut Fallakte ordnete die Staatsanwaltschaft am 5. August 2018 an, dass Wael Tawadros während der Ermittlungen mit niemand kommunizieren dürfe. Bis zum 28. August verweigerten die Behörden seiner Familie und dem Rechtsbeistand jeglichen Kontakt mit ihm. Ein Rechtsbeistand, der beauftragt worden war, Wael Tawadros zu vertreten, sagte im Verfahren aus, er habe sich gezwungen gesehen, das Mandat niederzulegen, als ihm jede Kommunikation mit seinem Mandanten verweigert wurde.

Wael Tawadros' Rechte wurden während des Verfahrens missachtet, darunter sein Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand, sein Recht, sich nicht selbst zu belasten, und sein Recht auf ein faires Gerichtsverfahren vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht. Nach Angaben seiner Familie fiel Wael Tawadros nach seiner Festnahme am 5. August 2018 dem Verschwindenlassen zum Opfer. Bis zum 28. August 2018 weigerte sich das Innenministerium, seine Inhaftierung zu bestätigen und Informationen über sein Schicksal und seinen Verbleib öffentlich zu machen. Aus einer von Amnesty geprüften Audioaufnahme der Aussage von Wael Tawadros am 27. Januar 2019 vor Gericht geht hervor, dass Polizisten ihn in dieser Zeit in das Kloster brachten, in dem der Mord stattgefunden hatte. Dort zogen sie ihm alle Kleidung aus, zwangen ihn dann dazu, seine Mönchsrobe anzuziehen, schlugen ihn, quälten ihn mit Elektroschocks und befahlen ihm anschließend, den vermeintlichen Mord bei laufender Kamera nachzustellen.

Laut Aussagen der Familie von Wael Tawadros wird er auf Veranlassung der Gefängnisverwaltung von Abaadiya im Gouvernement Al-Behira im Norden Ägyptens, wo er seit August 2018 inhaftiert ist, diskriminiert und bestraft, indem er mit niemandem Korrespondenz haben darf und ihm der regelmäßige Zugang zu einem Priester verweigert wird. Die Gefängnisverwaltung verstößt mit diesem Vorgehen gegen internationale Standards und gegen ägyptisches Recht. Andere Häftlinge in diesem Gefängnis können diese Rechte wahrnehmen. Außerdem wird er in einem Gefängnis festgehalten, das Hunderte Kilometer vom Wohnort seiner Familie im Gouvernement Asyut entfernt liegt. Dadurch entsteht bei Gefängnisbesuchen eine unrechtmäßig höhere finanzielle Belastung für die Familie. 

Trotz dieser deutlichen Verstöße und dem Mangel an stichhaltigen Beweisen sprach das Strafgericht in Damanhour Wael Tawadros und einen Mitangeklagten am 24. April 2019 der Tötung von Anba Epiphanius schuldig und verurteilte beide Männer zum Tode. Das Gericht berief sich dabei fast ausschließlich auf die unter Folter erlangten "Geständnisse". Am 1. Juli 2020 bestätigte das Kassationsgericht das Urteil gegen Wael Tawadros, ohne seine Foltervorwürfe untersucht zu haben und obwohl es die Verletzung seines Rechts auf einen Verteidiger anerkannte. Das Gericht hielt auch den Schuldspruch gegen seinen Mitangeklagten aufrecht, wandelte dessen Todesurteil aber in eine lebenslange Haftstrafe um. 


>>> Bitte helfen Sie mit, die Hinrichtung zu verhindern. Beteiligen Sie sich am Online-Appell von Amnesty International, mit dem die Umwandung des Todesurteils und eine Neuverhandlung im Rahmen eines fairen Gerichtsverfahrens erreicht werden soll. Den Appell erreichen Sie unter folgendem Link: https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/aegypten-moench-wael-tawadros-droht-hinrichtung-2021-04-27?dat=KW17-2021&etcc_med=Newsletter&etcc_var=UA-NL